Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
Postfach 20 19 61, 80019 München
Herrn
Bernd Joschko
per E-mail (bernd-joschko@profiler.info)
...
09.03.2004
Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG);
geplante Untersagungsanordnungen gegenüber im Stadtgebiet München
tätigen
„Synergetik-Therapeuten/innen“ wegen unerlaubter Heilkundeausübung
Sehr geehrter Herr Joschko,
selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Korrespondenz mit uns und
auch das vorliegende Schreiben zu veröffentlichen, solange Sie im Zusammenhang
damit niemanden der hier beteiligten Behördenangehörigen im strafrechtlichen
Sinne persönlich beleidigen, verleumden usw. oder der Korrespondenz ggf.
zu entnehmende Personendaten von Betroffenen ohne deren Wissen und Einwilligung
publik machen.
Wir denken, Ihre Aussage in o.g. Schreiben (E-mail) greift zu kurz, wonach die
Anwendung Ihrer Methoden, bekannt als „Synergetik-Therapie“, bisher
nicht verboten gewesen wäre. Es spricht ausgehend von den Darstellungen
auf Ihren Internetseiten und auf Seiten Ihrer Schüler einiges dafür,
dass die beruflich-gewerbliche Durchführung der „Synergetik-Therapie“
als Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG zu werten
und damit, soweit von Personen ohne ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis
betrieben, gemäß § 1 Abs. 1, § 5 HeilprG in der Tat verboten
ist und dies auch bisher schon war.
Es fehlte bisher nur an einer einheitlichen behördlichen Auslegung des
§ 1 Abs. 2 HeilprG im Zusammenhang mit der „Synergetik-Therapie“
und an entsprechender Rechtsprechung.
Ein solches Verfahren ist nun in Gang gekommen. Wir geben gerne zu, dass wir
uns bei den bereits versandten Anhörungsschreiben an die Münchner
Betroffenen zu einem guten Teil auf Ausführungen des Gesundheitsamts Goslar,
der Bezirksregierung Braunschweig sowie des dortigen Verwaltungsgerichts stützen,
da wir diese nach eingehender Prüfung für schlüssig und stichhaltig
befunden haben; es war insoweit nicht nötig, das Rad neu zu erfinden. Nach
unserer Kenntnis kommen auch in anderen Teilen der Republik ähnliche Verfahren
in Gang.
Es steht uns nicht zu, darüber zu urteilen, ob Ihre Methode wirksam und
sinnvoll ist oder nicht; auch steht nicht zur Debatte, ob hiermit Kostensenkungen
im Gesundheitswesen durchgeführt werden könnten.
Solange die Bestimmungen des § 1 HeilprG gültig sind, muss es hier
zunächst darum gehen, festzustellen, ob für die beruflich-gewerbliche
Anwendung dieser Methode ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis
des Anwenders nötig sind oder nicht. Auch eine nach Ihren Worten „ordentliche
Berufsausbildung“ durch Sie enthebt die Absolventen nicht vom Erfordernis
der Erlaubnis, wenn es sich bei der „Synergetik-Therapie“ um Heilkundeausübung
im Sinne des HeilprG handelt. Wir erkennen insofern auch keinen Konflikt mit
der von Ihnen propagierten „Modernisierung des Gesundheitswesens“,
da es den Anwendern ja freisteht, die Erlaubnis nach HeilprG zu erwerben und
mit dieser Erlaubnis zum Wohle der Allgemeinheit tätig zu werden; eine
unverhältnismäßige Einschränkung sehen wir hier nicht.
Bei der bestehenden Informationslage ist jedenfalls davon auszugehen, dass die
„Synergetik-Therapie“ laut ihrer Gesamtdarstellung die Definition
des § 1 Abs. 2 HeilprG, in Verbindung mit der bisher entwickelten Rechtsprechung
hierzu, erfüllt. Nicht zuletzt der Beschluss des VG Braunschweig vom 13.02.2004,
eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Fall der Frau Urhahn weitgehend
abzulehnen, kann regelmäßig dahingehend ausgelegt werden, dass mit
der Annahme der Erfüllung des Tatbestandes „unerlaubte Heilkundeausübung“
in der Hauptsacheentscheidung des Gerichts zu rechnen ist.
Einzelheiten hinsichtlich der Tatbestandserfüllung durch die im Stadtgebiet
tätigen Absolventen Ihres Instituts werden im laufenden Anhörungsverfahren
individuell mit diesen zu klären sein.
Aus gegebenem Anlass in anderer Sache bitten wir Sie vorsorglich, sich auch
bei weiteren Anfragen und Eingaben – sofern diese nötig sein sollten
- kurz und sachlich zu fassen und uns nicht mit Schriftverkehr zu überschwemmen,
da unsere Ansprechpartner und Adressaten aufgrund der örtlichen Zuständigkeitsregelung
nur die „Synergetik-Therapeuten“ im Stadtgebiet München sein
können und wir keine Auskunftsbehörde für den Rest der Republik
sind. Wir müssen uns lt. Geschäftsordnung der Landeshauptstadt vorbehalten,
ggf. Korrespondenz nicht mehr zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Dobmeier Verwaltungsoberinspektor
II. Abdruck von I.
a) per E-mail an Herrn Dr. Martin Hepp, Gesundheitsamt Goslar z.K.
Meine Antwort am gleichen Tag (9.3.04)
Von: Bernd Joschko <bernd-joschko@profiler.info>
An: Florian Dobmeier <florian.dobmeier@muenchen.de>
Betreff: Re: Synergetik-Therapie / unerl. Heilkundeausübung
Sehr geehrter H. Dobmeier
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und freue mich über Ihre Klärungsbereitschaft.
Dies hatte ich bei Dr. Hepp viermal schriftlich eingefordert. Grundsätzlich
bin ich immer kooperationsbereit, wie Ihnen sicher mein Gesundheitsamt bestätigen
wird.
Sicher betrachten wir die Synergetik Therapie aus zwei verschiedenen Richtungen
und auch mir ist der Grenzbereich bewusst. Meine Aufgabe ist es auch daher,
diesen Grenzbereich zu klären, doch dazu gehören immer zwei. Es gab
bisher keine juristische Möglichkeit, um Rechtssicherheit zu schaffen,
daher bin ich ja auch für meinen Auszubildenden Uwe Ibenthal eingesprungen
und begrüße die jetzige Klärung. Ich gehe aber davon aus, solange
kein Nachweis des Verbots erbracht ist, ist die Anwendung der Synergertik Therapie
erlaubt, weil sie schon immer nur über den Aspekt der Selbsterfahrung zur
Selbstheilung führte und somit keine typischen Handlungen eines Heilparktikers
oder Arztes bedurfte. Auch ist kein Arztwissen notwendig. Die Praxis hat gezeigt,
das es auch keine Verschleppungen, Arztabwendungen oder sonstige Nachteile gab.
All dies wird nur unterstellt von Dr. Hepp.
Von daher bin ich sicher, daß das BverfG die Anwendung auch bei Krankheiten
erlaubt. Wollen wir wenigstens das Ergebnis abwarten? Wie bei einem fairen Sportwettbewerb?
Von daher begrüße ich Ihre Formulierung der vermuteten Ausübung
von Heilkunde. Auch von den Terroristen hatte man bis zur Verurteilung von vermuteten
Terroristen gesprochen. Ich möchte mich nicht damit vergleichen, aber Sie
können es sicher nachvollziehen, daß ich damit nicht einverstanden
bin, wenn ein Dr. Hepp oder ein Gericht ein Akutverbot ausspricht ohne Beweise.
Die "Leiche" fehlt.
Über die Synergetik Therapie gibt es laut Suchmaschine Google 3090 Internetseiten
und zu meinem Namen Bernd Joschko 336 Seitenhinweise. Der Begriff der Synergetik
ist in den Psychotherapie nicht unbekannt: Hermann Haken integriert. Die Berufsausbildung
meines Institutes anerkannt und tausende von positiven Beispielen. All dies
rechtfertigt nicht ein Sofortverbot durch Dr. Hepp - sondern eine Klärung.
Damit bin ich einverstanden gewesen.
OK. Kommen wir zum Wesentlichen:
Wie bitte ziehen wir die Grenze zwischen kranken Menschen die Selbsterfahrung
haben wollen und den Gesunden? Da bin ich zu jeder Zusammenarbeit schon immer
bereit gewesen und danke auch Ihnen, das Sie dies bei den Münchnern Synergetik
Therapeuten bisher getan haben.
Ein aktuelles Beispiel zeigt es auf. Eine Ehepaar aus Italien findet im Internet
eine Synergetik Therapeutin aus München. Sie hat Brustkrebs. Was soll geschehen?
Diese Therapeutin hat aus Angst vor Ihnen, H. Dobmeier, diese Klientin zu mir
ins Institut geschickt. Hier hat sie 8 Sessions genommen und mir eben die untenstehende
Mail gesendet. Urteilen Sie selbst. Ist das Heilbehandlung? Oder doch nicht?
Was ist, wenn sie jetzt keine OP mehr braucht? Heilen wir dann? Was ist, wenn
der Klient diese leistung von uns will und dies einklagt, weil er diese nirgends
bekommt? Sie ist in Kontakt mit ihrem Arzt - selbstverständlich. Das wird
von uns immer gefordert oder sogar nachgeprüft. (Wir sind doch nicht "blöd").
Abschliessend möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß ich froh bin,
über die Gesetzesinitiative von Bayern zum Lebensbewältigungshilfe-Gesetz.
Ich komme aus diesem Kontext und sehe meine Synergetik Therapie als positiven
Beitrag für die Gesellschaft. Daher nehme ich auch meine Kraft. Danke für
Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko Begründer der Synergetik Therapie
(Hier die aktuelle Mail - wie das Leben so mit den "Zufällen"
spielt - Dieses Ehepaar hatte tatsächlich vor 9 Tagen bei einer Münchner
Synergetik Therapeutin nachgefragt und diese hatte anläßlich der
aktuellen Ereignisse sie an uns weiterverwiesen. Ist Synergetik Therapie bei
Brustkrebs strafbar? Das gilt es zu klären)
Von: M.<post@
Datum: 9. März 2004 20:13:19 MEZ
An: Kamala <kamala@synergetik.net>
Betreff: Therapieaufenthalt
Liebe Frau Schreiber, lieber Herr Joschko!
Meine Frau und ich sind soeben nach einwöchigem Therapieaufenthalt nach
Italien zurückgekehrt. Wir haben die Unbequemlichkeit von 1100 km Entfernung
nicht bereut, weil wir ein ähnliches Angebot hier in Italien nicht gefunden
hatten.
Wir sind auf Ihr Institut über das Internet aufmerksam geworden. Meiner
Frau
war Brustkrebs diagnostiziert worden und ich selber habe zunehmend mit
Antriebsmangel und einer Identitätskrise zu kämpfen. Wir versprachen
uns von
einem Therapieaufenthalt vor allem:
1. Neue Gesichtspunkte und Motivationen für die Überwindung unserer
Lebens- und Ehekrise.
2. Vertiefung der eigenen Selbsterkenntnis
3. Erreichung von mehr innerer Ausgeglichenheit
4. Psychologische Vorbereitung auf eine mögliche Brustoperation und den
anschliessenden Therapien mit ihren Konsequenzen.
Die in 6 bzw. 8 Sessions gemachten Erfahrungen betrachten wir als sehr
tiefgehend. Es sind im Imaginationsprozess fast alle wichtigen gegenwärtigen
und vergangenen inneren Konflikte aufgetaucht und bewusst geworden. Die
Begleitung dieses Prozesses durch Sie, liebe Frau Schreiber, gab uns die
Möglichkeit, gegenüber den Symbolen und Gestalten der Erinnerung aktives
Verhalten zu entwickeln. Wir hatten das Gefühl unbegrenzter Freiheit und
Spontaneität bei der Erarbeitung der Konflikte. Von Seiten des Therapeuten
wurden höchsten Anregungen gegeben. Die aktive Aufarbeitung der Thematiken
geschah in weitgehender Autonomie. Es gab keinerlei Bervormundung oder
Beinflussung was unsere weltanschaulichen, religiösen oder spirituellen
Anschauungen betrifft. Was den medizinischen Aspekt unserer Probleme angeht,
ist in der Therapie keinerlei Einflussnahme vorgenommen worden. Es haben
sich jedoch unsere Einstellung zu diesem Aspekt insofern gewandelt hat, als
wir der Eigenverantwortung bei der Lösung gesundheitlicher Probleme noch
mehr Stellenwert geben und auf eine Verstärkung der Selbstheilungskräfte
hinarbeiten wollen. Leichte sichtbare und fühlbare Veränderung köperlicher
Art waren allerdings schon nach ca. 4 Tagen bei meiner Frau sichtbar
(Erweichung des Knotens ecc.) und stimmen uns hoffnungsvoll. Wir werden
deshalb die Situation zusammen mit unserem Hausarzt weiterbeobachten und
nicht sofort einen chirurgischen Eingriff vornehmen lassen.
Unser gegenseitiges Verständnis hat sich durch die Therapie enorm verbessert
und wir haben begonnen entscheidende Veränderungen in der Organisation
unseres Zusammenlebens und den Verhaltensweisen vorzunehmen, was uns schon
jetzt sehr glücklich macht. Unsere allgemeine Motivation, unser
Lebensoptimismus, unsere Verständisfähigkeit auch den Kindern gegenüber
ist
verstärkt worden. Wir wissen allerdings, daß dieser Prozess der Vertiefung
bedarf.
In diesem Sinne möchten wir uns recht herzlich für diesen Aufenthalt
in
Ihrem gastlichen Zentrum bedanken und denken, dass wir in absehbarer Zeit
wiederkommen werden.
Herzliche Grüsse
M.
(Venezia)
Italia