Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Bonn
Geschäftszeichen: IV-400 II#0254
Datum: Bonn, 22.08.2005 Datenschutz
Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz
Ihr Schreiben vom 10.08.2005
Sehr geehrte Frau Eymann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz berät und prüft ausschließlich
die Behörden und öffentlichen Stellen der Bundesverwaltung. Eine datenschutzrechtliche
Beratung und Kontrolle der in Rede stehenden Landeshauptstadt München bzw.
Regierung von Oberbayern wird durch die hierfür zuständige datenschutzrechtliche
Aufsichtbehörde wahrgenommen. Diese ist der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz
Reinhard Vetter
Postfach 340142, 80098 München
Prinz-Ludwig-Straße 9, 80333 München
Tel.: 089/212672-0
Fax: 089/21267-50
poststelle@datenschutz-bayern.de
http://www.datenschutz-bayern.de
Ich habe Ihr Schreiben zur weiteren Bearbeitung dorthin abgegeben und gehe davon
aus, dass Sie entsprechende Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bedorf