Juristische und fachliche Anerkennung:

Bundesverwaltungsgericht

Die Synergetik-Therapie wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht als naturwissenschaftliche Heilkunde für körperliche und seelische Krankheiten anerkannt
Der kleine HP-Schein (Psych) ist dafür ausreichend

Aus dem Urteil: „Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder –unterdrückung.“

Der Bundesgerichtshof BGH

Der Bundesgerichtshof definierte 2011 die Synergetik Methode als "Konfrontative Psychotherapie" und definierte eine genaue Grenzziehung zum HP-Schein - zur erlaubnispflichtigen Heilkunde.

Revissionsurteil vom Landgericht Frankfurt - Das Urteil des BGH wurde vom Bundesverfassungsgericht überprüft und akzeptiert


Landgericht Frankfurt

Eine Synergetiktherapeutin kannte die genaue Grenze zum HP-Schein nicht und wurde somit in 20 Fällen freigesprochen und in 11 Fällen vom Landgericht Frankfurt am 15. Juni 2010 - 26. Große Strafkammer Dr. Immerschmitt verurteilt. Auszug aus dem Urteil:

"Gesundheitliche Schädigungen psychischer oder physischer Natur sind durch die von der Angeklagten durchgeführte Synergetiktherapie bei keinem der Klienten verursacht worden. All diese elf Klienten suchten in der Synergetiktherapie bewusst eine Alternative zu schulmedizinischer, psychotherapeutischer bzw. psychologischer Behandlung im Sinne einer zusätzliche oder ergänzenden Gesundheitssorge. Alle elf Klienten waren entweder vor der Synergetiktherapie, parallel oder anschließend in ärztlicher, psychotherapeutischer oder psychologischer Behandlung."

 

 


Das Verwaltungsgericht Darmstadt

definierte 2016 den HP-Schein freien Bereich für die Berufe: Innenweltbegleiter, Synergetik Coach und Synergetik Profiler. Die Synergetik Methode kann seit 1988 weiterhin ohne HP-Schein angeboten werden.

Persönlichkeitsentwicklung, Spirituelles Wachstum, Stärkung des Selbstbewusstseins, Verbesserung der Lebensqualität, Gewinn an Handlungs- und Lebenskompetenz, Prävention allgemeiner, d.h. unspezifische Natur, Stärkung der Lebenskraft, Klärung von Sinnfragen, Konfliktkompetenz, Befähigung zur Umsetzung von erforderlich gewordenen lebensverändernden Maßnahmen, Verständnis familiengeschichtlich gewachsenen Problemen und die Erfragung von lebensgeschichtlichen Hintergründen einer möglichen Krankheit.

Urteil VG Darmstadt - pdf-Datei - klicken

 


Das Oberlandgericht Frankfurt trägt die Aussage des Synergetik Institut seit dem 19. Juli 2007 mit:

„Wir sind "Marktführer" bei der Erforschung von Selbstheilungs-prozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten.“

„Wir bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten, anstatt die Symptome zu bekämpfen. Unsere Devise ist. „Heile Dich selbst.. die anderen können es nicht für dich tun.“

„Krankheit ist kein Schicksal, sondern ein dringender Wegweise zu mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt aufräumen und dadurch als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile Ordnung erzeugen. Diese Seelsorge im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Daher ist synergetische Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung und positive Lebensbewältigung.“

 

Der Bay. Verwaltungsgerichtshof

sieht im Beschluss vom 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren.

"Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet.

Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen."

 

Österreich - Bundesministerium für Gesundheit und Frauen GZ: 21.137/1-I/B/6/03 - Wien, 4. 6. 2003

"Im Hinblick auf die Fragestellung von Berührungspunkten der Synergetik-Therapie zur Psychotherapie und Ihren Methoden wurde Herr Dr. Gerhard Pawlowsky (Klinische und Gesundheitspsychologie Personenzentrierte Psychotherapie Psychoanalyse), als Mitglied des Psychotherapiebeirates, mit den von Ihnen eingegangenen Unterlagen befasst."

Pawlowsky: "Es ist festzuhalten, dass die gegebenen Beschreibung – optimale – Prozesse im Klienten völlig einer gelungenen Psychotherapiesequenz entspricht, aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess, also die Bedeutung konstruktiver Bewältigung von emotional bedeutsamen Erlebnissen hat.


 

Prof. Dr. Jürgen Rost - Uni Kiel

"Die Synergetik-Therapie ist eine Technik, bei Menschen im Zustand tiefer Entspannung Bilder aus der Vergangenheit ins Bewusstsein zu rufen bzw. zu rekonstruieren und für eine kognitive Umstrukturierung tatsächlicher Erfahrungen zu nutzen.

Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine Heilung körperlicher und psychischer Krankheiten eintreten. Da diese Heilung nicht mit zielgerichteten Mitteln erfolgt, sondern durch die Selbstorganisation hervorgerufen wird, spricht man auch von Selbstheilung" (Gutachten Feb.2005)

 

 


Prof. Dr. Harald Herrmann - Universität Erlangen-Nürnberg

Kurzgutachten im Auftrag des Berufsverbandes der Synergetik Therapeutinnen und Therapeuten e.V. (2005)

"Als Ergebnis der Untersuchung über den Stand der Praxis lässt sich zunächst zur Heilmethode festhalten, dass erhebliche Unterschiede zur psychotherapeutischen Fremdheilung bestehen. Einerseits geht es bei der Synergetik-Methode wesentlich um Selbstheilung statt um Fremdheilung unter Anwendung von wissenschaftlichen Methoden der Psychotherapie. Andererseits gibt es auch für die Synergetik nach Joschko eine wissenschaftliche Grundlage, doch besteht diese in der Psychobionik und der für diese grundlegenden Bionik als Technikwissenschaft."

 

 

Prof. Bergen
erläutert die Neue Medizin nach Dr. Hamer auf dem 2. Alternativen Krebstag 2002 und sieht darin naturwissenschaftliche Gesetze. Er empfiehlt die Synergetik zur Hintergrundaufdeckung der Konflikte.

 

 

 

 

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14 Jahre Klärungsarbeit des Berufsverbandes zur Grenzziehung zum Heilpraktikergesetz:

Selbstheilung - Was ist erlaubt und was ist verboten?


2009 - Vor dem OVG Lüneburg: Von links nach rechts: Berufsverbandsvorsitzender des BVST e.V. Hans-Jürgen Peters, Rita Schreiber, Bernd Joschko
und Rosi Schneider als 1. Vorsitzende des Berufsverbandes der Synergetik Profiler e.V. unterstützen die Klage gegen das Gesundheitsamt Goslar,
das ein Berufsverbot aussprach.

Der Berufsverband investierte etwa 160.000 € zur juristischen Klärung der Rechtslage: "Wir wollen Rechtsklarheit für unsere Mitglieder"
- Siehe auch InfoCenter-Goslar.de