Wichtig: Sollte ein Synergetik Therapeut/in oder -Profiler ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wg. HP-Gesetz erhalten und Anklage eröffnen, werde ich sofort eine Praxis in diesem Bezirk eröffnen und ebenfalls eine Anklage einfordern um damit zum BGH bzw. zum BVerfG zu gehen und Rechtsklarheit einzufordern. Es gibt sehr wirkungsvolle Heilmethoden ausserhalb des "medizinischen Heilens". Das HP-Gesetz regelt nur die" medizinischen Heilmethoden" und deren Gefahren und diese sind bekanntermaßen häufig sehr gering wirksam, da sie üblicherweise nur Symptome bekämpfen und der Pharmaindustrie Gewinne sichert - und die Nebenwirkungen sind oft dramatisch. Wir haben einen ganzheitlichen Ansatz. Soviel Innovation muß sein. Und soviel Wahlfreiheit steht jedem mündigen selbstverantwortlichen Bürger zu. Der Erfolg gibt uns Recht. Bernd Joschko
OK, es ist soweit. Der Staatsanwalt in Frankfurt klagt im Mai 2010 gegen eine 70 jährige Synergetik Therapeutin, die seit 10 Jahren ihre Synergetik-Praxis fehlerfrei führt. Somit eröffne ich im Mai 2010 in Frankfurt eine Zweigstelle. Am 5. Mai findet am Landgericht in Frankfurt die 5-tägige Verhandlung statt. Es gab keine Beschwerde, sondern eine "verdachtsunabhängige Internetrecherche". Also jeden kann es jederzeit treffen - und dabei wollte ich den Überwachungsstaat verhinder: Mehr auf Rasterfahndung.net
Ab sofort (Juni 2010) sende ich live übers Internet. Jeder soll sich informieren können, welche Alternativen es zum Denken der Schulmedizin gibt - und Reisen in die Neurowelt ist reine Selbsterfahrung und da hat der Staat nichts verloren. Es geht nicht an, daß der Staatsanwalt sich nur an eine 70jährige Frau "rantraut". Alle Klienten von Gudrun waren sehr zufrieden mit der Dienstleistung "Innenweltreisen". Es gibt bundesweit 210 Synergetik Therapeuten und Therapeutinnen mit abgeschlossener Prüfung und 69 Absolventen mit einer umfassenden Praxislizenz. Siehe auch www.gesundheitsforschung.info . Das staatliche "Gütesiegel" HP-Schein stellt dagegen keine Qualifizierung dar... Es kann nicht sein, daß jeder mit HP-Schein "Innenweltreisen" zur Heilung anbieten darf, obwohl er keine weitere Qualitäts-Prüfung absolviert hat und somit die hochqualifizierte Ausbildung mit Prüfung vom Synergetik Institut nichts wert ist. Das wird das BVerwG klären oder das BVerfG in Karlsruhe oder der BGH.
Viele Beamte der Obrigkeit sind Pharmahörig. Spätestens jetzt zeigt das Phänomen der "Schweinegrippe" wie stark die Pharmaindustrie in den Köpfen der Entscheidungsträger regiert. Im Januar 2010 wird sich nun der Europarat mit der Frage beschäftigen, wie groß der Einfluss der Pharmaindustrie auf Wissenschaftler und staatliche Behörden bei den Kampagnen gegen Vogel- und Schweinegrippe in Wirklichkeit ist. Geplant sind dazu sogar eine Dringlichkeitsdebatte und ein Untersuchungsausschuss. Initiiert wurde beides von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Mediziner Wolfgang Wodarg (SPD). Weiter ...
Angst
vor der Obrigkeit hat tiefe Wurzeln ! Seit Jahrhunderten
geht die Macht von "Oben" aus, doch haben "die da Oben"
die beste Übersicht? Wir fordern unsere Grundrechte: In einer Demokratie
müssen neue innovativen Heilmethoden erlaubt sein. Heilen ist kein Privileg
der Schul-Medizin mehr.
Klagen statt jammern:
Wir haben den Leiter des Gesundheitsamt in Goslar Dr. Hepp verklagt, weil er
die hochwirksame und völlig ungefährliche Methode der Synergetik nach
Bernd Joschko "Selbstheilung mittels Synergetik Profilings"
zu erzielen, verbieten wollte. Das OVG Lüneburg bewertet uns nicht als
unwissenschaftliche "Geistheiler"
- sondern billigt uns einen neu entdeckte wissenschaftliche Sichtweise zu, die
aber der medizinischen widerspricht. Die alte Frage: Dreht sich die Erde um
die Sonne oder die Sonne um die Erde wird jetzt endgültig vor dem Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig geklärt. Schulmedizin kontra Naturwissenschaft
Lesen
Sie den Artikel "10 Jahre Synergetik Profiler" als
pdf-Datei
Jeder
darf heilen, wenn er es kann und keine Gefährdung darstellt. Aber soweit
hat sich das Weltbild der Gesundheitsbehörden und der unteren Verwaltungsebene
noch nicht gewandelt. Noch im Mai 2004 wollte das Gesundheitsamt in München
15.000 Euro,
wenn sich jemand mit einer "Innenweltreise" heilen wollte. Auch das
VG Braunschweig unterdrückt offene Kritik an der Schulmedizin:
"Angesichts des Personenkreises, der
die Zielgruppe des Klägers darstellt, liegt bereits in der Überantwortung
dieser Entscheidung an den Klienten unter gleichzeitiger negativer Schilderung
der Methoden und Erfolge der Schulmedizin eine nicht hinzunehmende mittelbare
Gefährdung."
Hier der Beschluss vom 23.11.06
Bernd Joschko hatte Dr.
Hepp vom Gesundheitsamt Goslar 2004 verklagt, weil er als Begründer
der Synergetik Therapie auch weiterhin seit 20 Jahren erfolgreich ohne negativen
Vorkomnisse beispielsweise "Brustkrebs" per "Selbstheilungsmethode"
ohne HP-Schein anbieten wollte. Wir halten die Vorgehensweise beispielsweise
bei Brustkrebs die Klientinnen unter Druck zu setzen und sie zu einer sofortigen
OP zu "überreden" für nicht besonders intelligent, weil
es andere erfolgversprechende Methoden gibt - allerdings ausserrhalb der Medizin.
So habe ich im Dezember 05 extra für das Verwaltungsgericht Braunschweig
eine mir völlig unbekannte Frau mit Brustkrebs
unter Aufsicht des Gutachters Dr. Anditzky ein Profiling erstellt, d.h.
die Hintergründe des Symptoms "Brustkrebs" in den "Inneren
Bildern" der Klientin sichtbar gemacht. Mit weiteren 16 Sessions war sie
ein Jahr später wieder gesund und zurück im Arbeitsleben - ohne OP,
Chemo und Bestrahlung, Also wie soll ich dem VG Braunschweig noch besser beweisen,
das meine Arbeit als Synergetik Profiler nicht gefährlich für die
Klienten ist, sondern erfolgreich? Oder bin ich deshalb gefährlich für
die Schulmedizin? Ich denke anders - und das darf nicht sein. Kaum zu glauben:
Wir haben in Deutschland einen Denkzwang! Nur die Sichtweise der Schulmedizin
ist richtig!
Meine Heilungsarbeit bei Brustkrebs liegt nun als Dokumentation auf DVD beim
OVG Lüneburg zur Überprüfung vor: Wir heilen mit der Psychobionik.
Wollen Sie mehr über mein erfolgreiches Denken bei Brustkrebs erfahren,
gehen Sie bitte zu Brustkrebsforschung.de
Das OVG in Lüneburg macht dies am 18. Juni 2009 in seinem Synergetik-Verbots-Urteil sichtbar, das nur die Denkweise der Schulmedizin als einzig richtige angesehen wird. Der Patient ist ein Opfer einer Erkrankung und nie der "Täter", der dafür mitverantwortlich ist, seine "Tat" rückgängig machen zu können: "Ebenso wenig ist der Frage näher nachzugehen, welche psychischen Folgen es für schwer erkrankte Klienten des Klägers hat, wenn ihnen der Eindruck vermittelt wird, sie selbst seinen für den Fortbestand ihrer Krankheit verantwortlich, da sie den zu Grunde liegenden Konflikt bislang nicht hinreichend selbst bereinigt hätten."
Dann
wird schon sehr deutlich, wie "unmündig" das Denken eines Normal-Patienten
eingeschätzt wird:
"Darüber hinaus ist die synergetische Heilbehandlung auch mittelbar
gefährlich, weil sie diejenigen, die daran glauben, davon abhält,
die insbesondere bei schweren, etwa lebensbedrohlichen Krankheiten gebotene
schulmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn der Kläger vertrat
im Jahr 2004 die Ansicht, dass wahre Heilung nicht durch die schulmedizinischen
Methoden der von ihm sog. Symptombekämpfung, sondern durch die sog. Hintergrundauflösung
im Wege des von ihm entwickelten und propagierten synergetischen Verfahrens
erfolge. An dieser Ansicht hält er bis heute fest. Er empfiehlt deshalb
auch in dem von ihm wiederholt vorgelegten Informationsblatt „Hintergrundauflösung“
statt „Symptombekämpfung“ und bezeichnete nur dies als „echte
Heilungsarbeit“. Seiner Ansicht nach „sterben mit hoher Wahrscheinlichkeit
viele Menschen nicht an ihrem Krebs, sondern an den Krebsbekämpfungsmethoden
der Schulmedizin, d. h. Chemotherapie und Bestrahlung“ (vgl. www.synergetik-profiler.de,
am 2. Juni 2009). Wer dies glaubt und sich deshalb auf eine syergetische Heilbehandlng
einlässt, setzt sich jedoch der nahe liegenden und schwerwiegenden Gefahr
aus, deshalb auf die dann nicht nur als nutzlos, sondern geradezu als schädlich
angesehene schulmedizinische Behandlung zu verzichten. Dass der Kläger
ungeachtet dessen behauptet, auf eine Zusammenarbeit mit allen Ärzten bewusst
hinzuwirken, widerspricht dem dargelegten Selbstverständnis und ist für
den Senat daher nicht überzeugend. Allenfalls eine Zusammenarbeit mit nicht
schulmedizinisch orientierten Ärzten wird angestrengt, wie sich etwa aus
den bereits vom Beklagten zitierten Angaben des Klägers sowie weiteren
Darstellungen im Internet ergibt."
Also auch hier wird sehr deutlich: Die einzig richtige Zusammenarbeit wird mit schulmedizinisch denkenden Ärzten gefordert. Der Patient hat offensichtlich kein Auswahlrecht auf den Arzt seines Vertrauens. Wollen Sie sich eine eigene Meinung über die Qualität der Brustkrebsheilung mit der Psychobionik bilden, gehen Sie bitte auf Brustkrebsforschung.de Es wurde übrigens noch nie untersucht, ob die Krebspatienten am Krebs oder an der Krebsbehandlung "Chemo oder Bestrahlung" streben.!! Siehe Krebsinfos.de Es gibt in Deutschland keine Stelle, die auf die Qualität von Heilungsmethoden achten oder wissenschaftlich untersuchen. Gesundheitsämter achten nur auf den HP-Schein, nicht aber auf eine Qualifizierung der Therapiemethodenanbieter. Und der HP-Schein ist wertlos, daher wollen die Synergetik Profiler auch nicht den Anschein erwecken, sie besäßen medizinische Heilungskompetenz. Aber der HP-Schein Inhaber muss dem "Denken der Schulmedizin" folgen - und der Synergetik Profiler soll auch so denken und das ist Grundgesetzwidrig!
OVG: "Schließlich ist das Verbot der Ausübung der synergetischen Tätigkeit ein geeignetes und auch im Übrigen verhältnismäßiges Mittel zum Schutz der Bevölkerung. Der Kläger geht insoweit von unzutreffenden Voraussetzungen aus, wenn er annimmt, durch den Besitz einer Heilpraktikererlaubnis werde der von ihm bewusst vermiedene Eindruck erst verursacht, er verfüge über heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Zum einen kommt der Erlaubnis nach dem HPG eine solche Wirkung schon nicht zu. Sie bescheinigt dem Inhaber lediglich zu wissen, wie er seinen Kunden nicht schadet, sagt aber bewusst nichts darüber aus, ob er ihnen auch helfen kann (vgl. BverwG, Beschl. V. 4.7.2008 3 B 18/08 -, juris, m. w. N.) Ob sich für Heilpraktiker, die eine nach § 161 Abs. 2 NSchG anerkannte Schule erfolgreich besucht haben, etwas anderes ergibt, kann offen bleiben. Der Kläger hat eine solche Schule nicht durchlaufen. Im Übrigen darf dem Kläger bei dem von ihm vertretenen Ansatz zum wahren Entstehungsgrund von Krankheiten ohnehin keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden. Denn auch ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken (vgl. VGH Mannheim, Beschl. V. 2.10.2008 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458 ff.), wie dies aber geschieht, wenn man wie der Kläger annimmt, Krankheiten seien nicht schulmedizinisch, sondern synergetisch zu heilen. Einem Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden (vgl. OVG Münster, Beschl. V. 20.11.2007 12 A 3786/05 -, DVBI. 2008, 124 ff.).
Wir
sind nun beim BVerwG in Leipzig - danach gehen wir zum BVerfG nach Karlsruhe,
denn es geht um Grundrechte.
Hier finde Sie das komplette OVG-Urteil
vom 18. Juni 09 im Wortlaut.
Und
im staatlichen Gesundheitssystem sterben immer mehr Menschen an den massiven
Folgen der Krebstherapien der Pharmaindustrie und die Bürger
müssen immer mehr bezahlen! An den Medikamenten verdienen die Pharmakonzerne
sehr - sie beherrschen das Denken der Schulmedizin! Daher kann es sich kaum
ein Arzt erlauben, den Patienten von der Chemo oder "Bestrahlung"
abzuhalten. Die nächste Generation wird staunen. Es wird wiederum "unbegreiflich"
sein... Wie überall, wenn totalitäre systeme Denkverbote erlassen.
Daher gehen wir zum BVerfG, denn im Rechtssaat gilt das Grundgesetz.
Wie kann man den Krebs bestrahlen? Man bestrahlt immer den Menschen! Die Schulmedizin
erforscht den Krebs, wir haben die krebskranken Menschen untersucht. Das ist
der Unterschied. Eine kleine Abweichung im Denken ergibt neue Ergebnisse, die
allerdings das OVG in Lüneburg nicht oder noch nicht nachvollziehen konnte.
![]() |
![]() |
| Wir heilen nicht medizinisch! Wir heilen synergetisch bzw. psychobionisch. Die Basis ist die Psychobionik. Sie entspringt der Evolutionsbionik, die Bernd Joschko erstmalig 1975 erfolgreich in seiner Physik-Ingenieurarbeit anwendete. Medizinische Heilung bedeutet sehr häufig nur pragmatische Symptombekämpfung. Fast alle Krankheiten gelten als unheilbar, weil nur auf der Körperebene die Symptome bekämpft werden - doch diese sind immer ein Systemausdruck des ganzen Menschen. Der Psychobioniker dagegen optimiert das neuronale "Krankheitsmuster" (die Informationsstruktur im Gehirn - die (Software"), daß in einem Profiling ähnlich der Rasterfahndung des BKA gefunden wird. Diese highTech Methode ist eine Innovation, hochwirksam und weltweit einzigartig (Neuronale Selbstorganisation durch Innenweltsurfen und Rückkoppelungen der Energiebilder). Sie ist nicht mit Hypnose oder ähnlichen med. Therapien vergleichbar und wird von mir seit 18 Jahren fehlerfrei ausgeführt. Laut neuster Rechtssprechung des BVerfG ist Heilen nicht mehr verboten - wir gehen jetzt nach Karlsruhe und weiter zum europäischen Gerichtshof. Bis dahin haben wir vorläufigen Rechtsschutz (OVG Lüneburg 27. Mai 2004) und berufen uns auf den Art 12 GG. Die Richter der 5. Kammer am VG Braunschweig missachten zum zweitenmal das Grundgesetz von Deutschland. Bernd Joschko im Dez. 2006 |
Selbstheilung als neuer Heilberuf
| Selbstheilung und neue Heilberufe sind in Deutschland offensichtlich nicht erwünscht. Offiziell gibt es sie kaum und wir hatten viele Schwierigkeiten. In den letzten 8 Jahren haben sich 11 Gerichte sehr intensiv mit der Synergetik nach Bernd Joschko auseinandergesetzt und wir haben bisher alle Hürden genommen. |
![]() |
![]() |
Informationsfreiheit zu alternativen Therapiemethoden im Internet in Gefahr
Wir haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. Mai 2007 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Synergetik Therapeutin bekam von der Regierung von Oberbayern ein Busgeldbescheid wg. Verlinkung auf eine Domain des Synergetik Institut: www.gesundheitsforschung.info. Dort lagern die Praxislizenzen der Auszubildenden (also auch ihre eigene Abschlussarbeit) und einige hundert Beispiele in Dokumentationsform - abgeschriebene Sessions als Wortprotokoll mit einer kleinen Zusammenfassung am Anfang. Das Amtsgericht stellte ein Bussgeldbescheid aus und bemägelte 41 Kurzgeschichten seien verbotene Werbung nach dem HWG. Das Oberlandgericht reduzierte die Anzahl der Geschichten auf nur noch 3. Somit gingen wir zum BVerfG, denn es kann nicht sein, das die Verlinkungspraxis im Internet unter Strafe gestellt wird. Die Therapeutin hat auf eine Unterseite einer Unterseite verlinkt und dort sind angeblich 3 von 336 Kurzdarstellungen verbotene Werbung - also 1% !! Und diese angebliche Werbung ist bis heute unbeanstandet und vom Synergetik Institut legitim. Wir machen damit innovative Forschung öffentlich. Die Regierung von Oberbayern verhindert damit alternative Forschung zur Krebsheilung. Und nun der Schock für uns: Das BVerfG hat die Klage zurückgewiesen, wg angeblichen Formfehlern (27. Juni 2007). Doch Dr. Kleine-Cosack ist Spezialist für Verfassungsbeschwerden und hat sogar darüber ein Handbuch geschrieben. Diese Art der Argumentation des BVerfG wird nur benutzt, wenn es um "unliebsame Themen" geht. Denn auffälligerweise ging es bei einer von den drei Geschichten um die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer. Hat das BVerfG Angst davor, diese zu bewerten? Vor 24 Jahren habe ich die Observationspraktiken des Bundeskriminalamtes vor den Bundesgerichtshof gebracht, der eine Revision meines Urteils durch das Landgericht Wiesbaden ablehnte, denn eine sehr kritische Situation war somit eingetreten: Hätte der BGH die 10 Praktiken des BKA "abgesegnet", hätten wir in Folge den perfekten Überwachungsstaat gehabt. Hätte der BGH mir Recht gegeben, diese Praktiken durch eine Titelstory des Spiegels, ARD Panorama, Kinofilm und Aufklärung in der taz mit Recht zu veröffentlichen und somit vor einem Überwachungsstaat in Folge der RAF-Gegenreaktionen zu warnen, wäre das Ansehen der Bundesrepublik weltweit geschädigt worden, denn dann wäre die höchste Deutsche Polizei kriminell. In Folge hat dann der BGH das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ausgerufen. Wann
gibt es ein Grundrecht auf Informationsfreiheit - auf Verlinkungsfreiheit
- im Internet ?? Das BVerfG ist weiterhin gefragt., Wer hat Lust sich mit dieser Domain www.gesundheitsforschung.info zu verlinken und den Rechtsweg erneut zu beschreiten? |
Sie wollen sich praktisch informieren? Kommen Sie zu einem kostenlosen Tagesseminaren: Synergetik-Demo
Immer mehr Heilpraktiker wollen Synergetik-Profiler werden. Die Klienten und Azubis sind begeistert. Hat die Union Deutscher Heilpraktiker deshalb soviel Angst? Am 5. Sept.2007 ist Hauptverhandlung vor dem Landgericht Limburg. Wir sind "Marktführer" in der Erforschung der Selbstheilung/Spontanheilung - doch wir dürfen dies nicht im Internet sagen - so will es die Union Deutscher Heilpraktiker: Schulmedizinisches Denken versucht alternatives Denken zu unterdrücken.... doch wir haben uns nun durchgesetzt: Wir haben uns am 19. Juli 2007 vor dem OLG Frankfurt erfolgreich gegen die Union Deutscher Heilpraktiker gewehrt Wie
alles angefangen hat: Frau
Gerhardus mahnt auch andere Gesundheitsportale ab. Ein
Betreiber schrieb mir: " ..jede
Therapiemethode mit einem Link auf die entsprechende Erläuterung
versehen ist. Dies scheint der Union Deutscher Heilpraktiker aber nicht
auszureichen, weil angeblich nicht davon ausgegangen werden kann, dass
jeder Besucher weiß, wie man einen Link anklickt. Hier haben wir
eine konträre Meinung, weil zum Grundwissen jedes Internet-Benutzers
das Klicken auf Hyperlinks gehört, weil er sonst gar nicht dahin
käme, wo er die Methoden finden kann.... |
Das Heilpraktikergesetz verhindert Innovationen und manche Gesundheitsämter und Verwaltungsgerichte nutzen es zur Unterdrückung von alternativen ganzheitlichen Therapiemethoden - und gleichzeitig wird das Gesundheitssystem immer unbezahlbarer. Weiter unten das Beispiel von Goslar und VG Braunschweig.
Dez.
2006 Fokus: "Die Angst der Politiker. Sie trauen sich bis
heute nicht, der Bevölkerung eine bittere Wahrheit zu sagen: Kein Gesundheitssystem
funktioniert ohne Rationierung. Immer ist das Geld knapper als der Bedarf, die
Verwaltung des Mangels daher alltäglich. „Wir könnten leicht
unser gesamtes Einkommen in die Gesundheitsfürsorge stecken“, meint
etwa der Ökonom Stefan Felder von der Universität Magdeburg. „Aber
wer will das schon.“
Vor allem der medizinische Fortschritt lässt die Ausgaben steigen. Zum
einen werden „umso mehr Patienten behandelt, je ausgereifter die Verfahren
sind“, ist Friedrich Breyer, Gesundheitsökonom an der Universität
Konstanz, überzeugt. Zum anderen sind neue Behandlungen oft ausgesprochen
teuer. Eine Jahresdosis des Brustkrebsmedikaments Herceptin etwa kostet rund
40 000 Euro und verhindert bei einer von 18 Patientinnen, dass der Tumor
wiederkehrt. Eine erfolgreiche Behandlung kostet demnach 700 000
Euro, rechnet Claudia Wild vor, Leiterin des österreichischen
Ludwig-Boltzmann-Instituts für Health Technologies. die Kosten für
das künstliche Komplettherz Abiocor der US-Firma Abiomed summieren sich"
auf 250 000 Dollar – und verlängern das Leben im Schnitt um
sechs Monate.
Die Therapien wirken, keine Frage. Aber sind sie ihren Preis auch wert? ...
23. Nov. 06 Im Synergetik Institut kostet die Sessionwoche nur 1450.- Euro bei Brustkrebs. www.therapieaufenthalt.de Schade, die Klienten müssen dies selbst zahlen. Aber das Ungeheuerliche ist, das Verwaltungsgericht Braunschweig stellt die 18jährige fehlerfreie Arbeit des Therapiemethodenbegründers Bernd Joschko unter Strafe:
|
Behörden
verhindern Innovationen und missachten das Grundgesetz. Selbst untere
Gerichte wie das VG Braunschweig verbiegen das GG.
Warum? Liegt das HP-Gesetz in seinen letzten Zuckungen? 5A102/04"...Soweit
der Kläger dagegen, untermauert durch das Gutachten S., geltend macht,
dass eine Gefährdung der Klienten nicht durch den Gang zur Schulmedizin
abgewandt werden könne, weil die aus der Schulmedizin resultierenden
Gefährdungen mindestens ebenso groß wenn nicht größer
seien, überzeugt er nicht. Die Kammer lässt offen, ob die von
G. angegebenen Zahlen hinsichtlich der Gefährlichkeit schulmedizinischer
Behandlung zutreffen. Abwendung einer Gefahr i.S.d. Gefahrenabwehrrechts
heißt nicht die völlige Reduzierung dieser Gefahr auf Null,
sondern kann immer nur die bestmögliche Reduzierung der Gefahr bedeuten.
Angesichts der vom Beklagten belegten Heilungschancen, z.B. bei der Krebstherapie,
die ganz wesentlich davon abhängen, wie frühzeitig die Therapie
in Angriff genommen wird, besteht in der - jedenfalls parallelen
- Inanspruchnahme der Schulmedizin eine erhebliche Reduktion des Gefährdungspotentials.
Auch soweit in den Gutachten von X. darauf hingewiesen wird, dass der
Kläger jeden Klienten eindringlich darauf hinweist, dass eine Therapie
im medizinischen Sinne nicht von ihm durchgeführt werde und er keine
Heilkunde praktiziere, und der Klient darauf hingewiesen werde, dass er
sich über seine medizinische und psychotherapeutische Versorgung
selbst zu informieren habe, führt dies nicht zur Nichtannahme einer
mittelbaren Gefährdung. Angesichts des Personenkreises, der
die Zielgruppe des Klägers darstellt, liegt bereits in der Überantwortung
dieser Entscheidung an den Klienten unter gleichzeitiger negativer Schilderung
der Methoden und Erfolge der Schulmedizin eine nicht hinzunehmende mittelbare
Gefährdung. Ich
sehe dieses Urteil eines VG als hilfloses Zeichen das untaugliches HP-Gesetz
weiterhin aufrecht zuerhalten, denn mit diesen Begründungen ist die
gesamte Wellnesswelle kriminell... usw. Zitat:
"..Die
selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit des Klägers
zielt damit nach objektiver Betrachtung auf eine Linderung von Krankheiten.
Der Begriff der “Krankheit“ ist dabei weit auszulegen. Er
umfasst jede, auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung
der normalen Beschaffenheit oder normalen Tätigkeit des Körpers.
Ausgeschlossen werden lediglich solche normal verlaufenden Erscheinungen
oder Schwankungen der Körperfunktion, die seiner Natur des Menschen
oder dem natürlichen Auf und Ab seiner Leistungsfähigkeit entsprechen,
denen also jeder Körper ausgesetzt ist, wie etwa Alter, Ermüdungserscheinungen
oder Hunger (vgl. Pelchen, a. a. O., m. w. N.). In diesem Sinne beabsichtigt
auch der Kläger mit der von ihm betriebenen „Synergetik-Therapie“
eine Krankheitslinderung. Lesen Sie dazu die ausführliche Stellungsnahme des Berufsverbandes der Synergetik Profiler/innen BVSPro.de |
Wie
alles begann: Zur Geschichte der Selbstheilung mit Synergetik
- hier klicken
Berufsverbände:

hat sich in BVCS umbenannt - Das Synergetik Institut hat die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten eingestellt. Es gibt somit 203 Synergetik Therapeut/innen mit einer Abschlussprüfung. Sie haben weiterhin vorläufigen Rechtsschutz. Unspezifische Selbstheilung ist in Deutschland unerwünscht, auch wenn sie vom Klienten selbst bezahlt wird. Ein Arzt hat durchschnittlich 8 Minuten Zeit und jeder Bürger geht durchschnittlich 18 im Jahr zum Arzt. So kann Heilung nicht funktionieren. Im Vergleich dazu hat ein Klient bei einem Synergetik Therapeuten 2 Stunden Zeit in der Tiefe seiner Seele nach den Hintergründen seiner Beschwerden zu fanden und sie zu verändern. In der Regel sind 10 Sessions sinnvoll und diese muß er selbst noch bezahlen. Doch dies ist von den Gesundheitsbehörden nicht erwünscht und Dr. Hepp (GA Goslar) hat dies vom OVG Lüneburg verbieten lassen. Eine Revision läuft.
Bernd Joschko: "Wenn Sie Ihr Privatleben aufräumen wollen, Ihre Lebenslust wiederfinden, Ihre Beziehungsfähigkeit und Ihren beruflichen Erfolg optimieren wollen - kurzum, Ihre Persönlichkeit und Ihre Lebenskompetenz verbessern wollen, dann nehmen Sie bitte die Dienstleistung eines Innenwelt-Profis, eines Synergetik-Coach in Anspruch. Ihre Gesundheit könnte sich unabsichtlich auch verbessern. Sollten Sie Ihre Gesundheit gezielt verbessern wollen, brauchen Sie die Profis der Selbstheilung: Ein Synergetik Profiler!"

BVSC e.V. - und wenn's um Menschen mit Krankheiten geht - BVSPro.de - dann suchen Sie einen Synergetik Profiler/in und nutzen Sie die Technik des "Psychobionischen Heilens"
Beispiel Krebs: Für eine Selbstheilung bei BRUSTKREBS ohne Chemo und Bestrahlung liegen einige Dokumentationen vor. In der Regel brauchen die Klientinnen zwischen 10 und 30 Sessions - also 20 bis 50 Zeitstunden mit einem Kostenaufwand von 2000 bis 8000 Euro. Also wesentlich günstiger wie eine medizinische Heilung. Diese neue wissenschaftliche Heilmethode heißt Psychobionik und liegt dem Bundesverwaltungsgericht als Revision seit November 2009 zur Beurteilung vor. Brustkrebsforschung.de
Wenn Sie nur Ihre Symptome bekämpfen lassen wollen, gehen Sie bitte zu einem Schulmediziner. Selbstheilung ist aktive Bewältigungsarbeit und nur für etwa 1 % der Bevölkerung möglich. Sollten Sie allerdings eine Chemo"therapie" absolviert haben, reduzieren sich Ihre Selbstheilungschancen erheblich, weil die Innenwelt wesentlich schlechter arbeitet - das Gehirn ist "verklebt". Denken Sie daran: Es geht immer um Ihre Gesundheit. Sie sind selbstverantwortlich, ob Sie es wollen oder nicht! Und lassen Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens betreuen - und seinen Sie sich bewusst, dieser Arzt muss ihnen eine Chemo empfehlen, ansonsten riskiert er seine Approbation. Teilen Sie ihm aber bitte genau mit, was Sie tun! Im Synergetik Institut, sowie beim Berufsverband erhalten Sie eine ausführliche Klienteninformationsschrift.
| Eine
Info unserer online-Zeitung "Innenweltsurfen" Synergetik Institut GbR Mail: kamala@synergetik.net Homepage: www.synergetik.net |
Amselweg
1 |