Offener Brief an den Bundesgerichtshof

 

Offener Brief an den Bundesgerichtshof

Selbstheilung ist Heilung und gehört unter das HP-Gesetz – so könnte man es auf eine Kurzformel reduzieren, was das Bundesverwaltungsgericht 2010 dem Begründer der Synergetik Methode Bernd Joschko attestiert hat. Der Synergetik Profiler wurde speziell darauf trainiert, 6 – 8 Faktoren der Hintergrundstruktur von Krankheiten in der Neurowelt des Klienten mit der Technik des Innenweltsurfens aufzuspüren und mit dem Prinzip der Selbstorganisation aufzulösen. Auch körperliche Symptome lösen sich auf, wie auch Prof. Rost in seinem Gutachten erläuterte. Das Berufsselbstverständnis sieht darin eine höherwertige Heilungsebene, als die einfache Ebene der Symptombekämpfung oder -unterdrückung durch die Schulmedizin.

Urteil im Wortlaut

Insoweit ist das Urteil des BVerwG ein Erfolg, da auch eine selbständige Ausübung bei allen Krankheiten erlaubt wird, jedoch mit der grundgesetzlichen Einschränkung nach Art. 12 und der Auflage eines HP-Scheins. Damit ist ein neuer selbständiger Heilberuf nach nur 10 Jahren geboren. Allerdings haben von 560 Absolventen der Synergetik basic Ausbildung nur etwa 30 Synergetik Profiler vor, einen HPP Schein zu machen – also 95% der Anbieter von Innenweltreisen zur Selbstheilung stehen den Kranken nicht zur Verfügung.

Das ist leider ein Nachteil für die kranken Menschen, nicht aber für die Synergetik Coach, wie sie sich überwiegend jetzt nennen. Der Berufsverband hatte sich von Therapeut zu Coach umbenannt, denn 80% aller Sessions haben nichts mit Krankheiten zu tun und dienen der Persönlichkeitsentwicklung.



Der Begriff Therapie ist zwar frei und ungeschützt, doch hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2005 dem Beruf Synergetik Therapeut eine Verwechslungsgefahr mit staatlich ausgebildeten Psychotherapeuten unterstellt. “Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen”. (Bay.VGH -pdf)

Und Psychotherapeuten brauchen auch den HP-Schein für Psychotherapie – den HPP Schein, denn sie wollen ja psychische Krankheiten behandeln. Aber bitte wo ist die Grenze? Keiner definiert diese Grenze zur kriminellen Straftat! Denn damit bleibt das Gebiet der Heilkunde exclusiv mit dem Stacheldraht des HP-Scheins dem linearen Denken der Schulmedizin vorbehalten. Das ist nun die Hausaufgabe des BGH – bitte endlich!



Wie schreibt Dr. Filipp vom Landratsamt Reutlingen im März 2000 an das Regierungspräsidium Tübingen: „ Entscheidet man sich demzufolge bei der Beurteilung der „Synergetik Therapie“ definitiv für die „Ausübung der Heilkunde“ als gegeben, so führt dies zwangsläufig zur Anerkennung einer insgesamt eher fragwürdigen Heilmethode, auch wenn für unheilbare Krankheiten, für die es keine schulmedizinisch anerkannte Therapie gibt, der Anwendung von „Außenseitermethoden“ der alternativen Medizin das Recht nicht abgesprochen worden ist. Zum anderen führt der in diesem Fall beschrittene Weg mit Erteilung von Auflagen in Form schriftlicher Vorab-Erklärungen und Klienten-Informationen neben der bereits erwähnten Duldung gleichermaßen zu einer prinzipiell nicht gewollten Betätigungsöffnung für jedermann“.

Wir wollen unter uns bleiben und lassen niemand mitspielen, der auch noch anders denkt. Notfalls unterstellen wir ihm Heilschwindel. Dr. Filipp weiter: „Als drittmöglich begehbarer Pfad kann eine Anzeige mit nachfolgenden Ermittlungen bei den einzelnen Klienten angesehen werden: Angesichts der breiten Palette an aufgerufenen Krankheiten ist durchaus mit eklatanten Fällen der Verzögerung bzw. Verhinderung adäquater Diagnostik und Therapie zu rechnen und gegebenenfalls ist auf diesem Weg auch der Nachweis von Heilschwindel zu führen“.

Ja, das ist nun ins Gegenteil gekippt, denn alle Klienten waren sehr zufrieden. Genau dies stellte auch das Landgericht Frankfurt unter Vorsitz von Dr. Immerschmitt durch die Befragung von 33 Zeugen fest und zwei Monate später gab dann das BVerwG den Synergetik Profiler als alternative zur Schulmedizin frei.



Eine märchenhafte Erfolgsgeschichte? Nein, leider kommt jetzt die Praxis der unteren Beamtenebene.

1) Die Gesundheitsämter haben vor, den großen Heilpraktikerschein zu verlangen, denn es können ja potentiell alle Krankheiten damit erreicht werden und das dürfen nur die Heilpraktiker mit großem HP-Schein. Der schon vom OVG Lüneburg 2004 gegebene Berufsstatus wird ignoriert, obwohl das BVerwG ihn bestätigte. Nur so lässt sich ein eigenes Berufsselbstverständnis – das sich von der Medizin massiv unterscheidet - begründen.

2) Das Regierungspräsidium Darmstadt hat vor, dem Begründer der Synergetik Methode die Berufsausbildung-Lizenz zu entziehen, weil er keinen HP-Schein hat und diesen dafür angeblich braucht. Schon 2003 hatte das RP zugesichert, rechtliche Klärungshilfe zum HP-Schein zu leisten, dies aber nicht getan.

3) Peter Lippmann vom Kreisausschuss Offenbach untersagt am 11.März 2011 einer Synergetik Profilerin grundsätztlich die Ausübung der Synergetik Methode auch für Gesunde. "Ein erlaubnisfreier Bereich der Synergetik-Methode existiert nicht, er ist aus dem Urteilstext weder herleitbar noch explitit darin genannt." Also, wer Innenweltreisen gesunde Personen anbietet, bekommt im Kreis Offenbach ein Berufsverbot.

Schikane? Klar lässt sich dies wiederum auf einer verwaltungsrechtlichen Ebene klären, doch es zeigt auch sehr deutlich auf, das jede Art der Selbsterfahrung, die im entferntesten zur Selbstheilung führt, verboten werden soll. Sogar als Vorbeugung für Gesunde! Und beispielsweise den Krebskranken jede denkbare Selbstheilung verwehrt werden soll. Immerhin sterben 25% aller Menschen an Krebs und bei vielen sog. „unheilbaren Krankheiten“ hat die Schulmedizin eine Heilungschance prinzipiell aufgegeben. Dabei ist sie nur unfähig, ein geeignetes Therapiekonzept zu suchen und zu finden. Man müsste nur den Menschen seine Ganzheitlichkeit zubilligen.

 

Doch die Pharmaindustrie ist da der Anti-Ideengeber, denn sie bringt Medikamente auf den Markt, die beispielsweise eine Lebensverlängerung von 3 Monaten bringen und bis zu 10tausend Euro pro Verlängerungsmonat kosten. Wenn angeboten werden könnte, das durch einfache „Selbsterfahrung“ auch Lebensverlängerung erreicht werden könnte, würde ein ganzer Industriezweig zusammenbrechen, so wie jetzt die Atomkraftwerke in Japan. Die 17.000 Pharmavertreter bearbeiten die intelligenzfreie Zone der Ärzte, die sich Selbstheilungskräfte nicht vorstellen können.


Und genau dies mussten die Richter am Landgericht Frankfurt auch erfahren. Selbsterfahrung? Und damit kann man heilen?


Dem Landgerichtspräsident waren die Begriffe "Gestaltstherapie und Bioenergetik" ebenso fremd, obwohl eine ganze Generation von Selbsterfahrungssucher dies schon vor Jahrzahnten an den Volkshochschulen erlebt haben. Klar, die Richter haben in der Regel Wirtschaftskriminelle vor sich. Erstaunlich war allerdings, das man bei der Synergetik Therapeutin, die Innenweltreisen anbot, insgesamt 6 Prozesstage brauchte, um festzustellen, daß diese Selbsterfahrungserlebnisse ungefährlich sind. Dies hatte auch ein extra bestellter Gutachter festgestellt. Allerdings, Heilung darf nicht durch "Selbsterfahrung" passieren, denn das wäre eine kriminelle Tat. Das dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker und genau diese Gruppe hat von Selbstfindung keine Ahnung. Und sie sprachen zwar die 71jährige Gudrun E. in 22 Fällen frei, aber in eben 11 Fällen nicht. Daher muß nun der BGH ein Machtwort sprechen.

Leider hatte die polizeiliche Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme des PC von Gudrun E. dazu geführt, das der Kripobeamte den 3jährigen Mailverkehr von 120 Teilnehmers des privaten Chat gelesen hat, um Informationen auf 68 Seiten herauszuziehen und die Staatsanwaltschaft erhob - wie gesagt - Anklage. Kein Klient hatte sich je beschwert, fast alle waren sehr zufrieden, zum erstaunen der Richter und Staatanwältin. Die Kripo hatte keine Veranlassung gehabt, denn es war eine "verdachtsunabhängige Internetrecherche" - wie es vor Gericht hieß. Der Beamte KOK Zender hatte nichts anderes zu tun, wie er meinte. Doch der Imageschaden war enorm. Schon das 5. Berufsverbot oder Hausdurchsuchung - , sodas viele Synergetik Therapeuten sich veranlasst sahen, ihre Internetpräsenz abzuschalten, den Berufsverband zu verlassen und auch keine Innenweltreisen Krebskranken mehr anzubieten.

Der Synergetik Profiler ist ein hervorragender Heilberuf , nicht nur für Krebskranke (Beispiel) – Danke an das BVerwG, aber Bernd Joschko, der Begründer dieses Berufes wollte nie den HP-Schein machen. Warum respektiert dies keiner?

Daher arbeitet er heute als Psychobionikr und lehrt den Gesunden und Kranken „Selbstheilung“. Er unterrichtet und bezieht sich auf das Grundgesetz Art. 2 „ Recht auf Persönlichkeitsentwicklung“ und Art. 5 „Lehre und Forschung ist frei“.



Dr. Andritzky, Dipl. Psychologe und Dipl. Soziologe, bekannt geworden mit Forschungsberichten zur Transkulturellen Medizin und Psychotherapie machte in seinem Buch „Alternative Gesundheitskultur“ eine Bestandaufnahme. Daher war er dem Synergetk Institut bekannt und erstellte für diese ein Gutachter auch für die Synergetik Therapie.

In einer Erwiderung gegenüber dem Gesundheitsamt Goslar schreibt er: „Die enorme Ineffizienz der Schulmedizin ist unstrittig: Frau Körner bestätigt dies am Beispiel Brustkrebs, wenn die Überlebensrate lediglich 50% erhöht wird, bei den übrigen 50% wirkt es sich eben nicht aus. Alleine diese Tatsache begründet Patientenrechte und Erstattungspflichten gegenüber empirisch gut fundierten Verfahren wie der Synergetik-Therapie.

Dem Ref. Erscheint es ausgesprochen zynisch, für diese Versorgung des enormen Anteils an Patienten, die schulmedizinischem Versagen mit noch dazu teils enormen Gesundheitsschäden („Nebenwirkungen“) erliegen, Qualifikationen nach dem HPG zu verlangen, die selbst wiederum schulmedizinisch basiert sind.
Ein Beispiel hierzu wäre auch die schulmedizinische Behandlung der schweren Depressionen (die zu ca. 70% mit erheblichen körperlichen Beschwerden einhergehen) deren Effizienz lediglich 20% über dem Placebo-Effekt (add-on) liegt.“

Genau darum geht es mir. Jeder soll den Weg gehen, den er nach eigenem Ermessen für sich aussucht. Jeder soll sich umfassend informieren können – auch aus verschiedenen Denkrichtungen. Etwa 2% der Bevölkerung sind für eine Heilbehandlung durch „inneres Aufräumen“ geeignet und für diese sollte diese Möglichkeit auch gegeben sein. Soviel Toleranz muß sein. Es geht immerhin um die ureigenste Gesundheit. So kann man dem Patienten/Klienten die Selbstheilungsmethode nicht verbieten, kann aber die Angebotsseite so reduzieren, das es praktisch einem Verbot gleichkommt

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Daher die dringende Bitte an den Bundesgerichtshof, endlich Klarheit zu schaffen, wo genau verläuft die Grenze des HP-Gesetzes?


Darf eine Frau mit Krebs, herausfinden wollen, warum sie ihn bekommen hat? Ist dies schon Heilkunde? Genau dies bieten Synergetik Profiler (erfolgreich) an. Darf sich eine Krebsklientin mit ihrer Angst zu sterben, auseinandersetzen? Und was ist, wenn sie dann nicht stirbt? Wenn diese Auseinandersetzung so erfolgreich war, weil ihre Motivation zu leben durch Innenweltreisen, also durch Innenschau, also durch Selbsterfahrung, so erhöht worden ist, das sie nicht stirbt, wie der Arzt das erwartete oder sogar vorausprophezeite? Was ist, wenn ein Depressiver – was ist das eigentlich`- wo ist die Grenzziehung? - sich erfolgreich einer Dauermedikamentierung verweigert und Innenweltreisen nutzt?
Oder sich einen Psychotherapeuten sucht und keinen findet und daher sich einen Synergetik Therapeuten nutzt?

All diese Beispiel haben den Frankfurter Richter Dr. Immenschmitt veranlasst, die 71jährige Selbsterfahrungstherapeutin zu verurteilen. Mit 71 kriminell werden, obwohl man nur helfen will und keiner sagt, wo der staatlich definierte „Abgrund“ anfängt? Und alle Klienten waren zufrieden und haben es selbst bezahlt! Ein wichtiger Punkt war immer, ob die Synergetik Therapeutin etwas anbietet – also Innenweltreisen, als Selbsterfahrung, das dazu geeignet ist, Hoffnung zu wecken auf Heilung oder Linderung. Da dies imemr ein sehr subjektiver Vorgang ist, ist jeder Synergetik Therapeut dem projezierten erwarten voll aufgeliefert. Was ist, wenn eine Krebskranke sich nicht nur mit ihrer Angst vor dem Sterben beschäftigen will, sondern insgeheim hofft, sie würde überleben und wieder gesund? Genau dann ist der Subjektive Erwartungsgrund der Abgrund für die Innenweltreiseanbieterin – egal wie sie sich nennt. Das kann nicht sein. Lieber BGH, wir brauchen dringend Klarheit und Schutz vor den Erwartungen der kranken Menschen. Sonst müssen sie draussen bleiben, wie Hunde beim Metzger. Dann dürfen nur noch Gesunde Innenweltreisen nutzen.

Gesundheit durch Persönlichkeitsentwicklung ist sehr selbstverständlich. Da übernimmt jemand Selbstverantwortung – auch für seine Krankheit. Dies sollte gefödert werden, statt den Anbietern mit Gefängnis zu drohen.!




Die Moral ist nicht mehr bei dem Gesundheitsamt, das sich 18 Jahre weigert, eine neue sehr erfolgversprechende Selbstheilungsmethode zu untersuchen und zu bewerten und ggfl sogar zu empfehlen.


Herr Pfeiffer, Sachbeamter der gesundheitsaufsicht hat anläßlich seiner Inspektion des synergetischen Therapiezentrum am 8.Apri 1995 an seinen Chef Dr. Schulz geschrieben:" Da Herr Joschko an den Teilnehmern dieser Gruppentherapien oder auch Einzelsitzungen keinerlei medizinische oder therapeutische Behandlungen im Sinne von Therapie vornimmt, halte ich es für nicht erforderlich, daß Herr Joschko hierfür eine Ausübungsurkunde für Heilkunde oder sonstigen Nachweis eines Heilhilfsberufes haben müßte....Herr Joschko hat Sie, Herr Dr. Schulz, und auch mich eingeladen, an einer Einzelsitzung- bzw. Gruppentherapie teilzunehmen und ich möchte Sie seitens der Gesundheitsaufsicht bitten, daß Sie sich die Zeit nehmen, diese Einzel- bzw. Gruppentherapie des Herrn Joschko wirklich einmal selbst anzuschauen, da ich es für sehr schwierig halte, diesen neuen Weg der Heilung durch Anleitung zur Selbstheilung vom Schreibtisch heraus zu entscheiden. Ich bitte Sie daher nochmals, nicht weil ich von Herrn Joschko selbst überzeugt bin, sondern rein von meinem Gefühl heruas, und der Tatsache, daß wir in der Vergangenheit immer beide Seiten gehört haben, bevor wir Entscheidungen getroffen haben, sich selbst von der "Therapie" des Herrn Joschko zu überzeugen und erst danach eine abschließende Bewertung durchführen."

Doch Dr. Schulz bleibt Schreibtischtäter und verweist uns auch später von den regional stattfindenden Gesundheitsmessen, weil er von seinem "Kollegen" des Psychiatrischen Krankenhaus in Herborn eine Beschwerde bekommt. Der ärztliche Direktor Dr. Haedke schrieb am 21. Sept.98: "Wenn jemand behauptet, daß "die Synergetiktherapie und das Synergetische Therapiezentrum Kamala als erster Ort der Welt für Selbstheilung bei nahezu allen Krankheiten geboren wurde" (inkl. Krebs) wäre es eigentlich höchste Zeit, diesem Treiben ein für alle Mal Einhalt zu gebieten. ...Juristisch müßte endlich einmal geklärt werden, ob die Versprechen... nicht so irreführend sind, daß sie im strafrechtlichen Sinne einer arglistigen Täuschung entsprechen". Dr. Schulz antwortete gehorsam eine Woche später: "Bei der Gesundheitswoche war es nicht möglich, jemand der strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, auszuschließen, obwohl wir darüber nachgedacht haben...Ich teile Ihre Bedenken und bereite eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. Vertoß gegen das Heilpraktikergesetz vor".

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Gesundheitsämter sind nicht für die Gesundheits da, sondern für die Überwachung der Gesundheitsvorschriften. Wenn ich die Stellungsnahmen verschiedener Gesundheitsämter zur Synergetik Therapie analysiere, ähneln sie sich alle: Wie kann man diese Therapieform verbieten? Wäre ein offener Dialog da, könnte man sich auf den richtigen Sprachgebrauch und Darstellung einigen. Es geht nie um den kranken Menschen, sondern immer nur um die Bestandssicherung. Auch zahlreiche anonyme Anzeigen haben immer wieder dazu geführt, das die Staatsanwaltschaft sich genaustens mit der Methode und meiner persönlichen Arbeit auseinandergesetzt haben. Doch es gab nie ein Gerichtsverfahren, obwohl ich die Staatsanwaltschaft Ende Mai 2010 vom Messeturm in Frankfurt vor einer Session mit einer Krebsklientin und das Landgericht darüber informierte und sie übers internet übertrug - 120 PC waren dazugeschaltet.

Die Gesundheitsämter suchen seit 20 Jahren sinnvollerweise Geschädigte. Dr. Simon schrieb in seinem 5seitigen Gutachten im Februar 2002: "..sehe ich gegenwärtig für eine Verbotsverfügung oder eine Strafanzeige keine ausreichenden Anhaltspunkte. Vielleicht ändert sich das Bild, wenn negative Meldungen aus dem Kreis der Klienten kommen oder wenn wir ein synergetisches Versuchskaninchen dazu bringen könnten, sich trainieren zu lassen, um einen realen Eindruck vom Sitzungsablauf und dem Verhalten von Frau R. (Synergetik Therapeutin) bekommen."

Ende 2005 bis Februar 2010 hat Bernd Joschko im Synergetik Institut an 36 Wochenenden 120 Demosessions zu vielen Themen live vorgeführt und zuletzt übers internet übertragen. Durchschnittlich waren 50-60 Personen anwesend. Diese DVD sind übers internet sogar erhältlich. Doch KHK Rupp sieht Ermittlungsbedarf, beschlagnamt die Akten des Gesundheitsamts und schreibt am 1. Dezember 2009: "Als weitere Ermittlungen erscheinen Vernehmungen, verdeckte Aufklärungen im Therapiezentrum (z.B. durch nicht offen ermittelnde Polizeibeamte - NOEP-) sowie Durchsuchungen zielführend".

Auch die Juristin Glarmin-Flach vom Regierungspräsidium Darmstadt hat sich mit den Werbe-Aussagen des Synergetik Instituts genaustens auseinandergesetzt und kommt in einer Mail vom 4. Mai 2010 zu der Aussage: „Im Ergebnis kann ich nicht feststellen, dass mit den Werbemaßnahmen ein Straftatbestand erfüllt wird“.


Dies hatte schon das bayerische Oberlandesgericht 2006 festgestellt. Es hatte den Internetauftritt des Synergetik Institut „Gesundheitsforschung.info“ nach 336 Krankengeschichten durchforstet und nur 3 beanstandet. Das Oberlandgericht in Ffm hatte festgestellt, das wir bei den Werbeausagen des Instituts nur das Wort „Krebs“ weglassen müssen, ansonsten waren sie nicht zu beanstanden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt stelle dann auf Anzeige der Union Deutscher Heilpraktiker fest, das wir unsere Werbeaussagen zu 97% aufrecht erhalten dürfen. Somit sind wir ua. weiterhin "Marktführer in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und deren Anwendung auch bei unheilbaren Krankheiten. Nur das Wort "Krebs" müssen wir weglassen.

Doch von Anfang an ging es nicht darum, dass ich keinen HP-Schein vorweisen kann, sondern das mein Denkansatz als Konkurrenz zur Schulmedizin – also zum Pharma-Denken – verboten gehört.
Ich habe zwar offizielle vor dem BVerwG verloren, denn sie gaben Dr. Hepp Recht, ich brauche als Synergetik Profiler einen HP-Schein, doch bestätigten mir die höchsten Verwaltungsrichter ,mein Recht auf mein Denken (- doch wenn ich mit dem selbständigen Beruf Synergetik Profiler Heilung anbieten will, brauche ich einen HP-Schein ,wie alle anderen auch).
Genau deshalb habe ich keinen HP-Schein gemacht, damit das höchste Gericht meine Sichtweise bewertet. Meine Sichtweise, dass gute neuronale Selbsterfahrung zu Heilung von (fast) allen Krankheiten führen kann, wurde auch vollkommen ohne Einschränkung akzeptiert.

Genau diese neue Sichtweise wollte auch das Regierungspräsidium Darmstadt ggfl. verbieten lassen. Es schreibt: „Wenn die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wird, würde dies bedeuten, dass die synergetische Tätigkeit als erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß §1 Abs. 1 HPG eingestuft würde. Es könnte dem Kläger, Herrn Bernd Joschko, des weiteren aufgrund des bislang von ihm vertretenen Ansatzes zum wahren Entstehungsgrund von Krankheiten die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 HPG verwehrt werden.“

Also, weil der Selbstheilungstherapeut so denkt, wie er denkst, darfst er nicht heilen und bekommst auch keine Erlaubnis. Daher ist das Urteil des BVerwG richtungweisend und daher hatte auch das OVG Lüneburg die Revision zugelassen, damit bundesweit eine Erweiterung des Denken möglich wird und die suchenden Kranken eine zusätzliche Möglichkeit ausserhalb des medizinischen und spirituellem Heilen bekommen. Jetzt muß (nur noch) der BGH den Weg frei machen, damit Anbieter von synergetischem Heilen nicht ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen. Doch wo ist die Grenze? Gesundheits geht mit einer Persönlichkeitsverbesserung einher. Gute Selbsterfahrung heilt selbstverständlich - und da sind die Kranken die looser... Die dürfen das nicht bekommen. Sie könnten ja gesund werden. Pervers? Die Krebskranken solle weiter an der Chemo und Verstrahlung sterben...



Ich habe mich vom synergetischen (unspezifischen ) Heilen der Synergetik Therapeuten und auch von dem zielorientierten Heilen des Synergetik Profilers verabschiedet. Ich biete mein Wissen als Psychobioniker als Lehrer und Mentor für kranke und gesunde Menschen an, die neuronale Freiheit erreichen wollen. Dafür brachts keinen HP-Schein und daher mache ich ihn nicht, weil ich ggfl. beim BverfG mir eine Bestätigung abholen will.

Es können ja Menschen mit HP-Schein oder Ärzte (bisher haen 28 Ärzte die Grundausbildung absolviert) das Wissen des Synergetik Profilers erwerben und dann erfolgreich heilen und nicht nur Symptome bekämpfen – wie üblich. Dafür ist es aber nötig, bei Krebserkrankungen keine Chemo zu nehmen, denn sie „vernebelt“ das Gehirn. Die Erfolgschancen für Selbstheilung gehen dann gegen Null. Bestrahlung ist auch nicht sinnvoll, denn es ist eher eine „Verstrahlung“ – wie das Beispiel einer Brustkrebsklientin deutlich aufzeigt. Sie hat mich kurz vor ihrem Sterben gebeten, ihre Sessions zu veröffentlichen und ins internet zu stellen. In Kürze hier..

Erstaunlich ist immer wieder für mich, wieso Beamte ein Feindbild aufbauen, wenn jemand anders wie der Mainstream denkt. So schreibt beispielsweise im Juni 2010 Frau Glarmin-Flach vom RP Darmstadt, das seit 15 Jahren meine ordentliche Berufsausbildung bescheinigt hat, zu dem Thema, ob meine Werbeaussagen einen Straftatbestand erfüllen: „Das Risiko ein solches Gerichtsverfahren zu verlieren, weil man die Erfüllung des Tatbestandes kaum nachweisen kann, ist in meinen Augen groß. Jedes auch nur teilweise gewonnene Verfahren, stärkt aber vorübergehend Herrn Joschkos Position“



Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte selbst 2003 eine Klärungsabsicht übernommen, als es die ordentliche Berufsausbildung bescheinigt. „Mit dieser Bescheinigung wird keine Aussage darüber getroffen, ob die Synergetik-Therapie ausgeübt werden darf, ohne zusätzlich auch über die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde zu verfügen. Vielmehr bin ich weiterhin der Auffassung, dass diese Frage einer Klärung bedarf und werde gegenüber den zuständigen Behörden anregen, diese Klärung herbeizuführen.“ Dies ist bis heute – 8 Jahre später – nicht geschehen.

Die Problemlösung liegt nicht an dem Versäumnis eines Beamten, sondern ist genereller Natur. So heißt es im Landgerichtsurteil: „Denn nach dem Gesetzeszweck – dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung – wird das Ausüben von Heilkunde ohne Erlaubnis als generell gefährlich eingestuft und ist damit verboten. Erlaubt wird die Ausübung der Heilkunde für Personen ohne ärztliche Approbation nur ausnahmsweise unter der Voraussetzung einer erfolgrich abgeschlossenen Heilpraktikerausbildung.“

Alle Psychotherapiemethoden sind gefährlich, also wer eine Selbsterfahrung mit „inneren Bilder“ anwendet ist automatisch gefährlich, denn überall ist die Einwirkung auf die Psyche gegeben. Damit werden immer Äpfel mit Birnen verwechselt. Und weil beide auf einem Baum wachsen, sind sie gleich. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Medizin der Psyche bemächtigt hat – und sie dann beispielsweise bei Krebserkrankungen nicht beachtet.

Obwohl die Arbeit mit „inneren Bildern“ schon mehrere tausende Jahre von Menschen genutzt wird, hatte sich die Medizin mit der recht unfähigen Methode des katathymen Bilderleben nach dem Mediziner Hans-Carl Leuner 1981 ein Exklusivrecht an der Arbeit mit inneren Bildern unter den Nagel gerissen. Prof. Klaus Grawe attestiert jedoch in seinem Buch “Psychotherapie im Wandel - Von der Konfession zur Profession” : “Vorläufig muß die Wirksamkeit des Katathymen Bilderlebens als nicht bestätigt angesehen werden”. Es gibt keine Psychotherapie-Grundlagenforschung in Deutschland, weil es keine Konkurrenz gibt - alle fressen sich satt am Futterdrog der Krankenkassengelder. Er empfiehlt eine Neuo-Psychotherapie - die Synergetik Methode erfüllt alle Kriterien und hat zusätzlich ein naturwissenschaftlichen Prinzip. Und die Klienten zahlen alles selbst.

Das Landgericht urteilt weiter: „Zur Ausübung der Synergetiktherapie sind psychotherapeutische Kenntnisse erforderlich, weil die Synergetiktherapie der psychotherapeutischen Methode des katathymen Bilderlebens entspricht. Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne von §1 Abs. 2 HPG ....“.



Wer die Synergetik Therapie mit dem Katathymen Bilderleben vergleicht liegt falsch
, weil in der Synergetik das naturwissenschaftliche Grundprinzip des Selbstorganisation enthalten ist. Und wer beurteilt dies? Ein Oberarzt aus einer Klinik für Psychotherapie und in verantwortlicher Position im Sigmund-Freud-Institut für Psychoanalyse - Dr. Goldstein. Aber er hat von Synergetik als Wissenschaft keine Ahnung – noch nie davon gehört. Als ich ihm erklärte, die Synergetik Therapie könnte Krebsauflösungen vorweisen, erklärte er dem Gericht, mit Psychotherapie sei keine Krebsheilung möglich. Spätestens da, hätte er den Unterschied merken müssen. Also, vor Gericht werden absichtlich, „bösartig oder aus Dummheit“ Äpfel mit Birnen verglichen – das war auch schon beim Verwaltungsgericht in Braunschweig so.

Das VG Braunschweig hatte aber noch den unmündigen Verbraucher vor sich, den es zu beschützen gilt, denn wir forderten ihn auf, dass er sich über seine medizinische und psychotherapeutische Versorgung selbst zu informieren habe, Die Richterin schrieb ins Urteil: „ Angesichts des Personenkreises, der die Zielgruppe des Klägers darstellt, liegt bereits in der Überantwortung dieser Entscheidung an den Klienten unter gleichzeitiger negativer Schilderung der Methoden und Erfolge der Schulmedizin eine nicht hinzunehmende mittelbare Gefährdung.“

Das BVerwG hat dem Synergetik Profiler seine Heilposition zugestanden – trotzdem ist er eine Gefahr (gehört er unter staatliche Aufsicht, sollte man besser sagen).

Weil „neuronale Selbsterfahrung“ oder gute „Persönlichkeitsentwicklung“ Krankheitsstrukturen auflösen können, weil die Methode einfach „gut“ ist, also erfolgreich und auch selbstverständlich selbstbewusst vertreten wird, ist sie eine Gefahr, weil sie dadurch die Schulmedizin ersetzt und verdrängen kann. Also ist sie gefährlich. Auf diesen einfacher Nenner hat das höchste Gericht sein Urteil gebracht. Es stimmt ja auch, sie ist gefährlich für die Schulmedizin, weil sie diese ersetzt. „Der die mittelbare Gefahr begründende Anspruch, der schulmedizinischen Behandlung überlegen zu sein und sie ersetzen zu können,“ – so schreiben die Bundesverwaltungsrichter im Urteil.


Also, wir dürfen gut sein, brauchen dafür aber die übliche Eintrittskarte „HP-Schein“.

Zitat: „Nach der Eigendarstellung versteht sich die Synergetik-Therapie als eine Alternative zur üblichen Schulmedizin, welche unfähig zu einer wahren Heilung von Krankheiten sei. Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung nicht nachvollziehen könne („denn Sie bekommen ja auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung“). Die Kläger stellen demgegenüber in Aussicht, mit der Synergetik- Therapie praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher oder seelischer Art bis hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven Selbstheilung behandeln zu können. Daraus ergeben sich gerade für Patienten, die an ernsthaften Krankheiten leiden, mittelbare Gefahren, weil sie veranlasst werden könnten, allein auf die Wirksamkeit der von den Klägern propagierten Methode zu ver- trauen, anstatt sich in ärztliche Behandlung zu begeben.“

Also, mittelbare Gefahren ergeben sich für die Schulmedizin, weil wir ihre „Unfähigkeit“ zur echten Heilung aufzeigen – das kann ich nachvollziehen. Wenn Brustkrebsklientinnen nur eine OP und Chemo und Verstrahlung angeboten wird, ist dies tatsächlich eine niedere Heilungsebene. Die Richter billigen denn auch dem Synergetik Profiler ein selbständiges Arbeiten zu: „Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme einer Behandlung wie für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer Therapie, sondern auch im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen ergeben, die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren müssen.“

Wofür ich jedoch da Grundkenntnisse der Medizin brauche, ist mir nicht nachvollziehbar, denn der Klient befindet sich üblicherweise immer auch in ärztlicher Behandlung mit all seinen Diagnosewerkzeugen, die ja die Symptomauflösung feststellen sollen.

Wie dem auch sei, Fakt ist, das es kaum ein Angebot an Synergetik Profilern gibt und damit bleiben die Kranken wiederum bei der reinen Schulmedizin. Vielleicht sollte man den Medizinern auf der Uni die Auflage machen, synergetisch denken zu lernen? Weil es der Zeit angemessener ist? Doch dort studieren üblicherweise die Abi-Einserkandidaten – und synergetisches Denken hat viel mit Intuition, selbständigem und komplexem Denken zu tun, nicht mit Stoff auswendiglernen.

Auch Alternativmediziner gehen zwar neue Wege, diese sind häufig aber nur alternativ in der Wahl der Bekämpfung der Symptome mit anderen Mitteln. Wie offenbart ein Informationsmediziner in seinem Info: „Als Arzt bin ich angehalten eine Behandlung nach den Therapievorgaben der jeweiligen Fachgesellschaften durchzuführen. Das heißt, es ist mir rechtlich nicht erlaubt schulmedizinische Behandlungen und Therapievorgaben auszusetzen.“ Er hatte ein Jahr lang ua. eine 75jährige Brustkrebsklientin mit teuren selbstzuzahlenden Vitaminen behandelt und ihr vorher heftige Angst vor dem Sterben mit der Schulmedizin und Chemo gemacht, sie aber dann wieder dorthin abgeschoben, da nichts half. In 5 Synergetik-Sessions sah sie sich dann nicht mehr vom Tod geholt und ihre Schmerzen gingen zurück.

Und wenn ein Synergetik Profiler seine Grenze erkennen soll an den Vorgaben des HP-Wissens, braucht er in den meißten Fällen gar nicht erst anzufangen. Da aber das BVerwG das Berufsselbstverständnis des Profilers unterstützt „an die Grenzen seiner Fähigkeiten“ zu gehen, wird er ständig zwischen zwei Welten jonglieren. Wer will sich dies ernsthaft zumuten? Welche Gutachter sollen im Zweifelfall die Grenze definieren, wenn der Klient aus welchen Motiven auch immer, seine notwendige Mitarbeit verweigert?


Fazit:

Daher gilt für mich: Raus aus dem medizinischen Heilen. Die Anwendung der Methode erzeugt naturwissenschaftlich begründbares Heilen, weil sie reproduzierbaren Gesetzen folgt. Sie gehört auch nicht in das unspezifische spirituelle Heilgebiet, sondern hat seinen Erfolg stark an die Eigenbeteiligung des Anwenders gekoppelt. Selbstheilung ist immer ein aktives Tun und daher gehört der Erfolg, aber auch der Misserfolg immer in die Verantwortung des Klienten, des Endverbrauchers. Daher ist der Forschungsberuf des Psychobionikers der richtige Platz. Er lehrt und unterstützt als Mentor den Lernprozess als Veränderungsprozess im Innen und im Aussen des Suchenden. Der Klient bekommt wieder eine Anleitung zur Selbstheilung – der Kranke ebenso, wie der Gesunde, denn das GG gilt für alle.

Der Psychobioniker bezieht sich auf Art. 2 „Recht auf Persönlichkeitsentwicklung“ und Art. 5 „Lehre und Forschung sind frei“. Das Ziel ist nicht etwa „Heilung von Krankheiten“ sondern „neuronale Freiheit“ und dieser Zustand ist die bestmögliche Zustandbeschreibung ganzheitlicher Gesundheit.

Die Aktivierung der wichtigsten Urbilder ist das Maß aller Dinge. Wer in seiner emotionalen Mitte ist, ohne De-Sensibilisiert zu sein, sich in Kontakt zu seinem Potential befindet, auf seinen individuellen Lebensweg Sinn gefunden hat und seine Vergangenheit einschließlich seinem Familienenergiefeld neuronal aufgeräumt hat, ist bestmöglich in Wechselwirkung auch zu seiner körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit.

Heilung war „gestern“ – neuronale Freiheit ist „heute“. Die Evolution fordert die eigene Mitarbeit ein. Der angesprochene Personenkreis dürfte bei 1% liegen. Denn Selbstheilung ist eine eigene Leistung wie das Abitur. Die Meinung zu vertreten, damit würde man dem Kranken auch noch ein Versagen zumuten, verkennt die Tatsache, das es auch keinen Grund gibt, die Volksschulen abzuschaffen, nur weil es auch die Hochschulreife gibt.

Das Recht auf Selbstheilung ergibt sich aus den Patientenrechten, das jeder in seinem eigenen Leben in Eigenverantwortung über sich selbständig entscheiden darf. Niemand darf zur Schulmedizin gezwungen werden und für eine Alternative hat eine freie Gesellschaft auch Raum und Chance zu geben. Wenn dazu das Heilpraktikergesetz kein Angebotsspielraum läßt, hat der Anbieter und Endverbraucher das Recht auf einen individuell auszudefinierenden Lehr- und Lernvertrag der Persönlichkeitsentwicklung. Die Qualitätssicherung der Dienstleistung eines Psychobionikers sollte demnach auch in einer kollektiven Struktur verankert sein. Dafür schließen sich die Ausbilder des Synergetik Instituts zu einer "Forschungsgruppe Psychobionik" zusammen und vergeben nach nachvollziehbaren und offen zu legenden Kriterien einer Prüfungsordnung Urkunden der Berufsbezeichnung.

Der Klient fordert schriftlich durch Patientenrecht sein Recht auf Persönlichkeitsentwicklung Art.2 GG und der Psychobioniker besteht seinem Recht aus Art. 5 GG "Lehre und Forschung ist frei".

Kritik:

Meine Argumente zur Klärung und Definition der neuen Therapieform zur Selbstheilung (damals Synergetik Therapie) sind in der Klage 2004 gegen Dr.Hepp vom GA Goslar eingeflossen. Das BVerwG hat 7 Jahre später meine Fragen beantwortet. Da der Staat nie in einer Dialogform mit seinen Bürgern arbeitet, sind viele Fragen für mich offen geblieben. Da ich sehr viel Zeit und Geld in diese Klärungsarbeit gesteckt habe und auch die beiden Berufsverbände Zeit und Mitgliedsbeiträge investiert haben, erwarten wir jetzt noch neue gute (klare) Anworten vom Bundesgerichtshof. Das BVerwG hat zu meiner Anhörungsrüge am 2. Dezember 2010 nocheinmal betont,"dass Streitgegenstand die Ausübung des Profilings und der Synergetik-Methode in der zum Zeitpunkt der Untersagung praktizierten Form ist" . Und das BVerwG hat noch einmal die Selbständigkeit des Heilberufes bekräftigt: "...weil jemand, der für sich in Anspruch nimmt, selbständig Krankheiten behandeln und heilen zu können, selbst einschätzen können muß, ob die Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen der eigenen Fähigkeiten überschritten sind". Diese auf 6 Seiten gegebenen Argumente helfen mir aber nicht weiter, weil ich immer noch nicht weiß, was ich darf. Was ich nicht darf, ohne HP-Schein weiß ich nun, aber ich wollte nie einen machen. Also was darf ich denn? In diesem Sinne bin ich sehr enttäuscht vom BVerwG. Also muß ich nochmal nach OBEN - diesmal mit anderen Argumenten aus dem Grundgesetz und deshalb ist mein Ziel das in meinem Geburtsjahr entstandene Bundesverfassungsgericht.

Eine neue Methode entwickelt sich weiter und so hat mich schon das OVG Lüneburg im Juni 2009 darauf hingewiesen, das die neuen Entwicklungen nicht ins Urteil eingeflossen sind. "Denn dem Kläger ist die Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling so, wie sie im Jahr 2004 objektiv zu verstehen war, untersagt worden. Dadurch, dass diesen Begriffen nachträglich vom Kläger bzw. den Berufsverbänden ein anderer Bedeutungsinhalt gegeben wird, wird der Untersagungsbescheid des Begklagten weder nachträglich unbestimmt, noch hat er seinen Regelungsinhalt geändert oder sich erledigt".

 

OK, jetzt habe ich erneut zu klären:

Die Methode zur "neuronalen Freiheit" wendet sich unterschiedlos an kranke und gesunde Menschen. Der nach umfassender Heilung suchende Kranke gibt mir als Psychobioniker eine Patientenverfühgung, indem er mir erklärt, das er für seine ärztliche Betreuung selbst aufkommt und sich in Verbindung zu einem Arzt seines Vertrauens befindet, sofern die Erkrankung dies auch erfordert. Meine Absicht ist es, ihn in "Selbstheilung" zu unterrichten, trainieren und als Mentor praktisch zu begleiten, damit er sich selbst heilt. Dieses Ziel wird über die Wissenschaft der Psychobionik erreicht, die eine Optimierung der wichtigsten Urbilder der Neurowelt anstrebt. Der Klient bekommt jedes erdenkliche und benötigte Wissen in Form von Sessions und weiterem Infomaterial. Das GG Art. 2 erlaubt diese Persönlichkeitsentwicklung. Der Psychobioniker sieht jede "neuronale Befreiung" auch als ein legitimer und intelligenten Versuch der Befreiung von Krankheiten an, der vom Klienten selbst verantwortet wird. Der Psychobioniker beruft sich auf Art. 5 GG - Lehre und Forschung sind frei. Auf dem Dienstleistungsvertrag steht immer "Ausbildung in oder zur Selbstheilung".

Selbstheilung ist ein Grundrecht - daher hat das letzte Wort das BVerfG - ich brauche noch einmal einen "Dr.Hepp". Selbstheilung ist ein eigenständiges Gebiet zwischen "medizinischer Heilung" und "spiritueller Heilung". Es ist "naturwissenschaftliche Heilung" durch reproduzierbare gesetzmäßige Veränderung der Software des Gehirn. Es ist Evolution in Eigenanwendung.

Bernd Joschko März 2011

 


Aktuell:


Das Regierungspräsidium verlangt jetzt (17. März 2011) den großen HP-Schein, weil Synergetik Profiler ja mit allen Krankheiten arbeiten würden. Und wenn mit allen Krankheiten gearbeitet wird, brauchen Heilpraktiker den großen HP-Schein. Das RP kann nicht wahrnehmen, das mit meiner synergetischen Psychotherapie tatsächlich auch körperliche Krankheiten erreicht werden. Es gibt halt Ergebnisabläufe jenseits unseres Erwartungshorizontes, Frau Glarmin-Flach - ein aktueller Spruch gespeist aus den Erkenntnissen des aktuellen Reaktorunfalls. Doch gleichzeitig haben tausende von Menschen genau dies als Atomkrraftgegner mit hohem persönlichen Aufwand seit Jahrzehnten behauptet. Auch wenn Sie sich dies nicht vorstellen können, Frau Glarmin-Flach, man kann mit der synergetischen Psychotherapie Krebs heilen. Und dafür braucht es sogar bisher keinen HP-Schein - das behaupte ich seit 1999, als die erste Brustkrebsheilung dokumentiert wurde. Doch wenn das so ist, warum wird Erkenntnisunterdrückung auch von Ihnen gefördert? Sollen viele Krebskranke unbedingt weiter an der Chemo und Verstrahlung sterben? Ich sage, "ja", der es will - Es ist sein Risiko. Selbstverständlich entscheidet jeder über sein Leben, gerade bei lebensgefährlichen Krankheiten. Und es gibt auch Menschen, die dies nicht wollen und sich zur Selbstheilung entschließen - höchstrichterlich genehmigt.

Gleichzeitig hat das RP mir - Bernd Joschko - den Entzug meiner Lehrerlaubnis angedroht, weil ich keinen HP-Schein hat. Pervers die Absicht dahinter: Wir machen die Berufsausbildung "unmöglich" und zwingen alle die, die auch kranken Menschen Selbstheilung anbieten in den "Beruf" Heilpraktikern, dann ist der neue Heil-Beruf "Synergetik Profiler" nicht sichtbar und überflüssig. Und die Krebskranken lassen wir weiter an der Chemo und Verstrahlung sterben, denn Selbstheilung ist praktisch nicht mehr im Angebot der Gesellschaft enthalten.

Welcher Heilpraktiker will mit "Selbstheilung" seinen Unterhalt verdienen? Und er müßte erst mal einen neuen Beruf des Synergetik Profilers erlernen. Denn nur ein paar Kurse besuchen, dann dürfte er zwar staatlich arbeiten, hätte aber keine gute Qualifikation. Der Staat will offensichtlich keine Qualitätsarbeit in der Heilkunde und auch keine neuen Berufe, also Innovationen, die ein anderes Weltbild haben. Es wird Zeit, daß sich die Kranken von dieser Obrigkeit befreien. In Kürze hier ein Video einer betroffenen Brustkrebsklientin, die an ihrer Verstrahlung verstarb.

Frau Glarmin-Flach, sie haben keinen Respekt vor dem Urteil des BVerwG - es ging immer um eine Ähnlichkeit und "Gefahrenabwehr" zur Psychotherapie. Klar, diese synergetische Psychotherapie erreicht halt alle Krankheiten - wie schön für die Kranken. Warum führen sie als einzige "Krieg" gegen die Selbstheilung? Wollen wir noch mehr Krebskranke sterben lassen, weil es angeblich keine Alternative zur Pharmaindustrie geben soll? Wir sollten unsere "Gadafis" auch wegjagen... Das logische nur rationale Atomzeitalter geht zuende, es ist den modernen Herausforderungen der Gegenwart nicht gewachsen... Bernd Joschko am 17. März 2011

 

 

Aktuell: Eine Synergetik Profilerin hatte dem Gesundheitsamt Kreis Offenbach geschrieben, sie würde nicht mit kranken Menschen arbeiten, sondern Innenweltreisen nur gesunden Menschen anbieten. Daraufhin bekam sie am 11. März 2011 von ihrem Gesundheitsamt Berufsverbot: "Die Ausübung der Synergetik-Methode wird Ihnen ab sofort untersagt." Hier der komplette Bescheid - klicken.

Ist schon erschreckend - werden bald wieder Bücher verbrannt?