Selbsterfahrung macht gesünder und oftmals heilt sie auch. Ist sie daher automatisch strafbar? Linderung und Heilung von Krankheiten regelt das HP-Gesetz. Somit machen sich sofort alle Anbieter strafbar. Doch wie soll der Anbieter krank von gesund unterscheiden? Er hat ja keinen HP-Schein. Brauchen wir jetzt Alle einen? Eine staatliche Überprüfung für jeden, der ganzheitliche Methoden anbietet? Die Bundesstaatsanwältin bejahte dies vor dem BGH - doch die höchsten Strafrichter sprachen die Synergetik Therapeutin aus Frankfurt frei - allerdings nur in 22 Fällen, wo gesunde Menschen Innenweltreisen als Selbsterfahrung wollten. In 11 Fällen handelte es sich um Menschen mit Krankheiten, dafür gabs eine Verurteilung. Dies ist die erste Grenzziehung des HP-Gesetzes bezüglich Selbsterfahrung und Heilung. Nur "Handauflegen" ist frei - meinten die Bundesrichter. Doch der Berufsverband ging mit der Revision im Nov. 2011 zum BVerfG.

Die Vorgeschichte:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 26. August 2010 den Synergetik Profiler und Synergetik Therapeut zum neuen Heilberuf gemäß Art. 12 GG erklärt. Er benötigt den kleinen HP-Schein, wenn er Heilkunde anbietet. Er hatte die Synergetik Therapie mit dem Katathymen Bilderleben verglichen und die Anwendung ist für manche Krankheitsbilder gefährlich. Also ist auch die Synergetik Therapie bei diesen Kranken gefährlich - merkwürdige Logik? Der Bundesgerichtshof in Kalsruhe hat am 22. Juni 2011 die Synergetik Therapie rbrnfalls mit dem Katathymen Bielderleben verglichen und als "Provokative Psychotherapie" definiert. Es ist dadurch die erste Psychotherapie für alle Krankheiten - auch bei Krebs. Mit dieser Eingliederung fällt sie allerdings auch unter das HP-Gesetz und es braucht für die Ausübung zur Krankheitsbehandlung für alle Krankheiten allerdings nur den kleinen HP-Schein. Ansonsten ist die Anwendung ausserhalb der Heilkunde selbstverständlich weiterhin HP-Schein frei. Die Grenzziehung hatte das Landgericht im Juni 2010 anhand von 22 Freisprüchen und 11 Verurteilungen erstmalig definiert. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung. Das BVerfG überprüft nun diese Grenze.

Ist jede Linderung oder Verbesserung der Gesundheit Heilung im Sinne des HP-Gesetzes? Ist der Staatsanwalt "Big Brother" - steht der Anbieter ständig mit einem Fuß im Gefängnis? Darf man krebskranken Menschen helfen, ohne sich starfbar zu machen? Oder ist Chemo und Bestrahlung für ALLE Kranke die einzige Therapiemethode? Das BVerfG muß nun urteilen!!


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Brief vom 13. Nov. 2011 von Bernd Joschko an die Leitung des Gesundheitsamtes LDK - Frau Dr. Heltweg - klicken
Dr. Heltweg will jede Art vom "Innenweltreisen" verbieten und ihr Amt hat sich noch nie (seit 18 Jahren!) vor Ort selbst informiert. Synergetische Selbsterfahrung soll komplett verboten werden. Die einzige Öffentlichkeit ist das internet. Daher hier die Veröffentlichung des Briefverkehrs. Das VG Gießen muß nun dem GA das Grundgesetz erklären und ein endgültiges Urteil fällen.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen. Ist die Synergetik Methode der Selbstheilung durch innere Selbsterfahrung bei kranken Menschen medizinische Heilung? "Ja" sagt das BVerwG am 26. August 2010.
Bernd Joschko bekam als Synergetik Profiler sein Berufsselbstverständnis zugestanden. Symptomauflösung ist höherwertig als Symptombekämpfung. Für die Ausübung dieser Heilkunde ist der kleine HP-Schein nötig.


Selbstheilung ist Heilung, wenn sie als Heilmethode für Krankheitsbilder angeboten wird und gehört unter das HP-Gesetz – so könnte man es auf eine Kurzformel reduzieren, was das Bundesverwaltungsgericht 2010 dem Begründer der Synergetik Methode Bernd Joschko attestiert hat. Der Synergetik Profiler wurde speziell darauf trainiert, 6 – 8 Faktoren der Hintergrundstruktur von Krankheiten in der Neurowelt des Klienten mit der Technik des Innenweltsurfens aufzuspüren und mit dem Prinzip der Selbstorganisation aufzulösen. Auch körperliche Symptome lösen sich auf, wie auch Prof. Rost in seinem Gutachten erläuterte. Das Berufsselbstverständnis sieht darin eine höherwertige Heilungsebene, als die einfache Ebene der Symptombekämpfung oder -unterdrückung durch die Schulmedizin.

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Der Bundesgerichtshof – 2. Senat, am 22. Juni 2011 - teile in der mündlichen Urteilverkündung folgendes mit: (Ausschnitte - 4 von 10 min)

„Im Nahmen des Volkes... Wie die Hauptverhandlung ja schon gezeigt hat, geht es hier um die schwierige Abgrenzung zwischen der Qualifikation des § 5 HP-Gesetz als abstraktes, konkretes oder potentielles – also dazwischenstehendes - Gefährdungsdelikt. Die abstrakte Gefahr ist in § 5 HP-Gesetz ausgeführt – ist ja der Grund der gesetzlichen Regelung. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung, die ja wohl auch nicht ernsthaft letztlich bestritten wird, der Ansicht, dass eine konkrete Gefährdung im Sinne eines konkreten Gefährdungsdelikts nicht erforderlich ist, sondern dass es sich hier um ein sogenanntes potentielles Gefährdungdelikt handelt. ...

Das Landgericht hat jetzt versucht diese allgemeine Erkenntnis umzusetzen auf den konkreten Fall bei den hier angeklagten Fällen unterschiedlicher Patientengruppen und ist zu der Ansicht gekommen, dass in den Fällen, in denen eine, im weitesten Sinne, Krankheit genannte Situation der Patienten vorlag, eine potentielle Gefährdung anzunehmen sei – objektiv. Und in den Fällen, in denen eine solche Krankheit nicht festgestellt werden konnte – aus welchen Gründen auch immer – eine solche potentielle Gefahr nicht gegeben sei. Das ist jedenfalls plausibel und ist auch jedenfalls gut vertretbar. ...

Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde betrieben wird. Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur wegen der - um ein schönes Erlebnis zu haben oder überhaupt ein Erlebnis zu haben, der mag das machen – das ist keine Heilkunde....

Jedenfalls ist die Entscheidung, die das Landgericht getroffen hat, auch unter dem Gesichtspunkt natürlich des Schutzes des Rechtsgutes – aus praktischen Gründen – als auch aus normativen Gründen gut vertretbar und nach der Auffassung des Senats rechtsfehlerfrei, die Grenze dort zu ziehen, wo sie das Landgericht gezogen hat .
... Ausführlicher...

Merkwürdig: Muß schon der Schutz des Rechtsgutes als Verbots-Argument herhalten? Müssen schon die Gesetze vor Veränderung geschützt werden? Es darf also keine Heilung ausserhalb des HP-Gesetzes geben - ob damit das BVerfG einverstanden ist? Denn dort wird nur die "Gefährlichkeit einer Methode" als Grundgesetzeinschränkung nach Art. 12 akzeptiert.

Positiv: Der BGH gab allerdings das Synergetik-Profiling frei. Wenn jemand wissen will, warum er krank ist, darf der Synergetik Profiler straflos arbeiten, er darf aber anschl. nicht Heilung oder Linderung anbieten.

Widersprüchlich: Wenn ein psychisch Kranker Innenwelterfahung machen will, darf er das tun, wenn er nur Selbsterfahrung will. Wenn der psychisch Kranke jedoch Heilung will, ist dies verboten. Also das HP-Gesetz - das für seinen Schutz gedacht ist - verhindert die für ihn angebliche Gefahr sowieso nicht!

Neu: Erstmals hat das höchste Strafgericht die Synergetik Therapie als Psychotherapie definiert, die für alle Krankheiten gilt - auch körperliche, wie Neurodermitis und Krebs und so auch nur den kleinen HP-Schein braucht, weil diese Krankheiten auch psychische Ursachen haben! Psychotherapie braucht nur den kleinen HP-Schein zur Gefahrenabwehr. Denn auch für die Selbsterfahrungsarbeit mit einer Frau mit Krebs und Neurodermitis wurde eine Verurteilung wg fehlendem HP-Schein ausgesprochen. Die Arbeit der Synergetik Therapeutin mit weiteren 22 Fällen bestätigte der BGH den Freispruch des Landgerichts!

Fazit: Für die Arbeit mit der Synergetik Therapie braucht es (weiterhin seit 24 Jahren) keinen HP-Schein! Nur direkte Heilung darf man nicht damit anbieten! Aber das darf eh keiner ohne HP-Schein.

Intelligente Folgerung: Lernen Sie Synergetik Therapie - und wenn Sie einen HP-Schein haben oder zusätzlich machen, haben Sie einen höchstrichterlich genehmigten Heilberuf für alle Krankheiten !

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Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden AOLG
(Dez. 2010 -

Der Berufsverband der Synergetik Profiler hatte angefagt. So schreibt der Vorsitzende am 20.12.2010 bezüglich der Auslegung des BVerwG Urteil zur Selbstheilung nach der Synergetik-Methode Bernd Joschko, der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden AOLG: "Die Frage, ob im Einzelfall Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vorliegt, muss vom Behandler selbst geprüft werden, da auch der Behandler das Risiko trägt, sich möglicherweise wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde strafbar zu machen. Dieses kann nicht generell beantwortet werden, sondern unterliegt primär der Würdigung durch die örtlich zuständige Behörde im Einzelfall."

"Soweit Profiler auch außerhalb der Ausübung der Heilkunde, etwa im Bereich des Coaching, der Verbesserung und Steigerung von Lebensqualität oder der Beziehungsklärung tätig sind, muss der Profiler selbst prüfen, ob eine entsprechende Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall die Grenze zur erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde überschreitet." Hier klicken

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Aktuell:
Berufsverbot im Kreis Offenbach (11. März 2011)

Eine Synergetik Profilerin hatte dem Gesundheitsamt Kreis Offenbach geschrieben, sie würde nicht mit kranken Menschen arbeiten, sondern nur Innenweltreisen gesunden Menschen anbieten. Daraufhin bekam sie am 11. März 2011 von ihrem Gesundheitsamt Berufsverbot: "Die Ausübung der Synergetik-Methode wird Ihnen ab sofort untersagt." Hier der komplette Bescheid - klicken.

Jetzt gibt es wieder intelligenzfreie Zustände der Beurteilungsfähigkeit bei einzelnen Beamten, die das Urteil nicht lesen können. Damit ist erstmalig ein klares Berufsverbot ausgesprochen, ausserhalb der Heilkunde. Das Heilpraktikergesetz gilt allerdings nur für Kranke, nur für die Heilkunde. Selbsterfahrung für Gesunde zu verbieten entspricht Ereignisabläufe jenseits unseres Erwartungshorizontes.

 

Aktuell: Berufsverbot im Kreis Offenbach - Offenbach antwort am 14.April 2011

Die Synergetik Profilerin E. hat dem Bescheid "Die Ausübung der Synergetik-Methode wird Ihnen ab sofort untersagt" widersprochen, der von Peter Lippmann am 11.März als komplettes Berufsverbot ausgestellt wurde (siehe oben). Das Berufsverbot ist natürlich "Unsinn" und entbehrt jeder Logig, da das HP-Gesetz nur für den Heilbereich gilt. So läßt sich auch beispielsweise NLP nicht verbieten, sondern es bedarf ebenfalls einer HP-Erlaubnis, wenn der NLP-Anwender diese Technik für eine Krankheitsheilung einsetzt. Auch hier existiert seit vielen Jahren die Frage der Abgrenzung. Und der Synergetik Profiler hat höchstrichterlich einen eigenen Berufsstatus nach Art. 12 GG bekommen. Peter Lippmann hat sich stattdessen in seiner Antwort hinter einem sog. Runderlaß aus dem RP-Darmstadt versteckt. Dabei bezieht sich dieser inhaltlich auf die Frage nach dem großen oder kleinen HP-Schein. Also Herr Lippmann: Thema vollkommen verfehlt - Sie wollen sich aus der Verantwortung schleichen, wie viele Gesundheitsämter auch. Ich (Bernd Joschko) warte auch schon 18 !! Jahre auf eine Klärung durch mein GA LDK. Doch wir leben in einem Rechtsstaat und da hat der Bürger ein Recht auf klare Auskunft. Diese wird ständig verweigert. Diese "Gaddafi-Struktur der Willkür" muß aufhören. Denn ständig kann der Staatsanwalt kommen - zu jedem, jederzeit. Auch die Justiziarin Garmin Flach vom RP verweigert eine klare Grenzdefinition, obwohl sich das RP Darmstadt schon im Jahre 2000 zum erstenmal damit beschäftigt hat. 11 Jahre warten, jetzt reichts - wir gehen vor Gericht. Was sagt der Berufsverband dazu?

Offenbach will die Verantwortung abschieben: "Die Verfügung des RP Darmstadt ist für uns als untere Verwaltungsbehörde bindend".Die Verfügung des RP Darmstadt ist für uns als untere Verwaltungsbehörde bindend. Doch was sagt der Vorsitzenden der AG „Berufe des Gesundheitswesens“ der Arbeitsgemeinschaft Oberster Landesgesundheitsbehörden (AOLG) vom 05. April 2011: „Die Zuständigkeit für die Durchführung des Heilpraktikergesetzes in den Ländern liegt bei den unteren Verwaltungsbehörden, d.h. bei den zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsbehörden. Diese führen die Aufgabe eigenständig und eigenverantwortlich durch.... es müsste im Einzelfall geprüft werden, wie sich die Sachlage vor Ort konkret darstellt“.

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Willkür-Beispiele aus 2004 - Auch der Kreis Offenbach war schon dabei - Ein Synergetik Therapeut will klarheit

Schreiben des Gesundheitsamtes Offenbach
Die „Synergetik-Therapie“ war u. a. Tagesordnungspunkt bei der Amtsärztedienstversammlung des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Wir vertreten die Ansicht, dass es sich bei der von Ihnen beabsichtigten Therapie um eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde handelt und stellen Ihnen anheim, die amtsärztliche Heilpraktiker-Überprüfung abzulegen.

Schreiben von Norbert P. an das Kreisgesundheitsamt Offenbach:
"Ich möchte mich herzlich für Ihre Bemühungen bedanken, eine Bestimmung herbeizuführen.
Im Gegensatz vertreten wir die Ansicht, dass die Therapie nicht dem HP-Gesetz unterliegt, da kein Heilversprechen gegeben wird oder gar Heilung stattfindet. Damit entfällt die Notwendigkeit der Heilpraktiker-Überprüfung.
Das Wort „Therapie“ besagt noch nicht, dass eine Handlung im Bereich der Heilung bzw. ärztlichen Fachbereich stattfindet. Ein Therapeut ist ein „Begleiter“ im ursprünglichen Sinne.
Ich lege hiermit Widerspruch gegen die von Ihnen schriftlich gemachte Aussage ein und behalte mir weitere Schritte der Überprüfung vor".

Reaktion? Keine Antwort mehr.... Weitere 6 Willkür-Beispiele aus 2004

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WILLKÜR durch Behörden

Selbstheilung durch Selbsterfahrung - eine neue Methode seit 1988 - bis heute der Willkür der Justiz und den Behörden ausgeliefert. Ein neuer Beruf zur Selbstheilung ist kaum in Deutschland durchsetzbar - die Behördern verweigern die Mithilfe und bilden Seilschaften dagegen. Hier lesen Sie zur eigenen Urteilsbildung original Dokumente.

Eine ausführliche Dokumentation mit Schriftstücken der Behörden - damit der Bürger lernt, wie manche Beamte denken. - Rechtssicherheit durch Aufklärung - Seilschaften gabs auch im Westen - Die Schulmedizin duldet keine Konkurrenz, speziell, wenn es um Krebs geht, soll jede Kranke der Schulmedizin zugeführt werden. Manchen Bürger erinnert das an totalitäre Systeme. Wehret den Anfängen. - Auch die Justiz denk schulmedizinisch, doch zeigt das Urteil des BVerwG von 2010 zur Synergetik Methode endlich ein Umdenken? Die Schulmedizin hat jetzt Konkurrenz bekommen.

Ein rechtlicher Werdegang der letzten 12 Jahre von Bernd Joschko - Klicken


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Psychobionik ist "naturwissenschaftliches Heilen" KLICKEN und "neuronale Freiheit" KLICKEN

Wir erforschen aktive Selbstheilung in der Innenwelt (Gehirngerechtes Lernen) für kranke und gesunde Menschen. Daher ist diese Arbeit immer ein Lernprozess und stützt sich auf Art. 5 GG. Wir heilen nicht, denn der Klient heilt sich selbst: Die aktive Veränderungsarbeit in der Neurowelt löst Symtome auf. Wir unterrichten ihn und schließen daher einen Ausbildungsvertrag mit ihm. Der Psychobioniker ist per Definition seit 2006 Forschungsberuf. Er arbeitet nicht mit neuronalen Krankheitsstrukturen wie der Synergetik Profiler, sondern mit Urbilder. Auch da gibt es Brustkrebsheilungen auf dem Weg in die "neuronale Freiheit" - sie lassen sich nicht vermeiden. Denn Forschung und Lehre ist gemäß GG frei!

Das OLG Frankfurt bestätigte 2007 unsere Marktführerschaft in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen auch bei unheilbaren Krankheiten.

Die Staatsanwaltschaft Wetzlar hat am 30. Juni 2011 im Synergetik Institut bei Bernd Joschko eine Hausdurchsuchung wg. HP-Gesetz durchgeführt, obwohl es keine Klientenbeschwerden gab. Alle Klienten des letzten Jahres wurden befragt, alle sagten positiv aus und wollten auch keine Heilung oder Linderung ihrer Krankheit, sondern Selbsterfahrung. Ob der Staasanwalt nun Anklage erhebt? Weitere Informationen dazu ...

Der Staasanwalt bezog sich auf einen Hinweis von seiner Frankfurter Kollegin Beyerlein. Bernd Joschko hatte ein Jahr zuvor (1. Juni 2010) vom Messeturm in Frankfurt eine Innenweltreise mit einer Krebsklientin durchgeführt und dies live übers internet gesendet, und vorher die zuständige Staatsanwältin Beyerlein über seinen Rechtsanwalt Dr. Fischer von der Kanzlei "von Plottnitz" davon informiert. Dies geschah begleitend zum Landgerichtsprozess der 71jährigen Synergetik Therapeutin, damit sich die Richter endlich auch mal ein eigenes Bild von einer Innenweltreise machen sollten. Dem Richter war die Materie fremd, er kannte noch nicht einmal die Begriffe "Bioenergetik" und "Gestaltstherapie" und sollte über "Selbsterfahrung" urteilen? Der geladene Arzt und Psychiater Dr. Goldschmidt als Gutachter hatte den Begriff Synergetik noch nie gehört und so vergleich er die Synergetik Therapie mit dem, was er kannte: Das katathyme Bilderleben - und diese Methode ist zwar sehr wirkungslos, doch für Boderliner gefährlich. Und somit wurde die Synergetik Therapie auch "gefährlich" für diese potentiellen Kunden. Daher braucht es zum Erkennen dieser Menschen einen HP-Schein. So einfach ist die lineare Logik... Dr. Goldschmidt hatte in seinem langen Medizinerdasein zwar auch nur einige wenige Fälle, aber daraus wurde eine potentielle Gefahr, die der BGH bestätigte.

Bernd Joschko: Die Synergetik Therapie kann gerade sehr hilfreich bei Psychosen sein, denn sie arbeitet direkt mit den "inneren Stimmen" und fragt direkt bei ihnen nach usw. Diese Menschen stehen allerdings nahezu immer unter Medikamenten und so bleibt die Innenwelt sowieso unerreichbar. Doch das sah das Landgericht nicht als Argument. Wo kommen wir denn hin, wenn ein "Aussenseiter" eine Psychotherapie entwickelt, die ungefährlich ist? Der Richter Dr. Immerschmitt nahm die eigene Qualitätssicherung durch interne Prüfungen des Synergetik Instituts ernst, doch es darf keine anerkannte Qualitätssicherung außerhalb des HP-Gesetzes geben. Doch leider ist die Gefahrenabwehrprüfung des HP-Gesetzes keine Methodenqualität! Dr. Goldschmidt attestierte jedenfalls der Synergetik Therapie die Ungefährlichkeit bei gesunden Menschen und auch niemand wurde vom Arztbesuch abgehalten. Eine psychisch erkrankte Frau machte eine Innenweltreise bei der Synergetik Therapeutin und begab sich einige Monate später zu einem "Familienaufsteller" und bekam dort eine Psychose. Er hatte allerdings einen HP-Schein. Sie steht noch heute unter Medikamente, denn sonst hilft ja kaum medizinische Hilfe. Die Synergetik Therapeutin E. wurde deshalb verurteilt, sie ist einer der 11 Fälle. Bei einer weiteren Klientin, die sich in ständiger Beobachtung der Schulmedizin befand, die Chemo aber ablehnte, fragte der Vorsitzende Richter: "Sie haben Krebs - wieso wollen Sie eine Selbsterfahrung machen?" Sie antwortete: "Meinen Sie, Herr Richter, der Krebs fällt vom Himmel?"

Fazit: Selbsterfahrung mit der Psychobionik ist keine Psychotherapie und somit auch keine Heilkunde und ich möchte dazu ein höchstrichterliches Urteil, denn Lehre und Forschung sind nach Art. 5 GG frei. Psychobionik dient der Selbstheilung und neuronalen Freiheit und kann als "Nebeneffekt" verbesserte Gesundheit nicht verhindern. Bernd Joschko will endlich für Rechtssicherheit in Deutschland sorgen. Heilung soll auch endlich für Kranke möglich werden. Sie müssen es besonders lernen, damit auch das Gesundheitssystem bezahlbar wird. Heile Dich selbst - niemand kann es für Dich tun!

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Willkür bei der HP-Schein Praxis bei verschiedenen Gesundheitsämtern in Deutschland: Beispiel Salzgitter

„Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Auf die Art der angewandten Heil- und Behandlungsmethode kommt es dabei nicht an. z.B. Blutegeltherapie, Sauerstofftherapie, Pendeln, Psychotherapie und Reiki, sind Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um solche auch oder ausschließlich seelischer Natur handelt.“ – so das Gesundheitsamt Salzgitter am 20. Oktober 2009. Weiter lesen ...

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Jeder hat Selbstverantwortung - auch Synergetik Therapeutinnen

Jeder hat das Recht auf "Chemo"- jeder hat das Recht auf "Leben" und "Sterben". Jeder hat das Recht, seine Verantwortung auch an medizinische Vorstellungswelten abzugeben. Aber jeder auch auch ein Recht auf Selbstverantwortung - ein Recht auf aktive Selbstheilung durch ihn selbst. Bisher werden die Anbieter dafür bestraft. Das HP-Gesetz soll die Kranken schützen (denn sie "klammern" sich angeblich an jeden Strohhalm) - doch mittlerweile verhindert es neue Möglichkeiten für Kranke. Selbsterfahrung heilt - gute Selbsterfahrung heilt besser, doch kranke Menschen dürfen sie nicht bekommen, denn sie könnten gesund oder gesünder werden. Also macht sich der Anbieter strafbar und die Staatsanwaltschaft kommt zur Hausdurchsuchung...

Bisher haben 3 Synergetik Therapeutinnen bei ihrer Brustkrebsheilung auch auf Chemo gesetzt - und sind verstorben. Angelika hatte im ersten Anlauf ihren Knoten zurückdrängen können, ohne Chemo zu nutzen - doch sie räumte "innerlich" nicht vollständig auf. Da kam er wieder und diesmal setze sie auf die Chemo - und verstarb. Ebenfalls Uschi Wimmer - der WDR berichtete darüber. Im Film heißt es: Sie ging bei ihrem zweiten Versuch zur "rettenden Chemo" zurück. Doch 3 Monate später verstarb sie. Sie hatte auch nicht vollständig die beteiligten "Urbilder" aufgelöst.

Es gibt auch positive Beispiele auf der Basis von Filmdokumentationen mit Filmrechten - doch das GA LDK interessiert sich nicht dafür.

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Landgerichtsprozess gegen Synergetik Therapeutin

Der Staatsanwalt in Frankfurt klagte im Mai 2010 gegen eine 70 jährige Synergetik Therapeutin, die seit 10 Jahren ihre Synergetik-Praxis fehlerfrei führt. Ab 5. Mai fanden am Landgericht in Frankfurt die 6-tägige Verhandlungen statt. Es gab keine Beschwerde, sondern eine "verdachtsunabhängige Internetrecherche", die zu einer überraschenden Hausdurchsuchung führte. KOK Zehner hat den PC mitgenommen und den Mailverkehr von 120 Teilnehmer über 3 Jahre durchgelesen und auf 68 Seiten analysiert.

Also jeden kann es jederzeit treffen - und dabei wollte ich den Überwachungsstaat verhinder: Mehr zu meiner Arbeit zur Verhinderung des Überwachungsstaat Rasterfahndung.net

Siehe auch www.gesundheitsforschung.info . Das staatliche "Gütesiegel" HP-Schein stellt keine Qualifizierung dar... Es kann nicht sein, daß jeder mit HP-Schein "Innenweltreisen" zur Heilung anbieten darf, obwohl er keine weitere Qualitäts-Prüfung absolviert hat und somit die hochqualifizierte Ausbildung mit Prüfung vom Synergetik Institut nichts wert ist. Die Berichterstattung des HR und der Frankfurter Rundschau hatte sehr niedriges Niveau. Hier klicken ...
Die Erhöhung von Lebenskompetenz macht gesund - Hier eine Auswertung von 320 Fragebögen zur Synergetik Methode. Hier klicken

Der BGH hat nun am 22. Juni 2011 das Urteil des Landgerichts bestätigt. Von der Synergetik Therapie geht keine Gefahr aus. Die Synergetik Therapeutin braucht nur einen HP-Schein, wenn sie mit kranken Menschen arbeitet, die gesund werden wollen - sonst nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld 14.000 Euro zur Einstellung des Verfahrens gefordert, die Summe, die Frau E. in den letzten Jahren durch ihre Arbeit eingenommen hatte. Der vorsitzende Richter schlug 7.000 € vor, doch Frau E. wollte im Auftrag ihres Berufsverbandes ein Urteil: Es gab 22 Freisprüche und 11 Verurteilungen. Dafür soll sie nun 3.500 € zahlen. Die Revision liegt nun seit Nov. 2011 beim BVerfG in Karlsruhe. Es hat eine bundesweite Bedeutung zu Klärung der Abgrenzung des HP-Gesetzes zur Selbsterfahrung, die für jeden frei ist. Auch für Krebskranke, die sich vielleicht eine Linderung oder sogar eine Spontanheilung wünschen? Denn dies ist bisher auch vom BGH weiterhin verboten. Nur Handauflegen ist frei - weil ungefährlich (für die Schulmedizin?).

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Stasiekultur auch bei uns im Westen?

Beispiel: Schriftwechsel - Psychiatrisches Krankenhaus Herborn - Gesundheitsamt LDK von 1998 - klicken

Dr. Schulz und ihre Nachfolgerin Frau Dr. Heltweg haben in den Jahren 1993 bis heute (2011) keine Bewertung zur Arbeit des Synergetik Instituts und der Synergetik Therapie abgegeben. Sie haben bewusst - trotz vieler Anfragen unsererseits - die Rechtslage offengelassen, obwohl das Gesundheitsamt dafür zuständig ist. Aktuell (Herbst 2011) laufen daher drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das GA an den Landrat Herrn Schuster. Die Abgrenzung im HP-Gesetz ist schwierig: Wo fängt Heilung und Linderung von Krankheiten an? Wie erkennt man einen kranken Menschen? Für die Antworten im Einzelfall ist immer das örtliche GA zuständig!

Sichtbar wurde, dass das etablierte Gesundheitswesen nur schulmedizinisch ausgerichtet ist, ganzheitliche Ansätze werden ignoriert oder sogar bekämpft.

Dr. Schulz hatte damals, wie in seinem Schreiben an Dr. Haedke vom 28. 1998 angekündigt, keine Anzeige bei der Staatsanaltschaft gestellt. Erst 13 Jahre später, im Juni 2011 machte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, obwohl keine Klientenbeschwerden vorlagen! Alle Klienten waren sehr zufrieden ...

Der Leiter des Psychiatrischen Krankenhaus spricht über uns von einer möglichen "arglistischen Täuschung" - offensichtlich hat er sich getäuscht, da das BVerwG (2010) und auch der BGH (2011) der Synergetik Therapie den Status einer "Psychotherapie" gegeben haben.

Das "etablierte System" ist immer innovationsfeindlich, weil es sich gegen "Erneuerungen" verteitigen muß - zum Nachteil der kranken Menschen.

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Schulmediziner können nicht heilen - sie bekämpfen oft nur die Symptome

Ein paar Beispiele zum Nachdenken. Allgemein gilt: Rauchen erzeugt Lungenkrebs. So steht es auf den Zigarenttenschachteln. Doch nur 2% der Raucher bekommen Lungenkrebs. 90% der Lungenkrebspatienten haben geraucht - doch 10% haben nie geraucht. Offensichtlich ist "Rauchen" nur ein Faktor zur Entstehung von Lungenkrebs, denn der Mensch ist ein hochkomlexes Wesen. Unsere ehemaliger Bundeskanzler Helmut Schmidt als Dauerkettenraucher ist auch ein deutliches Beispiel, das der scheinbare logische Zusammenhang nicht stimmen kann, denn er raucht schon seit über 60 Jahre.

Wir brauchen ein neues Weltbild, das diese Zusammenhänge differenziert betrachtet. Dafür ist der neue Beruf des Synergetik Profilers entwickelt worden. Er analysiert in der Neurowelt des Gehirns des Klienten die Informationszusammenhänge und fand erstaunliche Zusammenhänge. Das Bundesverwaltungsgericht gab dieser neuen Sichtweise Raum in Form eines neuen Heilberufes. Der BGH bestätige diese Methode als Psychotherapie. Jeder Kranke kann sich demnach ein "Profiling" zu seiner Krankheit machen lassen, dies ist noch keine Heilkunde - bestätigte der BGH. Siehe auch Synergetik-profiler.de

Weiterlesen - bitte klicken


Symptombekäpfung sinnvoll?

Und im staatlichen Gesundheitssystem sterben immer mehr Menschen an den massiven Folgen der Krebstherapien der Pharmaindustrie und die Bürger müssen immer mehr bezahlen! An den Medikamenten verdienen die Pharmakonzerne sehr - sie beherrschen das Denken der Schulmedizin! Daher kann es sich kaum ein Arzt erlauben, den Patienten von der Chemo oder "Bestrahlung" abzuhalten. Die nächste Generation wird staunen. Es wird wiederum "unbegreiflich" sein... Wie überall, wenn totalitäre systeme Denkverbote erlassen. Daher gehen wir zum BVerfG, denn im Rechtssaat gilt das Grundgesetz.

Wie kann man den Krebs bestrahlen? Man bestrahlt immer den Menschen! Die Schulmedizin erforscht den Krebs, wir haben die krebskranken Menschen untersucht. Das ist der Unterschied. Eine kleine Abweichung im Denken ergibt neue Ergebnisse.
  Klagen statt jammern

Wir haben den Leiter des Gesundheitsamt in Goslar Dr. Hepp verklagt, weil er die hochwirksame und völlig ungefährliche Methode der Synergetik nach Bernd Joschko "Selbstheilung mittels Synergetik Profilings" zu erzielen, verbieten wollte.
Das BVerwG erklärte im August 2010 die Synergetik-Methode zur Heilkunde.

Das OVG Lüneburg bewertet uns nicht als unwissenschaftliche "Geistheiler" - sondern billigt uns einen neu entdeckte wissenschaftliche Sichtweise zu, die aber der medizinischen widerspricht. Die alte Frage: Dreht sich die Erde um die Sonne oder die Sonne um die Erde wird jetzt endgültig vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklärt. Schulmedizin kontra Naturwissenschaft. Weiter ...
 

Selbstheilung und neue Heilberufe sind in Deutschland offensichtlich nicht erwünscht. Wir hatten viele Schwierigkeiten. In den letzten 8 Jahren haben sich 11 Gerichte sehr intensiv mit der Synergetik nach Bernd Joschko auseinandergesetzt und wir haben bisher alle Hürden genommen.
Mittlerweile sind es 22 Verfahren geworden: Eine Übersicht.

Wir heilen naturwissenschaftlich. Wir sitzen zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite gibt es die Medizin, auf der anderen Seite gibt es die Spirituelle Heilung. Wir heilen synergetisch bzw. psychobionisch. Die Basis ist die Psychobionik. Sie entspringt der Evolutionsbionik, die Bernd Joschko erstmalig 1975 erfolgreich in seiner Physik-Ingenieurarbeit anwendete. Medizinische Heilung bedeutet sehr häufig nur pragmatische Symptombekämpfung. Fast alle Krankheiten gelten als unheilbar, weil nur auf der Körperebene die Symptome bekämpft werden - doch diese sind immer ein Systemausdruck des ganzen Menschen.

Der Psychobioniker dagegen optimiert das neuronale "Krankheitsmuster" (die Informationsstruktur im Gehirn - die (Software"), daß in einem Profiling ähnlich der Rasterfahndung des BKA gefunden wird. Diese highTech Methode ist eine Innovation, hochwirksam und weltweit einzigartig (Neuronale Selbstorganisation durch Innenweltsurfen und Rückkoppelungen der Energiebilder). Sie ist nicht mit Hypnose oder ähnlichen med. Therapien vergleichbar und wird von mir seit 23 Jahren fehlerfrei ausgeführt.

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht gesprochen. Siehe oben.

Lesen Sie den Artikel "10 Jahre Synergetik Profiler" als pdf-Datei

 

Viele Beamte der Obrigkeit sind Pharmahörig

Spätestens jetzt zeigt das Phänomen der "Schweinegrippe" wie stark die Pharmaindustrie in den Köpfen der Entscheidungsträger regiert. Im Januar 2010 wird sich nun der Europarat mit der Frage beschäftigen, wie groß der Einfluss der Pharmaindustrie auf Wissenschaftler und staatliche Behörden bei den Kampagnen gegen Vogel- und Schweinegrippe in Wirklichkeit ist. Geplant sind dazu sogar eine Dringlichkeitsdebatte und ein Untersuchungsausschuss. Initiiert wurde beides von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Mediziner Wolfgang Wodarg (SPD). Weiter ...

Angst vor der Obrigkeit hat tiefe Wurzeln ! Seit Jahrhunderten geht die Macht von "Oben" aus, doch haben "die da Oben" die beste Übersicht? Wir fordern unsere Grundrechte: In einer Demokratie müssen neue innovativen Heilmethoden erlaubt sein. Heilen ist kein Privileg der Schul-Medizin mehr.

1000 Menschen haben sich in 34 Info-Wochenenden kostenlos praktisch informiert? Synergetik-Demo

Informationsfreiheit zu alternativen Therapiemethoden im Internet in Gefahr

Wir haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. Mai 2007 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Synergetik Therapeutin bekam von der Regierung von Oberbayern ein Busgeldbescheid wg. Verlinkung auf eine Domain des Synergetik Institut: www.gesundheitsforschung.info. Dort lagern die Praxislizenzen der Auszubildenden (also auch ihre eigene Abschlussarbeit) und einige hundert Beispiele in Dokumentationsform - abgeschriebene Sessions als Wortprotokoll mit einer kleinen Zusammenfassung am Anfang. Das Amtsgericht stellte ein Bussgeldbescheid aus und bemägelte 41 Kurzgeschichten seien verbotene Werbung nach dem HWG. Das Oberlandgericht reduzierte die Anzahl der Geschichten auf nur noch 3. Somit gingen wir zum BVerfG, denn es kann nicht sein, das die Verlinkungspraxis im Internet unter Strafe gestellt wird. Die Therapeutin hat auf eine Unterseite einer Unterseite verlinkt und dort sind angeblich 3 von 336 Kurzdarstellungen verbotene Werbung - also 1% !! Und diese angebliche Werbung ist bis heute unbeanstandet und vom Synergetik Institut legitim. Wir machen damit innovative Forschung öffentlich. Die Regierung von Oberbayern verhindert damit alternative Forschung zur Krebsheilung. Und nun der Schock für uns: Das BVerfG hat die Klage zurückgewiesen, wg angeblichen Formfehlern (27. Juni 2007). Doch Dr. Kleine-Cosack ist Spezialist für Verfassungsbeschwerden und hat sogar darüber ein Handbuch geschrieben. Diese Art der Argumentation des BVerfG wird nur benutzt, wenn es um "unliebsame Themen" geht. Denn auffälligerweise ging es bei einer von den drei Geschichten um die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer. Hat das BVerfG Angst davor, diese zu bewerten?

Vor 24 Jahren habe ich die Observationspraktiken des Bundeskriminalamtes vor den Bundesgerichtshof gebracht, der eine Revision meines Urteils durch das Landgericht Wiesbaden ablehnte, denn eine sehr kritische Situation war somit eingetreten: Hätte der BGH die 10 Praktiken des BKA "abgesegnet", hätten wir in Folge den perfekten Überwachungsstaat gehabt. Hätte der BGH mir Recht gegeben, diese Praktiken durch eine Titelstory des Spiegels, ARD Panorama, Kinofilm und Aufklärung in der taz mit Recht zu veröffentlichen und somit vor einem Überwachungsstaat in Folge der RAF-Gegenreaktionen zu warnen, wäre das Ansehen der Bundesrepublik weltweit geschädigt worden, denn dann wäre die höchste Deutsche Polizei kriminell. In Folge hat dann der BGH das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ausgerufen.

Wann gibt es ein Grundrecht auf Informationsfreiheit - auf Verlinkungsfreiheit - im Internet ?? Das BVerfG ist weiterhin gefragt. (Jetzt im April 2011 hat HEISE gewonnen. Das BVerfG hat die Internetanbieter gestärkt - eine Verlinkung darf sein! Danke BVerfG).

Mit der Verweigerung der Beurteilung durch das BVerfG ist eine Rechtsunsicherheit eingetreten, die wir so nicht hinnehmen können. Wir haben in Folge alle Regierungspräsidenten angeschrieben und sie um Rechtsauskunft gebeten, denn die Mitglieder des Berufsverbandes wollen Klarheit: Bringt eine Verlinkung auf Gesundheitsforschung.info auch bei ihnen ein schmerzhaftes Bußgeld?

Wer hat Lust sich mit dieser Domain www.gesundheitsforschung.info zu verlinken und den Rechtsweg erneut zu beschreiten?

Immer mehr Heilpraktiker wollen Synergetik-Profiler werden.

Die Klienten und Azubis sind begeistert. Hat die Union Deutscher Heilpraktiker deshalb soviel Angst? Am 5. Sept.2007 ist Hauptverhandlung vor dem Landgericht Limburg. Wir sind "Marktführer" in der Erforschung der Selbstheilung/Spontanheilung - doch wir dürfen dies nicht im Internet sagen - so will es die Union Deutscher Heilpraktiker: Schulmedizinisches Denken versucht alternatives Denken zu unterdrücken.... doch wir haben uns nun durchgesetzt:

Wir haben uns am 19. Juli 2007 vor dem OLG Frankfurt erfolgreich gegen die Union Deutscher Heilpraktiker gewehrt

Wie alles angefangen hat:
Dez. 06
Bernd Joschko bekommt eine Abmahnung durch die Präsidentin Monika Gerhardus Union Deutscher Heilpraktiker e.V. vom 12. Dez. 06 aus "primitiven Beweggründen" Dez. 06 - Wertediskussion gefordert. Hier klicken Hier die einstweilige Verfügung des Landgerichts Limburg (ohne mündliche Verhandlung!) mit Androhung von 6 Monaten Haft, weil ich erwähne: "
Wir sind Marktführer bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten und speziell der Krebsforschung.“ Allein das Wort Krebsforschung soll wohl der Pharmaindustrie vorbehalten bleiben? Wir erheben Einspruch und wollen zum BVerfG.

Frau Gerhardus mahnt auch andere Gesundheitsportale ab. Ein Betreiber schrieb mir: " ..jede Therapiemethode mit einem Link auf die entsprechende Erläuterung versehen ist. Dies scheint der Union Deutscher Heilpraktiker aber nicht auszureichen, weil angeblich nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder Besucher weiß, wie man einen Link anklickt. Hier haben wir eine konträre Meinung, weil zum Grundwissen jedes Internet-Benutzers das Klicken auf Hyperlinks gehört, weil er sonst gar nicht dahin käme, wo er die Methoden finden kann....
Frau Präsident Gerhardus will offentsichtlich den Informationsfluss im Internet unterbinden - ebenso wie die Regierung von Oberbayern. Bernd Joschko traf sich am 19. März 06 am Landgericht Limburg und teilte mit, er wolle bis zum europäischen Gerichtshof gehen, damit diese "unmoralischen und grundgesetzwidrigen Praktiken in Deutschland eingestellt werden.

Das Heilpraktikergesetz verhindert Innovationen und manche Gesundheitsämter und Verwaltungsgerichte nutzen es zur Unterdrückung von alternativen ganzheitlichen Therapiemethoden - und gleichzeitig wird das Gesundheitssystem immer unbezahlbarer. Weiter unten das Beispiel von Goslar und VG Braunschweig.

Dez. 2006 Fokus: "Die Angst der Politiker. Sie trauen sich bis heute nicht, der Bevölkerung eine bittere Wahrheit zu sagen: Kein Gesundheitssystem funktioniert ohne Rationierung. Immer ist das Geld knapper als der Bedarf, die Verwaltung des Mangels daher alltäglich. „Wir könnten leicht unser gesamtes Einkommen in die Gesundheitsfürsorge stecken“, meint etwa der Ökonom Stefan Felder von der Universität Magdeburg. „Aber wer will das schon.“
Vor allem der medizinische Fortschritt lässt die Ausgaben steigen. Zum einen werden „umso mehr Patienten behandelt, je ausgereifter die Verfahren sind“, ist Friedrich Breyer, Gesundheitsökonom an der Universität Konstanz, überzeugt. Zum anderen sind neue Behandlungen oft ausgesprochen teuer. Eine Jahresdosis des Brustkrebsmedikaments Herceptin etwa kostet rund 40 000 Euro und verhindert bei einer von 18 Patientinnen, dass der Tumor wiederkehrt. Eine erfolgreiche Behandlung kostet demnach 700 000 Euro, rechnet Claudia Wild vor, Leiterin des österreichischen Ludwig-Boltzmann-Instituts für Health Technologies. die Kosten für das künstliche Komplettherz Abiocor der US-Firma Abiomed summieren sich" auf 250 000 Dollar – und verlängern das Leben im Schnitt um sechs Monate.
Die Therapien wirken, keine Frage. Aber sind sie ihren Preis auch wert? ... Dazu ein Vergleich. 2006 kostete
im Synergetik Institut die Sessionwoche nur 1450.- Euro bei Brustkrebs. www.therapieaufenthalt.de Schade, die Klienten müssen dies selbst zahlen.

Für eine Selbstheilung bei BRUSTKREBS ohne Chemo und Bestrahlung liegen einige Dokumentationen vor. In der Regel brauchen die Klientinnen zwischen 10 und 30 Sessions - also 20 bis 50 Zeitstunden mit einem Kostenaufwand von 2000 bis 8000 Euro. Also wesentlich günstiger wie eine medizinische Heilung. Der neue wissenschaftliche Heilberuf heißt Synergetik Profiler und das Bundesverwaltungsgericht hat ihn 2010 bestätigt. Er bracht jedoch einen HPP-Schein. Brustkrebsforschung.de

Wenn Sie nur Ihre Symptome bekämpfen lassen wollen, gehen Sie bitte zu einem Schulmediziner. Selbstheilung ist aktive Bewältigungsarbeit und wir schätzen den Marktbereich auf nur etwa 1 % der Bevölkerung. Sollten Sie allerdings eine Chemo"therapie" absolviert haben, reduzieren sich Ihre Selbstheilungschancen erheblich, weil die Innenwelt wesentlich schlechter arbeitet - das Gehirn ist "verklebt". Denken Sie daran: Es geht immer um Ihre Gesundheit. Sie sind selbstverantwortlich, ob Sie es wollen oder nicht! Und lassen Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens betreuen - und seinen Sie sich bewusst, dieser Arzt muss ihnen eine Chemo empfehlen, ansonsten riskiert er seine Approbation. Teilen Sie ihm aber bitte genau mit, was Sie tun! Im Synergetik Institut, sowie beim Berufsverband erhalten Sie eine ausführliche Klienteninformationsschrift.

Grundlagenforschung zur Krebsheilung gibt es nicht. Wir haben nachgefragt. Spontanheilungen werden nicht untersucht und so kann sie auch keiner herstellen. Das Synergetik Institut hat sie untersucht, daher haben wir ein so gutes Niveau. Forschung zu Spontanheilung offiziell gibt es sie kaum

Berufsverband BVSPro.de

Suchen Sie einen Synergetik Profiler/in und nutzen Sie die Technik des "synergetischen Heilens "

Ein Arzt hat durchschnittlich 8 Minuten Zeit und jeder Bürger geht durchschnittlich 18 im Jahr zum Arzt. So kann Heilung nicht funktionieren. Im Vergleich dazu hat ein Klient bei einem Synergetik Profiler 2-3 Stunden Zeit in der Tiefe seiner Seele nach den Hintergründen seiner Beschwerden zu fanden und sie zu verändern. In der Regel sind 10 Sessions sinnvoll und diese muß er selbst noch bezahlen. Sie Urteil des BVerwG vom August 2010

Wie alles begann: Zur Geschichte der Selbstheilung mit Synergetik - hier klicken

Der Berufsverband hat sich von BVST in BVCS umbenannt - Es gibt somit 220 Synergetik Therapeut/innen mit einer Abschlussprüfung bzw. Synergetik Coach. Viele haben sich in Coach umbenannt. Der Begriff "Therapeut" ist zwar nicht geschützt, birgt aber Gefahren der Verwechslung zum erlaubnispflichtigen Gebiet der Heilkunde und Gesundheitsämter schreiten ein. Doch keiner weiß genau Bescheid. Der BGH soll endlich die Grenzen definieren

Bernd Joschko: "Wenn Sie Ihr Privatleben aufräumen wollen, Ihre Lebenslust wiederfinden, Ihre Beziehungsfähigkeit und Ihren beruflichen Erfolg optimieren wollen - kurzum, Ihre Persönlichkeit und Ihre Lebenskompetenz verbessern wollen, dann nehmen Sie bitte die Dienstleistung eines Innenwelt-Profis, eines Synergetik-Coach in Anspruch. Ihre Gesundheit könnte/wird sich unabsichtlich auch verbessern.!"


Eine Info unserer online-Zeitung "Innenweltsurfen"
Selbstheilung.TV

Mail: kamala@synergetik.net
Homepage: www.synergetik.net
 

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Zuletzt aktualisiert am: 16. März-2011
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