Von: infocenter@synergetik.net (Bernd Joschko)
Betreff: Klärungsbereitschaft für Synergetik in München
Datum: 13. März 2004 20:47:49 MEZ
An: rgu-gdk@muenchen.de
Cc: netzwerk@synergetik-therapeuten.de

An
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Herrn Oberverwaltungsinspektor Dobmeier


Bezug: Ihre Mail vom 10.03.2004
Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG); geplante Untersagungsanordnungen gegenüber im Stadtgebiet München tätigen
„Synergetik-Therapeuten/innen“ wegen unerlaubter Heilkundeausübung

 

Sehr geehrter Herr Dobmeier

Ich danke Ihnen für den Nachhilfeunterricht in Verwaltungskunde - tatsächlich ist mir dieses Gebiet fremd, aber ich habe es jetzt verstanden. Ganz tief innen weiß ich auch, daß sogar Dr. Hepp juristisch korrekt handelt. Selbst wenn Sie, Herr Dobmeier, ein Verbot aussprechen würden, wäre dies korrekt und begründbar. Viele Bürger könnten dies zwar inhaltlich nicht nachvollziehen, aber das ist ein anderes Problem.

Wenn Sie ein Verbot aussprechen, hat es automatisch Konsequenzen, denn es ist ja nicht Lösungsorientiert, wie man gut vergleichbar bei dem Vorgang von Dr. Hepp aufzeigen kann. Er war allerdings nicht an Lösungen interessiert, sonst hätte er den Kontakt mit mir aufgenommen. Frau Urhahn hat ihn im Gespräch am 5. Januar 2004 extra auch noch mal aufgefordert, mit mir zu sprechen, selbst ein Eilbrief an Dr. Hennighausen meinerseits mit der Bitte um "Vermittlung in letzter Minute" konnte eine Eskalation nicht verhindern, da er keine Gesprächsbereitschaft hatte. Da danke ich Ihnen von Herzen für Ihre Bemühungen, sich auseinanderzusetzen und Klärungen im Vorfeld zu suchen.

Allerdings setzen wir den Schwerpunkt der Auseinandersetzung auf §12 GG, da das BVerfG in einem vergleichbaren Fall mit dem HP-Gesetz anführt: " Wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit in Gestalt eines Tätigkeitsverbots nur mit mittelbaren Gefahren für die Volksgesundheit begründet, entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander (vgl. hierzu BVerfGE 85, 248 <261>), dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist. Die Gefahren müssen hinlänglich wahrscheinlich und die gewählten Mittel eindeutig erfolgversprechend sein. Diesen Anforderungen genügt die angegriffene Entscheidung nicht."
Der wichtige Aspekt an diesem Goslarer Vorgang ist, die dadurch eingeleitete juristische Klärung durch die Gerichte speziell zur Synergetik Therapie. Da es sich um einen grundsätzlich neuen Sachverhalt handelt - Selbstheilung durch Selbsterfahrung - ist höchstrichterliche Rechtssprechung höchstwahrscheinlich. Mir soll's Recht sein, jede PR-Agentur wird neidisch werden, aber was machen wir in der Zwischenzeit mit den 300 ausgebildeten Synergetik Therapeuten? Mit den dadurch juristisch strafrechtlich ungeklärten Arbeitsplätzen? Sie, Herr Dobmeier, sind nur für die Münchner zuständig, das ist korrekt, aber Sie sind die Antwort auf meine praktische Fragestellung schuldig geblieben. Ich fragte das Beispiel an: Was darf eine Synergetik Therapeutin tun, wenn eine Brustkrebsklientin Selbsterfahrung haben will? So wie die Italienerin, die zuerst in einer Münchner Synergetik-Praxis anrief. Sie haben die Abschaltung der Adressliste der Brustkrebsstudie initiiert.

Es läuft doch logischerweise auf eine Neuauflage des Goslarer Beispiels hinaus. Meine Motivation war dort sehr klar: Uwe Ibenthal soll arbeiten dürfen. Sein Totalverbot vom Mai 2003 durch Dr. Hepp war inhaltlich Willkür. Wenn Sie einem Synergetik Therapeuten ein Arbeitsverbot aussprechen, muß ich mich logischerweise vor ihn stellen und sagen "bitte mir auch", denn ich habe moralisch die Verpflichtung, eine Klärung herbeizuführen. Da Sie oben schreiben "Untersagungsanordnung wg. unerlaubter Heilkundeausübung" und die Tätigkeit des Synergetik Therapeuten generell mit Heilkundeausübung gleichsetzen, bleibt mir nur eine Strafgerichtsklärung. Wer soll sonst klären?

Die Verwaltungen scheinen generell nicht lösungsorientiert zu denken, denn ich habe keine Genehmigungsstelle gefunden, die meine Synergetik Therapie bewertet. (Ich tue seit Jahren alles in dieser Richtung). Sie schreiben selbst in Ihrer ersten Mail, dass Sie keine Bewertung durchführen dürfen. Also werde ich als logische einzige Konsequenz gezwungen, ein ausgesprochenes Verbot zu brechen, damit es durch den dadurch eingeleiteten Straf-Gerichtsprozess bewertet wird. Das war auch meine Absicht in Goslar. Sollte dort das OVG Lüneburg das Akutverbot aufrecht erhalten, sammele ich Unterschriften von Bürgern im Landkreis Goslar, die eine synergetische Innenweltreise als Selbsterfahrung haben wollen und sich auf den § 2 GG stützen...usw. Analog in München und überall. (Ich habe übrigens eine Synergetik-Praxis zum 1. April 04 im ehemaligen Osten angemietet - 25 Km von Goslar entfernt - und biete den Klienten des Landkreises Goslar damit eine Ausweichmöglichkeit. "Die Freiheit liegt im Osten", früher war es mal umgedreht). Sollte das OVG den Beschluß aufheben, und die Bezirksregierung das als Orientierung nehmen und zeitnah entscheiden, die synergetische Arbeit nicht automatisch generell als Heilkundetätigkeit anzusehen, kann man Einzelregelungen treffen, bezüglich der Zusammenarbeit mit Ärzten und Uwe Ibenthal könnte arbeiten. Wir würden uns zurückziehen. Analog in München. Inhaltlich - so will es der Gesetzgeber - fällt unsere Tätigkeit unter das Lebensbewältigungshilfegesetz. Sollte die bayerische Initiative durchkommen, wäre eine klare Rechtsgrundlage da. Ich würde es begrüßen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigte mir die "ordentliche Berufsausbildung" durch mein Institut, wie Sie wissen. Es hat aber selbst angeregt, eine juristisch eindeutige Klärung herbeizuführen und Dr. Schulz vom Gesundheitsamt Wetzlar mitbeauftragt. Der "schwarze Peter" liegt dort. Dr. Schulz freut sich über meine jetzigen Aktivitäten, denn dadurch wird automatisch eine gerichtliche Klärung erzwungen. (Brief vom 3.Juli 2003 "Wir bitten um Mitteilung, ob Sie hinsichtlich des Bescheides des Landkreis Goslar eine gerichtliche Klärung anstreben." Ich bejahte.

Es hat nur folgende "Gefährlichkeit":

1) Unsere Klienten sind sehr selbstverantwortlich, denn dies ist eine unabdingbare Eigenschaft für Selbstheilung durch Selbsterfahrung. Die Klienten müssen selbst "aufräumen" wollen. Wir können dies nicht für sie tun, daher ist der Vorgang auch ausschliesslich eine eigene Leistung. Manchmal bekommen wir Klienten von Ärzten geschickt, bei den wenigsten funktioniert die Selbstheilung, weil die Klienten von uns eine Heilung erwarten. Und das geht dann nicht oder sie lernen den Unterschied zwischen Selbstheilung und Heilung durch Tätigkeiten von Heilbefugten wie Arzt oder Hp erst dadurch kennen. Es ist allerdings immer sehr schwierig. Von daher dürfen und wollen wir keine Heilpraktiker sein, denn wir würden nach der Eindruckstheorie des BVerfG ein Heilversprechen assoziieren. Und ehrlich gesagt, die Klienten wollen sehr viel wissen - wie sie ihre Medikamente reduzieren, ob...usw. Ich verweise immer alle Fragen auf Heilpraktiker oder Arzt und gebe diese Grundhaltung auch meinen Schülern mit. Wir sind mit den heilerischen Anforderung der Klienten überfordert. Daher dürfen wir auch nicht den HP Schein haben und diesen Eindruck erwecken. Wir haben immer eine Zusammenarbeit mit Ärzten. Klienten ohne ärztliche Betreuung gibt es praktisch nicht, denn der Arzt wird ja eh bezahlt. Sollte es trotzdem sein, verweisen wir - wie gesagt - immer auf die nichtvorhandene medizinische Kompetenz und empfehlen den Hausarzt.

2) Die Synergetik Therapie Methode funktioniert sehr gut. Das aktuelle Beispiel der Frau aus Italien zeigt dies auch wieder gut auf. Ihre Brustwarze kam nach der 4. Sessions wieder zum Vorschein und die Synergetik Therapeutin Rita Schreiber fragte gestern den hochkompetenten Fachmann Prof. Jakesz, der ihr mitteilte, dies würde nur bei positiver Tumorveränderungen passieren. Also, wieder die Frage an Sie: Heilen wir jetzt? Hier im Institut hat seit Jahren - entgegen Ihrer Vermutung - keine Therapeutin einen HP-Schein. Vor 6 Jahren gab es einen Versuch zweier Synergetik Therapeuten für ein halbes Jahr als Zweigstelle eine Heilpraktikerpraxis im Institut zu führen. Sie wurde nicht angenommen, obwohl der HP Guido Korbach seit 25 Jahren sehr erfolgreich eine Praxis führt. Vor 11 Jahren baute ich eine Arztpraxis für einen Schulmediziner mit Kassenabrechung mit hohem finanziellem Aufwand an das Institut an, die Praxis wurde nach 2 Jahren eingestellt und steht bis heute leer. Kein Bedarf der Klienten von Synergetik Therapeuten.

O. Univ. Prof. Dr. Raimund Jakesz ist Brustkrebsspezialist und im Vorstand der Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie im AKH in Wien. Er hält weltweit Vorträge über Brustkrebs und nach eigenen gestrigen Aussagen nimmt die Methode der Synergetik Therapie immer größeren Raum bei seinen Empfehlungen während der Vorträge ein.

Wir sehen gemeinsam folgendes Problem: Wenn die Methode der Synergetik Therapie zur Selbstheilung bei Brustkrebs zu schnell bekannt wird, gibt es massive "Probleme innerhalb des Gesundheitswesens", denn 48.000 Fälle pro Jahr stehen allein in Deutschland an. Sollten Sie in München ein Verbot aussprechen, müßte ich einen Präzidenzfall in München schaffen und ihn über den Strafprozessweg klären und es gäbe eine zu schnelle Öffentlichkeitswirkung. Wir beide, Prof Jakesz und ich, halten aber nur einen kleinen Teil der Bevölkerung für bereit, eigene Hintergründe für Krankheiten zu sehen und diese zu verändern. Der andere Teil der Bevölkerung würde eine Heilung im üblichen Sinne haben wollen und da gibt es z.Zt. halt oftmals nur den OP-Weg, wie mir Prof. Jakesz erläuterte. Er selbst hat nach eigenen Angaben 7.000 OP's durchgeführt. Prof. Jakesz meinte gestern zu meiner Lebensgefährtin Rita Schreiber, er würde gerne jederzeit eine positive Stellungsnahme aus seiner Position heraus abgeben, - auch für die Gerichtsebene - als er von dem drohenden Tätigkeitsverbot auch in München hörte.
Gerne gebe ich Ihnen bei Interesse die Tel.Nr. der betroffenen Italienerin und von Prof. Jakesz weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko - Begründer der Synergetik Therapie, die immer mehr Arbeitsplätze schafft :-)