Die Ärztekammer zelebriert ihre Macht
Veronika Widmer
Die Presse veröffentlichte am 2.12.2005 unter dem Titel: Ein Jahr Berufsverbot
für Impfgegner, das einstweilige Urteil, das von der österreichischen
Ärztekammer gegen den Arzt Dr. Loibner angestrengt wurde.
Mit der Aussage: Volksgesundheit geht vor Meinungsfreiheit, versuchte die Ärztekammer
der Steiermark in Österreich ein Exempel zu statuieren.
Der Disziplinaranwalt der Ärztekammer für die Steiermark begründete
seinen Antrag: „Wegen seines Bemühens, Impfungen zu verhindern, bringe
er die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr." Obwohl nicht zu beweisen
war, wie Dr. Loibner die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr bringt, wurde
exemplarisch eine extrem hohe Strafe gefordert. Dr. Johann Loibner wurde zu
einem Jahr Berufsverbot, bedingt auf drei Jahren verurteilt. Äußert
sich Dr. Loibner in diesen drei Jahren impfkritisch, droht ihm ein entgültiges
Berufsverbot.
Dr. Klaus Bielau, Arzt für Allgemeinmedizin, Homöopathie und Naturheilverfahren,
kommentiert das Urteil: „Loibner gewann drei Prozesse, die unsere Ärztekammer
gegen ihn anstrengte, einmal in der Höchstinstanz.“
Auch gegen dieses aktuelle Urteil wird Dr. Loibner sofortige Berufung einlegen.
Notfalls gehe er, wie schon einmal, bis zum Verfassungsgerichtshof. Die höchstrichterliche
Instanz würde dann die Frage klären, ob Wissenschaft und Therapie
autonom bleiben, oder in Zukunft außermedizinische Gruppen bestimmen,
was Ärzte zu tun haben.
Bleibt die Therapiefreiheit der Ärzte nicht autonom und erreicht die steirische
Ärztekammer ihr Ziel, würden Ärzte zu Handlangern jedweder Lobbyisten
werden.
Professor Diether Spork, Impfreferent der Ärztekammer für die Steiermark
in Österreich, vertritt die Meinung, dass ein Arzt nach dem „Stand
der Medizin“ handeln muss. Um seinen Ausführungen einen objektiven
Anstrich zu geben, führt er aus: „Beispiel Tuberkulose: Sie wird
heute nicht durch Impfen bekämpft, da es besser ist, sie früh zu erkennen
und zu behandeln.“
Erinnern wir uns:
Mit einem Großversuch wollte die WHO den Streit der Mediziner beenden
und die Wirksamkeit der BCG-Impfung (Tuberkuloseimpfung) nachweisen. Von 1968
bis 1971 wurde in Indien ein weiträumig angelegter Feldversuch durchgeführt.
Ein großes Kollektiv von etwa 364000 Menschen wurde BCG geimpft, ein gleich
großes blieb ungeimpft.
Laut einer offiziellen Erhebung von Dr. Hartinger wurde festgestellt, dass die
anschließende Erkrankungshäufigkeit der Geimpften höher war
als die der Ungeimpften. Die Impfschäden wurden verschwiegen.
Mit 27-jähriger Verspätung wurde die öffentliche Empfehlung der
BCG-Impfung 1998 mit folgender Äußerung des Robert-Koch-Instituts
zurückgezogen: „In Anbetracht der epidemiologischen Situation in
Deutschland, der nicht sicher belegbaren Wirksamkeit der BCG-Impfung und der
nicht selten schwerwiegenden, unerwünschten Arzneimittelwirkungen des BCG-Impfstoffes
kann es die STIKO nicht mehr vertreten, diese Impfung zu empfehlen.“
Es wird also momentan keine Impfung gegen die Tuberkulose angeboten. Von daher
ist es auch nicht erstaunlich, dass der Impfreferent der steirischen Ärztekammer
die Tuberkuloseimpfung ablehnt.
Weiterführende Informationen hierzu finden sie in dem Buch: Impfen - eine
Entscheidung, die Eltern treffen.
Weiter vertritt der Schulmediziner Professor Spork die Meinung: „Die Medizin
könne dies nicht dulden.“ Gemeint ist eine impfablehnende Haltung
eines Arztes, speziell die von Dr. Loibner.
Die Medizin kann also nicht dulden, dass ein Arzt umfassend aufklärt und
es den Menschen erlaubt, individuelle Impfentscheidungen zu treffen. Damit widerspricht
Professor Spork dem Urteil VI ZR 48/99 vom 15.02.2000 des Bundesgerichthofes
in Karlsruhe, in dem klar ausgeführt ist: „...daß sie
(die Mutter) nunmehr eine eigenständige Entscheidung darüber treffen
müsse, ob sie die Impfung durchführen lassen wolle oder nicht.“
Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Arzt den Menschen auf „die
Möglichkeit einer anderen Behandlung hinweisen, wenn ernsthafte Stimmen
in der medizinischen Wissenschaft gewichtige Bedenken gegen eine zum Standard
gehörende Behandlung und die damit verbundenen Gefahren äußern.“
(Urteil vom 27. September 1977 VI ZR 162/ 76 und vom 21. November 1995 ZR 329/94)
Ohne eine umfassende Aufklärung, auch über die Risiken der Impfungen,
selbst wenn diese sehr selten sind, kann keine eigenständige Impfentscheidung
getroffen werden, wie sie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verlangt.
Der Bundesgerichtshof bestätigt in seinem oben genannten Urteil: „daß
die von der Mutter der Klägerin erteilte Einwilligung in die Impfung nur
wirksam war, wenn sie zuvor über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt
worden war. Einer solchen Risikoaufklärung bedarf es auch bei einer freiwilligen
Impfung, und zwar selbst dann, wenn diese öffentlich empfohlen ist.“
(BGHZ 126, 386; BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR100/88 - VersR 1990,
737 zu 3.; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 1959 - III ZR 213/57 - VersR
1959, 355).
Nun kann natürlich Professor Spork die deutsche höchstrichterliche
Rechtsprechung als deutschen Umgang mit der Schulmedizin abtun, wenn sich nicht
auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in Österreich mit dem Impfproblem
beschäftigt und offensichtlich auch zu einem Urteil gekommen wäre.
Der österreichische Richter Dr. Leo Popp, der sich mit der Frage ausführlich
beschäftigte: Ob ein Arzt, der nicht impft und sich kritisch zu Impfungen
äußert mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, äußerte
am 2.12.2005:
„Das in Österreich geltende Impfschadengesetz legt Rentenbeträge
für gesundheitsschädigende, sogar für tödliche Folgen von
Impfungen fest. Vor Impfschäden zu warnen, entspricht daher der österreichischen
Rechtsordnung.
Die Disziplinarkommission der Steiermärkischen Ärztekammer ignoriert
diesen Umstand völlig und missachtet das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung.
Der Verfassungsgerichtshof hat in Entscheidungen, mit denen er Urteile von Disziplinarkommissionen
aufgehoben hat, wiederholt ausgesprochen, dass tiefgreifende Kritik gerade "Berufsgenossen"
erlaubt ist, weil nur diese über das entsprechende Fachwissen verfügen.
Man muss kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass er (der Verfassungsgerichtshof)
auch dieses Urteil (von Dr. Loibner) aufheben wird.“
Es wäre auch höchst eigenartig, wenn in Anbetracht der Welt-globalisierung
die höchst richterliche Rechtsprechung im medizinisch rechtlichen Bereich
innerhalb der EU unterschiedlich wäre.
Also widersprich Professor Spork nicht nur der höchstrichterlichen Rechtsprechung
in Deutschland, sondern auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung in
Österreich, der er als österreichischer Bürger untersteht. Dabei
will Professor Spork Fachmann über Impfen und Arztrecht sein.
Selbst wenn ein Arzt über die Risiken einer Impfung informieren und aufklären
muss, selbst eine kritische und/oder ablehnende Überzeugung über Impfungen
erlangt, verlangt die Österreichische Ärztekammer der Steiermark,
dass er gegen seine Überzeugung nach dem dogmatischen Stand der Medizin
informiert und handelt. Die Frage sei erlaubt: Was ist das für eine Standesorganisation?
Nur eine österreichische Absurdität?
Dass es im europäischen Raum bereits ein Berufsverbot für impfkritische
und/oder impfablehnende Ärzte gegeben hätte, wäre für mich
neu.
Allerdings gibt es auch in Deutschland Bestrebungen von Ärztekammern, speziell
von der sächsischen Ärztekammer, welche die ihr angehörigen Ärzte
zum Impfen zu verpflichtet.
Im Dezember 2003 wurden die sächsischen Ärzte von ihrer Standesorganisation
schriftlich angehalten, die Behandlung von ungeimpften Kindern abzulehnen. Es
wurde den Ärzten suggeriert, dass die Durchführung von Impfungen ihrer
Verantwortung als Schulmediziner obliegt.
Dies zeigt deutlich, dass die Schulmedizin ihre Meinungen und Hypothesen und
die dazugehörigen, nicht wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien und
Vorsorgemaßnahmen mit Zwang und Druck, mit der Androhung von Repressalien
den Ärzten und mit Manipulation der Bevölkerung gegenüber, durchsetzen
muss.
Die Ärztekammern stellen sich hiermit auf eine Stufe, die ihr nicht gebührt.
Wir haben weder in Deutschland, noch in Österreich eine Impfpflicht. Die
Ärztekammern versuchen sowohl die ihr angehörigen Ärzte, wie
dadurch auch die Bevölkerung unter ein Diktat zu stellen, das in einer
demokratischen Gemeinschaft unter der die Bevölkerung beider Länder
leben, nicht geduldet werden darf.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Informationsbroschüre
Nr. 6: Die Polioimpfung.
Professor Spork vertritt die Meinung, dass die Begründungen von Dr. Loibner
nicht wissenschaftlich fassbar wären. Damit stellt er in den Raum, dass
die Behauptungen der Schulmedizin bezüglich der Schutzwirkung der Impfungen
wissenschaftlich fassbar sind? In Anbetracht der Tatsache:
Dass es keine empirischen wissenschaftlichen Daten zur Erkrankungserfassung
von geimpften und ungeimpften Kindern gibt!
Dass es keine empirischen wissenschaftlichen Daten zum Erkrankungsverlauf von
geimpften und ungeimpften Kindern gibt.
Dass die behaupteten Erreger, die von der Schulmedizin als Ursache der Erkrankungen
ausgewiesen werden, nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind!
Stellt sich die immer wieder kehrende Frage jetzt aufgrund eines derartigen
Eingriffs in die Persönlichkeits- und Verantwortungsrechte eines Arztes
erneut:
Warum stellt die Schulmedizin ihre Behauptungen, ihre Hypothesen und ihre Modelle
bezüglich der Impfungen nicht endlich auf wissenschaftliche Beine?
Anstatt dessen zeigen derartige Verfahren, das die Schulmedizin ihre Macht in
ihrem System zelebriert. Dass es der Schulmedizin an Wissenschaftlichkeit fehlt
und sie ihre subtile Gewalt und Herrschaft darstellen muss. Wahre Wissenschaft
hätte eine derartige Darstellung nicht nötig!
Weiterführende Hintergrundinformationen hierzu finden Sie in dem Buch:
Impfen - Einfach und verständlich dargestellt, mit Berichten, Dokumentationen
und Kommentare aus Österreich und Deutschland, in den Informationsbroschüren
Nr. 4: Drei Jahre klein-klein-aktion, und Nr. 9: Impfungen & Lügen.
Wissenschaftlich fassbar hingegen sind nach den Angaben von Richter Popp und
laut höchst richterlicher Rechtsprechung in Österreich tödliche
und gesundheitsschädliche Folgen von Impfungen, welche geimpfte Menschen
in die Frührente zwingen. Das weiß Professor Spork offensichtlich
auch nicht?
Die Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer urteilt über
Dr. Loibner, er habe „das Ansehen des Ärztestandes geschädigt,“
was die Ärztekammer nun mit einem bedingten einjährigen Berufsverbot
für Dr. Loibner abstraft.
Dr. Loibner sagt dazu: Dass es an der Zeit ist, dass Ärzte ihre Positionen
besser wahr nehmen und ihre Stellung in der Gesellschaft nicht billig preisgeben.
Durch unzählige Schreiben, Telefonate und Informationen unserer Leser wissen
wir, dass es nicht wenige Ärzte gibt, die seit Jahren und Jahrzehnten eine
impfkritische Haltung angenommen haben. Wir wissen aber auch, dass viele dieser
Ärzte aus Angst vor ihrer Standesorganisation im Verborgenen handeln.
Wir denken, es wäre an der Zeit, dass diese Ärzte sich von dem Diktat
der Ärztekammern frei machen, wissenschaftliche Nachweise fordern und ihrer
Verantwortung entsprechend den Menschen gegenüber bewusst handeln.Die Bevölkerung
vertraut ihren Ärzten nicht mehr.
Mangelndes Vertrauen in die Ärzte liegt auch an den wirtschaftorientierten
Forderungen der Ärztekammern.
Die Bewusstseinsentwicklung in der Bevölkerung ist nicht mehr übersehbar.
Zunehmend mehr Menschen gehen nicht mehr gläubig zum Arzt und zunehmend
mehr Menschen lehnen Impfungen für sich und ihre Kinder ab. Deutlich erkennbar
ist dies an dem Impfstatus der Kindergartenkinder, der allerdings nicht offiziell
erhoben wird. Immer mehr Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen berichten regional
über ca. 50 % der Kindergarten- und Schulkinder, für die kein Impfpass
vorgelegt wird.
Die Webseiten der Gesundheitsämter in Höchster und Neu-Ulm zeigen,
wie die Zahlen der Erhebungen des Impfstaus von den Behörden geschönt
werden muss, um impfbefürwortende Angaben zu erhalten. Der Impfstatus wird
lediglich unter den geimpften Kindern erhoben.
Nähere Angaben hierzu erhalten Sie im Buch: Impfen - eine Entscheidung,
die Eltern treffen.
Dr. Klaus Bielau kommentiert das von der Ärztekammer (ÄK) angestrengte
vorläufige Urteil: „Ist ja voll peinlich, was sich der Disziplinaranwalt
und die ÄK erlauben. Eine befreundete Juristin und Homöopathin mailte
mir vor wenigen Minuten folgende Zeilen: ...Die Dummheit sitzt echt knochentief!
(...) Man kommt sich vor wie im Mittelalter. (...) Meinungsfreiheit
steht wohl nur auf dem Papier, - zurück zum Polizeistaat, oder wie? ...“
Dr. G. Stöckel aus Feldbach in Österreich schreibt am 2.12.05, dass
sich die Ärztekammer wieder ihrer ureigensten und wichtigen Aufgabe besinnt
hätte, die Bevölkerung vor medizinischen Außenseitern zu schützen
und dadurch das Ansehen der Ärzteschaft gewahrt bleiben würde. Sie
vertritt die strenge Trennung von Ärzten und Heilpraktikern. Letztere sollten
alleine für die Alternativmedizin zuständig sein.
Zu den medizinischen Außenseiter-Therapien wird alles das gezählt,
was nicht der Gerätemedizin und der industriellen Pharmazie, der Chirurgie
u.s.w. angehört.
Dr. Stöckel will also den Stand der homöopathischen Ärzte und
der Ärzte, die nach einem Naturheilverfahren praktizieren, abschaffen.
Es ist schwer vorstellbar, dass die Ärzte mit dieser strikten Trennung
einverstanden wären, denn es ist aufgrund der momentanen Entwicklung in
der Bevölkerung sehr gut vorstellbar, dass die dann übrig gebliebenden
Schulmediziner bald keine Patienten mehr haben, die sich dafür hergeben,
ihre teure Gerätemedizin zu bezahlen.
Für die Menschen und die Krankenkassen wäre das allerdings eine gute
Einrichtung. Denn dann müsste die Bevölkerung über die angebotene
medizinische Versorgung nachdenken und sich entscheiden. Durch eine derartige
Trennung und ein angepasstes Krankenkassensystem würde sich auch das Gesundheitssystem
automatisch reformieren.
Weiterführende Informationen hierzu finden sie in der Informationsbroschüre
Nr. 8: Loyal & sicher?
Dr. Bielau vertritt zum Urteil im Fall Dr. Loibner die Meinung, „...so
schlimm ist es nicht, wie das nicht rechtskräftige Urteil 1. Instanz vermuten
lässt. (... Die Funktionäre der Ärztekammer) versuchen es halt
immer wieder. Über etwaige Finanzspritzen der Impfhersteller lässt
sich nur spekulieren und das wollen wir ja doch nicht.“
Das klein-klein-verlags-Team wünscht Dr. Loibner den Mut, die Kraft und
Energie, die er braucht, dass dieses Verfahren für ihn und die Menschen
erfolgreich zu Ende gebracht werden wird.
Aus: Newsletter des klein-klein-verlags - unregelmäßig erscheinender Informationsdienst.