BEZEICHNUNG 'HEILPRAKTIKER' ERFORDERLICH !
Der Heilpraktiker als einzig legale Möglichkeit, die Heilkunde ohne ärztliche
Bestallung legal auszuüben, hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm verbreitert.
Vom Wurzelsepp über den Verfechter der TCM bis zum Geistheiler ist im Heilpraktikerbegriff
alles enthalten, einschließlich der beschränkten Zulassungen, beispielsweise
auf dem Gebiet Psychotherapie
Immer häufiger kommt es zu Beanstandungen, weil Heilpraktiker ihre Praxis
nicht in Einklang mit den gesetzlichen Gegebenheiten bezeichnen und die erforderliche
Berufsbezeichnung Heilpraktiker nicht geführt wird.
Die rechtlich unverbindliche Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) gestattete
die Bezeichnung 'Naturheilpraxis'. Diese auch heute noch vielfach übliche
Bezeichnung ändert aber nichts daran, daß der Heilpraktiker zwingend
die Bezeichnung Heilpraktiker mit seinem bürgerlichen Namen und mindestens
einem ausgeschriebenen Vornamen zu führen hat. Dies gilt auch dann, wenn
es sich um eine Praxisgemeinschaft mit einem Phantasienamen (GbR-Modell) oder
um eine Partnerschafts-Gesellschaft (nach dem Partnerschaftsgesetz) handelt
oder in einer Gemeinschaftspraxis ein Werbename geführt wird.
Dies verschärft sich heute dadurch, daß der Begriff 'Naturheilpraxis'
nicht mehr unbedingt in der allgemeinen Verkehrsauffassung dem Heilpraktiker
zugeordnet wird, sondern daß auch Ärzte diesen Begriff verstärkt
führen (können). Denn auch der Wortbestandteil 'Praxis' ist ebensowenig
wie 'Natur' oder 'Naturheil...' typisch für den Heilpraktiker.
Eine besondere Problematik ergibt sich auch bei den auf Psychotherapie eingeschränkten
Heilpraktikern. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich daher auf
folgende möglichen Berufsbezeichnungen geeinigt:
- psychotherapeutischer Heilpraktiker
- Heilpraktiker (Psychotherapie)
- Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie)
Alle anderen Bezeichnungen werden daher von den Gesundheitsämtern beanstandet
und von der Staatsanwaltschaft aufgrund des Verstoßes gegen das HPG verfolgt.
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Zulassungsurkunde eine andere Bezeichnung
aufweist oder sich die betroffenen Heilpraktiker mit dem Gesundheitsamt auf
eine andere Bezeichnung geeinigt haben.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie
Sie sind Kollegen und trotzdem etwas im Abseits: Die Inhaber der 'Kleinen Zulassung'.
Seit 1993 gibt es die eingeschränkte Heilpraktiker-Zulassung auf dem Gebiet
der Psychotherapie. Damit wurde dem Rechnung getragen, daß viele psychologische
Berater in Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Heildefinition des Heilpraktikergesetzes
kollidierten. Da die grundsätzliche Zweiteilung der Heilberufe in Ärzte
und Heilpraktiker nicht angetastet werden sollte, wurde die eingeschränkte
Heilpraktiker-Zulassung eingeführt. Diese Personen waren Heilpraktiker
im Sinne des HPG und hatten diese Berufsbezeichnung zu führen. Dabei war
die Kennzeichnung der Einschränkung durch die Erweiterung der Berufsbezeichnung
Heilpraktiker auf Heilpraktiker für Psychotherapie üblich.
Die Sachlage veränderte sich 1998 mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes,
das einen neuen Approbationsbereich des 'Psychologischen Psychotherapeuten'
schuf. Hierbei ist zu beachten, daß die Zweiteilung der Heilberufe unangetastet
blieb, also kein neuer Heilberuf geschaffen wurde. Diese 'Psychologischen Psychotherapeuten'
sind also im Sinne des HPG 'bestallt' und daher im Sinngehalt den Ärzten
zuzuordnen, was durch das Gesetz mit einer weitgehenden Gleichstellung auch
beabsichtigt war und geschehen ist.
Obwohl das Psychotherapeutengesetz die Berufsbezeichnung 'Psychologischer Psychotherapeut'
vorsieht, schützt sie hierfür in § 1 Absatz 1 Satz 4 auch die
Bezeichnung Psychotherapeut. Dabei ist festzuhalten, daß die Bezeichnung
Psychotherapie nicht geschützt ist. Daß dies kein redaktioneller
Fehler ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 3, der hier festlegt, daß die
Ausübung der Psychotherapie (global) dann unter das Psychotherapeutengesetz
fällt, wenn wissenschaftlich anerkannte Methoden angewandt werden (was
nicht ausschließt, daß auch der Heilpraktiker Psychotherapie ausüben
und wissenschaftliche Methoden anwenden kann).
Die Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie ist deshalb auch weiterhin
nicht zu beanstanden. Allerdings hat bei manchen Gesundheitsämtern die
alleingestellte Berufsbezeichnung Heilpraktiker mit dem nachgestellten Sachgebiet
'Psychotherapie' zu Beanstandungen geführt. Zu Unrecht.
Nicht geführt dürfen allerdings andere Zusatzbezeichnungen zum Begriff
Heilpraktiker, z.B. Heilpraktiker (PT). Dies würde nämlich auf eine
Titelerweiterung hinauslaufen.
Die PT-Heilpraktiker führen ein Schattendasein. Sie sind einerseits von
den Töpfen der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen und konnten sich
andererseits noch nicht wie die Heilpraktiker allgemein, entsprechend profilieren.
Ihr einziger Vorteil gegenüber den Psychotherapeuten sind die hier fehlenden
langen Wartezeiten bis zur Behandlung,