Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Bonn


Geschäftszeichen: IV-400 II#0254
Datum: Bonn, 22.08.2005 Datenschutz
Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz
Ihr Schreiben vom 10.08.2005

Sehr geehrte Frau Eymann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz berät und prüft ausschließlich die Behörden und öffentlichen Stellen der Bundesverwaltung. Eine datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle der in Rede stehenden Landeshauptstadt München bzw. Regierung von Oberbayern wird durch die hierfür zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtbehörde wahrgenommen. Diese ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Reinhard Vetter
Postfach 340142, 80098 München
Prinz-Ludwig-Straße 9, 80333 München
Tel.: 089/212672-0
Fax: 089/21267-50
poststelle@datenschutz-bayern.de
http://www.datenschutz-bayern.de

Ich habe Ihr Schreiben zur weiteren Bearbeitung dorthin abgegeben und gehe davon aus, dass Sie entsprechende Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bedorf