Wie die HighTech Heilmethode des bionischen Heilens der Synergetik Profiler entstand
Die Methode der Synergetik Therapie wurde 1988 von Bernd Joschko definiert. Die Wurzeln reichen bis 1975 zurück, wo in seiner Ingenieurarbeit grundlegende Erfahrungen zur Evolutionsbionik gefunden wurden und daraus das neue wissenschaftliche Gebiet der Psychobionik entstand. Die Umsetzung dieser Methode in den neuen Beruf des Synergetik Therapeuten fing 1992 an und bisher absolvierten 140 Therapeuten mit Prüfung diese Berufsausbildung und 400 Teilnehmer die Grundausbildung zur Synergetik Therapie.
Die Dienstleistung der Synergetik Therapeuten unterliegt nicht dem Heilpraktikergesetz - auch wenn immer wieder Menschen - einige mit schweren Krankheiten - gesund wurden. Wir sind weit weg vom medizinischen Heilen und sprechen immer von Selbstheilung als einer eigenen Leistung. Ein wichtiger Slogan heißt dementsprechend:
Heile Dich selbst
- die anderen können es nicht
- für dich tun.
In den ersten Jahren dieses neuen Jahrtausend fingen immer mehr Gesundheitsämter
an zu behaupten, wir hätten eine Heilmethode und dementsprechend bräuchten
wir einen HP-Schein. Wir entwickelten die Zusatzbezeichnung Synergetik Profiler,
der Hintergrundauflösung von Krankheiten anbot und somit die Sprache und
Sichtweise der Kriminologie nutzte. Einige Gesundheitsämter und Regierungspräsidenten
versuchen weiterhin die synergetischen Innenweltreisen als medizinische Heilung
zu behaupten und wir versuchten weiter diesen Irrtum aufzuklären, doch
die Anzahl der Gesundheitsämter wuchs, die die Synergetik Therapie zu eine
Heilmethode erklärten. Im Jahre 2003 verbot das Gesundheitsamt Goslar einem
Synergetik Therapeuten erstmalig die Ausübung seiner Berufes und die Berufsverbandsvorsitzende
Sylke Urhahn und Bernd Joschko als Begründer der Methode intervenierten.
Beide bekamen daraufhin eine Sofortverbot ihrer langjährigen Tätigkeit
- doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob diesen Beschluss vollumfänglich
auf und gab einsweiligen Rechtsschutz.
Nachdem der bayerische Verwaltungsgerichtshof
am 5. Juli 2005 ebenfalls einer Münchner Synergetik Therapeutin erklärte
sie betreibe eine "Methode
der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung...,
die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern
durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern
nur graduell unterscheidet. ... als eine Art homöopathieähnliches
psychotherapeutisches Verfahren" haben wir
nun akzeptiert, dass wir offentsichtlich eine Heilmethode erschaffen haben.
Wir denken allerdings immer noch, dass dies gemäß dem BVerfG nicht
unter das HP-Gesetz fäät, da wir sehr weit von dem medizinischen Heilen
entfernt sind. Daher nennen wir es bionisches Heilen.
Damit war der Punkt erreicht, eine Neudefinition zur Verbrauchersicherheit durchzuführen. Der Berufsverband BVST e.V. verfasste einen Beschluß, daß nunmehr die Synergetik Therapeuten auf eine Berufsdarstellung zur Auflösung von Krankheiten verzichten und dies das Arbeitsgebiet des Synergetik Profilers wird, der ausschliesslich darufhin ausgebildet wird. Diese Art der Dienstleistung wurde als "bionisches Heilen" definiert zum Gegensatz des "synergetischen Heilens" der Synergetik Therapeuten. Am 11. Dez. 2005 beschlossen 30 Synergetik Profiler die Gründung eines eigenen Berufsverbandes BVSPro mit der Zielsetzung diese Methode nunmehr als HighTech Heilmethode der Bevölkerung anzubieten. Wir reden jetzt nicht mehr von Anleitung zur Selbstheilung, sondern von gezielter Aufarbeitung von Krankheiten in der Neurowelt. Da wir vom OVG Lüneburg den Berufsstaus gemäß Art. 12 GG sowie den einweiligen Rechtsschutz zugebilligt bekommen haben, gehen wir bis zur endgültigen Klärung zum BVerfG nach Karlsruhe.
1988 sprachen wir noch von der Anleitung zur Selbstheilung - im Jahre 2005 bieten wir eine HighTech Heilmethode an - die Gesundheitsämter standen Pate. Wir sagen Danke. Ohne ihre Hilfe wäre dieser neue innovative Beruf des Synergetik Profilers nicht erschaffen worden. Wir sage Danke speziell an folgende Gesundheitsämter und Regierungspräsidenten:
Gesundheitsamt Marburg am 9.3.2005: "...erweckt den Eindruck, dass Sie Behandlungen zur Leidenslinderung durchführen und damit Heilkunde ausüben" Dr. med C. Kuhnhen, Amtsärztin für öffentliches Gesundheitswesen
Gesundheitsamt Lahn-Dill-Kreis am 3. Juli 2003: "..Wir hatten Ihnen bereits vor Jahren unsere damalige Einschätzung mitgeteilt, dass Sie mit einzelnen Aspekten der eingesetzten therapeutischen Massnahmen Heilkunde im Sinne des Gesetzes betreiben." Dr. Schulz - Amtsleiter
Stadt Aachen am 11. Feb.04 an eine Synergetik Therapeutin:"Nach eingehender Prüfung Ihrer Erläuterungen komme ich zu dem Ergebnis, dass die von Ihnen angebotene Synergetik-Therapie als Ausübung der Heilkunde... zu werten ist." Dr. Plum
Landratsamt Roth schreibt am 17.2 2003.." dass es sich bei der von Ihnen vorgenommenen Therapie um die Ausübung der Heilkunde handelt..." Dr. Oberparleiter.
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2003 "Ich teile die Auffassung des Landes Bayern, dass die Tätigkeit eines Synergetik Therapeuten bzw eines Synergetik Profilers als Ausübung der Heilkunde ... anzusehen ist. Die Berufsbezeichung "Therapeut" bedeutet Krankheitsbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung. ...Ob die "Patienten" in der "Selbstheilung" unterrichtet werden oder ob die "Behandlungsmethode" als solche ungefährlich ist oder nicht, ist hier nicht entschieden". Hernischmacher
Stadt Memmingen am 6. März 2003 "... dass es sich bei der "Synergetik Therapie" um Ausübung der Heilkunde handelt..."
Stadt Schwabach am 21. Februar 2003: "... fällt die Ausübung der sog. "Synergetik-Therapie" nach Einschätzung des bayer.Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz unter die Bestimmungen des HeilpraktikerG....Sollten Sie die Heilkunde weiterhin ausüben,..." Stamm Verw.Oberinspektor
Stadt Goslar wg Uwe Ibenthal an BVST-Vorstand
am 23. Mai 2003 "Synergetik Therapie, .....da sie eine Ausübung der
Heilkunde darstellt....Meine Rechtsauffassung wird von meiner zuständigen
Bezirksregierung in Braunschweig, als auch von dem Nds.Ministerium für
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover bestätigt."
Dr.Hepp vom GA Goslar: Ausübung der Heilkunde - hier: Ihr Schreiben
vom 02.02.04.; hier eingegangen 04.02.04
Sehr geehrter H..Ibenthal - da sich ihr o.g. Schreiben mit meinem Schreiben
vom 03.02. überschnitten hatte, möchte ich weitergehend ergänzend
Folgendes klarstellen:
- Meine Untersagungsverfügung vom 14.05.03 ist bestandskräftig. Das
bedeutet, dass Sie sich an das Verbot vollständig zu halten haben.
- Dieses ausgesprochene Verbot beinhaltet selbsverständlich auch das Synergetik
Profiling, da Sie auch hier auf die Psyche Ihrer Klienten einwirken. Ich verweise
auf meine Begründung in dem oben genannten Bescheid sowie auf die Begründung
der Bezirksregierung Braunschweig in dem Widerspruchbescheid vom 31.07.03
Die weise Sie darauf hin, dass ich die Angelegenheit - sofern ich einen Verstoß
gegen meinen Bescheid vom 14.05.03 feststellen sollte - zur weiteren Ermittlung
an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeben werde.
Hochachtungsvoll - Im Auftrage - Hepp
Gesundheitsamt Ansbach am 3. Juni 2002: " Aus Sicht des Gesundheitsamtes Ansbach handelt es sich bei der berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommenen Anwendung der von Ihnen genannten Therapiemethode bei körperlich oder seelisch kranken Menschen mit dem Ziel, sie von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden zu heilen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen um Ausübung der Heilkunde...."
Hochtaunuskreis Der Kreisausschuss 12. November 2001: "vom Arbeitskreis für Heilpraktikerangelegenheiten wurde entschieden, dass die Ausübung der Synergetik Therapie eine Heilpraktikerüberprüfung erfordert, da dabei die Gefahr der Auslösung eines psychiatrischen Schubes oder suicidaler Handlungen bei entsprechend gefährdeten Personen auf keinen Fall auszuschliessen ist." Dr. Vollbrecht - Ltd. Medizinaldirektorin - Hier klicken (Reine Willkür vom "grünen Tisch" - Bernd Joschko hat angeboten, dem Ausschuss Rede und Antwort zu stehen, wurde abgelehnt. Gefahr ist für manche Beamten willkürlich und subjektiv)
Staatsanwaltschaft Ravensburg am 19.4.2002 an Regierungspräsidium Tübingen AZ 36 Js 6499/00 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Ausübung der Heikunde Strafbefehl beim Amtsgericht Tettnang am 19.2.2002 gegen einen Synergetik Therapeuten (Synergetik Therapeut wurde 2004 vom Amtsrichter in Tettnang freigesprochen)
Landratsamt Reutlingen 8. März 2000 an Regierungspräsidium Tübingen (AZ 5418.0-150-1): "wird hier die Ansicht vertreten, dass es sich bei der Anwendung der sog. Synergetik Therapie um Ausübung der Heilkunde im Sinne der Legaldefinition handelt... Entscheidet man sich demzufolge bei der Beurteilung der Synergetik Therapie definitiv für die "Ausübung der Heilkunde" als gegeben, so führt dies zwangsläufig zur Anerkennung einer insgesamt eher fragwürdigen Heilmethode, auch wenn es für unheilbare Krankheiten für die es keine schulmedizinisch anerkannte Therapie gibt, der Anwendung von "Aussenseitermethoden" der alternativen Medizin das Recht nicht abgesprochen worden ist.. Zum anderen führt der in diesem Fall beschrittene Weg ... neben der bereits erwähnten Duldung gleichermaßen zu einer prinzipiell nicht gewollten Betätigungsöffnung für jedermann." Dr. Filipp.... (Hervorhebung von Bernd Joschko)
Regierungspräsidium Tübingen 19.7.2000 AZ 25/2 an einen Synergetik Therapeuten: Strafbare Heilkundeausübung "Das Regierungspräsidium lehnt es weiter ab, Ihnen weitere Redaktionshilfe zu gewähren, da Sie die Möglichkeit haben, rechtsberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen, zumal wir allen Grund zur Annahme haben, dass Sie noch zu keiner Einsicht in die rechtliche und medizinische Problematik gefunden haben" (Anmerkung von Bernd Joschko: Wie macht man einem Beamter klar, dass er projeziert?)
Alle Meinungen - denn mehr waren es nicht - sollten dem ausschliesslichen Zweck dienen, die Synergetik Therapie zu verbieten - denn am echten Heilen war kein Gesundheitsamt interessiert. Keiner hat nachgefragt - auch heute nicht. Wir versendeten im Okt. 2005 500 DVD mit der "Erfolgsstory" - www.heilpraktikergesetz.de/510-ga.html
Wir danken trotzdem für die Geburtshilfe. Ronald Reagen gilt auch als der heimliche Begründer der Friedensbewegung. Die Welt funktioniert nun mal nicht unbedingt logisch, sondern synergetisch.
Dagegen hat das Finanzamt Friedrichshafen
am 27. 11 2002 sofort klar erkannt, dass die Synergetik Therapie nur dann unter
die Steuerbefreiung falle, "wenn es sich um einen einem Katalogberuf ähnlich
heilberufliche Tätigkeit handelt" und das ist nicht der Fall. Warum
fragen die Gesundheitsämter nicht einfach die Finanzämter - die wußten
es doch!!