Warum
fällt die Synergetik Therapie nicht unter das Heilpraktiker-Gesetz?Die Tätigkeit
des Synergetik Therapeuten fällt aus folgenden Gründen nicht unter
das Heilpraktiker-Gesetz, da:
Das
25. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) § 1 (2) nicht in Kraft tritt. Der
Synergetik Therapeut gibt dem Klienten lediglich eine Anleitung zur Selbstleitung.
Seine Tätigkeit beinhaltet keine "Feststellung, Heilung oder Linderung
von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen". Der
Klient selbst mobilisiert seine Selbstheilungskräfte und wird nicht behandelt.
Nach
der Feststellung des Landgerichtes Verden (25.06.1997; Az 12-Z4/97) keine erlaubnispflichtige
Ausübung der Heilkunde nach §1 HP-Gesetz vorliegt, wenn die fragliche
Handlung sich auf Heilmethoden beschränkt, die für die Gesundheit
objektiv unschädlich sind und wenn der Patient vor Behandlung eindringlich
darauf hingewiesen wurde, daß die Behandlung eine ärztliche Therapie
nicht ersetzt (Vgl.: http://www.vrzverlag.com/esoterik/gericht2.htm, S. 1).
Das Synergetik Therapie Institut weist in der Informationsbroschüre "Selbstheilung
mit der Synergetik Therapie" eindringlich auf diesen Aspekt hin: "Wir
stellen keine Diagnosen, führen keine Behandlung durch, bieten Ihnen keine
psychotherapeutische, esoterische oder sonstige zielorientierte Lebensberatung
an."
Die
Bundesanstalt für Arbeit bezeichnet den Beruf des Synergetik Therapeuten
als "Beruf ohne rechtliche Regelung" (Schreiben vom 05.02.02 an das
Synergetik Therapie Institut, Ic3-6101). Diese Aussage schließt die Anwendung
des HP-Gesetzes aus, da der Synergetik Therapeut kein Gesundheitsfachberuf des
Gesundheitswesens ist, sondern den ganzheitlichen Therapiemethoden des Lebenbewältigungshilfegesetz
entspricht.
Keine
strafbare Ausübung der Heilkunde vorliegt. Der Synergetik Therapeut gibt
weder ein Heilungsversprechen ab, noch können durch seine Begleitung gesundheitliche
Schäden ausgehen. Es liegt ein vergleichbarer Fall der Rechtssprechung
des AG Frankfurt am Main (917 A Ls 65 Js 2055.0/95 - Fall Drossinakis) vor.
Hier wurde ein Heiler vom Vorwurf der strafbaren Ausübung der Heilkunde
freigesprochen. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß es durch bloßes
Handauflegen mit dem Ziel die Selbstheilungskräfte des Körpers zu
aktivieren, es zu keinen gesundheitlichen Schäden kommen könne. (Handbuch
für ganzheitliche Therapie und Lebenshilfe, 1. Auflage, Geschwend 1999,
S. 17) Der Synergetik Therapeut gibt jedoch nicht einmal "heilende Energie"
weiter.
Nach
der Rechtssprechung des BGH (NJW 1996, 3074) können in Ausnahmefällen
bei unheilbaren Krankheiten auch sogenannte "Außenseitermethoden"
neben schulmedizinisch anerkannten Therapien straffrei berücksichtigt werden.
(Ebenda)
Die
Synergetik Therapie führt keine Heilung im Sinne der Heilkunde des Gesetzes
(Vgl.: § 1, (2), HP-Gesetz) durch. Im Gegensatz zum Heilpraktiker, Psychotherapeuten
oder Arzt tritt nicht er in Aktion durch eine "vorgenommene Tätigkeit",
sondern der Klient übt diese auf einer imaginären Ebene aus. Dieser
führt alle Handlungen selbst durch.
Der
Synergetik Therapeut gibt kein Heilungsversprechen ab, sondern weist den Klienten
darauf hin, daß alle Folgen der Therapie vom Klienten selbst abhängen.
Allerdings beinhaltet der Begriff 'Selbstheilung' auch per Definition die Zielsetzung
'Heilung'.
Die
im HP-Gesetz als behandelbar dargestellte Krankheiten ("Krankheiten, Leiden
oder Körperschäden" Vgl.: § 1, (2)) sind kein spezifisches
Krankheitsspektrum der Synergetik Therapie. Die Aufzählung von Krankheitsbildern
hat für die Synergetik Therapie keine Relevanz, da grundsätzlich alle
Krankheitsstrukturen synergetisch vom Klienten aufgelöst werden können.
Sie sind Bestandteil seines Innenlebens.
Eine
Anleitung zur Selbstheilung ist auch keine reduzierte Behandlung, da auch keine
reduzierten klassischen Behandlungstätigkeiten vorgenommen werden.
Die
Synergetik Therapie fällt nicht unter das "Verbot der Anleitung zur
Selbstheilung", da der Klient nicht durch ein Behandlungskonzept (z.B.
Video, Audio, etc) zur Diagnose und Behandlung seiner Beschwerden angeleitet
wird.
Der
Wunsch des Klienten nach Symptomfreiheit oder Linderung als Motivation eine
Synergetik Therapie zu absolvieren, fällt nicht unter das HP-Gesetz. Im
HP-Gesetz ist weder erwähnt, daß es dem Klient untersagt ist, seine
Wunschvorstellungen mitzuteilen, noch welche Wunschspezifizierungen erlaubt
sind und welche nicht. Der Synergetik Therapeut ist für die Realisierung
der Klientenwünsche nicht verantwortlich, denn er ist Begleiter auf dem
Weg zu diesen Wunschzielen. Er kann die Realisierung nicht garantieren. Die
Motivationslage des Klienten und die Mitteilung seiner Wunschvorstellungen kann
nicht als Argument für die Anwendung des HP-Gesetzes gelten. Der Synergetik
Therapeut ist allein für die Selbsterfahrung des Klienten zuständig,
das als Sekundärprodukt die Erfüllung des Wunschzieles impliziert.
Die
Synergetik Therapie ist keine - gemäß der Psychotherapeuten-Richtlinien
-tiefenpsychologisch fundierte Methode. Der Synergetik Therapeut hat keine Ausbildung
zum Psychotherapeuten und teilt dies dem Klienten deutlich mit. Möglicherweise
verwendeten Begriffe wie 'Kathasis', 'Symbolbilder', 'Aufdeckung', 'Assoziationen',
'Unterbewußtsein' sind nicht dem Fachjargon der Tiefenpsychologie entnommen,
sondern sind umgangssprachlich gemeint und entstammen der Selbsterfahrungsszene.
Der
Synergetik Therapeut ist reiner Begleiter des Klienten. Er führt Selbstheilungsgespräche
in Tiefenentspannung durch und trainiert Handlungskompetenz. Der Synergetik
Therapeut kann eine Symptomauflösung nicht direkt herbeiführen; er
kann lediglich eine Resilienzerhöhung fördern.
Ausgebildete
Synergetik Therapeuten haben gemäß der Gewerbefreiheit das Recht,
ein Gewerbe zu betreiben oder als Freiberufler tätig zu sein. Synergetik
Therapeuten durchlaufen eine qualifizierte zweijährige Ausbildung. Ethik-
und Qualitätsrichtlinien sowie eine detaillierte Prüfungsordnung sichern
die Qualität der freien Praxen für Synergetik Therapie. Das Gesundheitsamt
ist für Inhalt der Ausbildung und Prüfungsabnahme nicht zuständig.
Die
Volksgesundheit wir nicht geschädigt, im Gegenteil gefördert. Eine
ausführliche Untersuchung von Klientenaussagen (wie bei der juristischen
Überprüfung der Praxis für Synergetik Therapie von Wolfgang Rother)
untermauert diese Aussage. Andritzky, Leiter des Internationalen Instituts für
Kulturvergleichende Therapieformen in Düsseldorf, betont in seinem Buch
"Vielfalt in der Therapie", daß die "Klienten-/Patientenzufriedenheit
bei den alternativen Verfahren höher ist als bei anerkannten Methoden".
(Adritzky: "Vielfalt in der Therapie, Berlin 1999)
Die
Synergetik Therapie führt nicht zu Heilschwindel. Eine Vielzahl von Ärzten
konnten definitive Krankheitsauflösungen bestätigen. Auch die Forschungergebnisse
der Brustkrebsstudie des Synergetik Therapie Instituts beweisen diese Aussage.
An
den Ausbildungsseminaren zum Synergetik Therapeuten nehmen auch Ärzte,
Psychotherapeuten und Heilpraktiker statt. Dies zeigt, daß es sich bei
der Synergetik Therapie um eine alternatives Denkmodell handelt, das in keinem
anderen medizinisch-therapeutischen Bereich gelehrt wird.
Statt
Behandlung bietet die Synergetik Therapie Hilfe zur Selbsthilfe. Die unterschied-lichen
Begrifflichkeiten 'Patient - Schulmedizin' und 'Klient - Synergetik Therapie'
symbolisieren diese Diskrepanz. Der Patient erfährt Heilung, indem seine
Symptome bekämpft werden, der Klient hingegen betrachtet seine gesamte
Lebenssituation und heilt sich selbst. Heilung entsteht durch die Veränderung
seines Lebenssinns.
Selbst
das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht in der Lage, eine klare
Stellungs-nahme zur Einordnung der Synergetik Therapie abzugeben: "Zunächst
muß ich Ihnen mitteilen, daß das Bundesministerium für Gesundheit
(neue) medizinische Methoden weder selbst bewertet oder bewerten läßt,
noch sich für ihre Propagierung einsetzt. Ob und inwieweit ein in der Medizin
eingesetztes Verfahren nützlich für die Patienten ist, befindet die
medizinisch-wissenschaftliche Fachwelt, und zwar aufgrund von wissen-schaftlich
nachvollziehbaren Belegen." (Schreiben vom 9. April 2001 an eine Synergetik
Therapeutin). Dies offenbart die rechtliche Grauzone, indem ganzheitliche Therapieformen
sich entfalten.
1995
wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Limburg gegen das Synergetik
Therapie Institut eingestellt, da alle Angriffspunkte zur Anwendung des HP-Gesetzes
widerlegt wurden (AZ 24 Js 1746/95).
Das
Gesundheitsamt Wetzlar hat seit 1993 die Methode als nicht-HP-pflichtig anerkannt.
Das
Gesundheitsamt Bad Homburg sieht die Synergetik Therapie als nicht unter "eine
Ausübung der Heilkunde" fallend, wenn der Klient darüber informiert
wird,
"1. Daß, der Synergetik-Therapeut kein Arzt, kein Psychotherapeut
und kein Heilpraktiker ist, 2. Daß er keine Diagnosen stellt. 3. Daß
der Synergetik-Therapeut keine ärztliche/psychotherapeutische/heilpraktische
Tätigkeit ausüben will, sondern diese als zusätzliche "Behandlungsform"
betrachtet wird, 4. Daß der Patient unbedingt einen Arzt/Psychotherapeuten
konsultiert, 5. Daß eine ärztliche/psychotherapeutische oder heilpraktische
Behandlung nicht ohne vorherige Besprechung mit den Behandlern abzubrechen ist."
Der Klient der Synergetik Therapie wird eingehend darauf aufmerksam gemacht,
daß er selbstbestimmend handelt. Im übrigen kann er die Methode in
Form einer Erstsitzung als Probesitzung kennenlernen. Die Punkte 3 - 5 sind
wohl etwas überspitzt formuliert. Selbstverständlich kann nicht überwacht
werden, welche Handlungen der Klient außerhalb der Synergetik-Therapie-Sitzungen
vornimmt. Das Synergetik Therapie Institut sieht Selbstheilungsarbeit in vielen
Fällten nicht als zusätzliche, sondern als wichtigste Arbeit an. Diese
Sichtweise wird jedem Klienten mit seinem Weltbild überlassen.
"Wenn also ein Synergetik Therapeut seine Tätigkeit als zusätzliche
Behandlungsform zur ärztlichen Tätigkeit und nicht als Alternative
hierzu sieht und den Patienten hierüber auch aufklärt, dürfte
es sich hier tatsächlich nicht um Heilkundeausübung im Sinne des Heilpraktiker-Gesetzes
handeln." (Dr. jur. Kiesecker, Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
19.05.99)
Adritzky und Sauer beurteilen den Gegenwind gegenüber neuen alternativen Therapierichtungen so:
"Der kreative Mensch widerspricht bei seinem Vorstoß ins Unbekannte
immer der Mehrheit. Kreativität ist oftmals gleichbedeutend mit sozialer
Isolation. ... Jede neue Idee macht ihren Erfinder zur Minorität des Einzelgängers"
(Sauer 1999) "Die Forderung nach "Anerkennung durch die Mehrheit" würde
in der Konsequenz jede praktische Weiterentwicklung psychotherapeutischer Techniken
und Settings unterbinden." (Andritzky 1999)
![]()