Diese Intervention
unternahm die Präsidentin der Union Deutscher Heilpraktiker Monika Gerhardus
um Menschen mit anderen Sichtweisen von Krankheit und Gesundheit zum Nachteil
von Krebskranken zu behindern. Bernd Joschko bekam diese Mail im Nov. 06 von
einem Gesundheitsportalbetreiber. Inzwischen hat Bernd Joschko ebenfalls eine
Abmahnung bekommen und beide haben sich vor dem Landgericht Limburg am 19. März
11.45 getroffen. Bernd Joschko teile klar dem Richter mit, daß seine Informationsseite
im Internet einen Infocharakter hätte, der jedem Krebskranken zugänglich
sein sollte. Er beruft sich auf Art.12 GG und ist bereit, bis zum europäischen
Gerichtshof zu gehen. Sein Anwalt Dr. Kleine-Cosak teile dem Richter ebenfalls
mit, der er vor kurzem vor dem europäischen Gerichtshof die Werbefreiheit
für Ärzte durchgesetzt hätte. Der Richter war beeindruckt. Frau
Monika Gerhardus sagte die ganze Zeit keit Wort.
Hier ihre Abmahnung an das Gesundheitsportal:
Wichtige Info für Teilnehmer unseres Portals, die mit Therapiemethoden "ganzheitliche oder biologische Krebstherapie" werben.
Sehr geehrter Herr Joschko,
einige unserer Teilnehmer haben gestern Anrufe von der Heilpraktikerin Monika
Gerhardus vom Vorstand der Union Deutscher Heilpraktiker erhalten,
bei der sie die Entfernung des Hinweise auf ganzheitliche oder biologische Krebstherapie
fordert - und zwar unter Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung. Außerdem
wurde von ihr die Verwendung von Begriffen und Therapiemethoden bemängelt,
die ihrer Ansicht nach nicht erläutert und für den Laien nicht verständlich
seien.
Davon abgesehen, dass wir es befremdlich finden, dass Heilpraktiker
ihren Kollegen/innen mit Abmahnungen drohen haben wir auf diese Anrufe
direkt reagiert und uns auch mit Frau Gerhardus in Verbindung gesetzt. Wir haben
sie auch gebeten, solche Dinge in Zukunft möglichst direkt mit uns zu besprechen,
da wir natürlich im Interesse unserer Teilnehmer alles Mögliche tun,
um den Vorschriften Genüge zu tun.
Der erste Punkt bezüglich der Hinweise auf ganzheitliche oder biologische
Krebstherapie ist sicherlich gemäß HWG (Heilmittelwerbegesetz) begründbar
und wir haben heute sämtliche Einträge der folgenden Methoden aus
den Seiten unserer Teilnehmer entfernt:
Krebstherapie
Biologische Krebstherapie
Ganzheitliche Krebstherapie
Simonton-Methode
Psychoonkologie
Desweiteren haben wir die Beschreibungsseite "Ganzheitliche Krebstherapie"
komplett gelöscht. Bitte prüfen Sie noch selbst, ob in Ihren persönlichen
Profilen oder Therapiebeschreibungen noch Hinweise auf Krebstherapien vorhanden
sind, die wir noch löschen müssen.
Beim zweiten Punkt stimmen wir zwar grundsätzlich zu, dass eine Beschreibung
der Therapiemethoden notwendig und auch sinnvoll ist. In unserem Portal ist
dies auch der Fall, indem jede Therapiemethode mit einem Link auf die
entsprechende Erläuterung versehen ist. Dies scheint der Union Deutscher
Heilpraktiker aber nicht auszureichen, weil angeblich nicht davon ausgegangen
werden kann, dass jeder Besucher weiß, wie man einen Link anklickt. Hier
haben wir eine konträre Meinung, weil zum Grundwissen jedes Internet-Benutzers
das Klicken auf Hyperlinks gehört, weil er sonst gar nicht dahin käme,
wo er die Methoden finden kann. Wir haben unseren Anwalt gebeten, den
Sachverhalt zu prüfen. Zusätzlich werden wir auf allen Seiten noch
den Hinweis anbringen, dass man die Beschreibung im Therapielexikon findet oder
direkt auf den Methodennamen klicken kann, um die Beschreibung zu lesen. Im
übrigen haben wir festgestellt, dass auch einige Landesverbände
der UDH ebenfalls Therapiemethoden bei den Adressbereichen aufführen
- und zwar ohne Beschreibung oder Link dorthin. Auch viele andere Heilpraktikerverbände
arbeiten genauso.
In der Satzung der der Union Deutscher Heilpraktiker steht bei "Aufgaben
der UNION" der Satz "für ein gutes Verhältnis der Heilpraktiker
untereinander und zu den übrigen Berufen des Gesundheitswesens zu sorgen".
Das können wir uneingeschränkt unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
.... Einen Tag später folgte ein "Kniefall vor Frau Gerhardus" - lesen Sie selbst :-)
24. November 2006 17:13:00 MEZ
Informationen für Therapeuten.de-Teilnehmer: Ergänzung zum Rundbrief
vom 23.11.06
Sehr geehrter Herr Joschko,
wir haben Sie gestern über die Löschung der Methodenbeschreibung "Ganzheitliche
und biologische Krebstherapie" und über die Anrufe einer Vertreterin
des UDH-Bundesverbandes informiert. Hierzu noch eine Ergänzung:
1. Gesetzliche Grundlage: Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Viele Teilnehmer baten uns, ihnen die gesetzliche Grundlage für die Streichung
der Methodenbeschreibung "Ganzheitliche und biologische Krebstherapie"
mitzuteilen. Deshalb hier der Auszug aus dem Gesetz:
§ 12
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für Arzneimittel
und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder
Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten
oder Leiden bei Menschen beziehen, die Werbung für Arzneimittel außerdem
nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt
B dieser Anlage aufgeführten Krankheiten oder Leiden beim Tier. Abschnitt
A Nummer 2 der Anlage findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
Anlage zu § 12
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß §12 nicht
beziehen darf
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige
Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
2. bösartige Neubildungen,
3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts
Die Inhalte dieses Paragraphs wurden von uns nicht korrekt beurteilt und wir
haben die entsprechenden Verweise deshalb sofort entfernt, als wir dank der
Anrufe von Frau Gerhardus vom UDH-Bundesverbands davon Kenntnis erhalten haben.
2. UDH-Bundesverband
Es lag nicht in unserer Absicht, in unserem gestrigen Teilnehmer-Rundbrief
den UDH-Bundesverband oder seine Vertreterin Frau Gerhardus anzugreifen oder
unsere Teilnehmer sogar gegen sie aufzuhetzen. Wenn dieser Eindruck entstanden
ist, dann entschuldigen wir uns dafür.
Wir haben mittlerweile verstanden, das die Anrufe aus der Sicht von Frau Gerhardus
als kollegiales und vorsichtiges Vorgehen gedacht war. Andere außer der
UDH wären möglicherweise nicht so kollegial vorgegangen sondern hätten
sofort abgemahnt.
Wir haben ein ehrliches Interesse daran, kooperativ mit dem UDH-Bundesverband
zusammen zu arbeiten, um mögliche Kritikpunkte in Zukunft direkt und einvernehmlich
zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
PS. Ich habe ein ehrliches Interesse daran, den Krebskranken auch andere Sichtweisen der Heilung nahezubringen, damit sich jeder für seinen eigenen Weg entscheiden kann. Wenn Krebskranken keine seelischen Hilfen gegeben werden, sehe ich dies als unterlassene Hilfeleistung an. Die nächste Generation nach uns, wir darüber zu entscheiden haben. Und das Heilpraktiker ihre eigene "Konkurrenz" aus "Futterneid" - also wirtschaftlichem Nachteil - abmahnen, entlarvt die moralische Kompetenz der Heilpraktiker der deutschen Union. Bernd Joschko