Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen: 9.100
Datum: 24.10.2005
Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz;
Ihre Anfrage vom 14.092005
Sehr geehrte Frau Eymann,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 14.092005 teile ich Ihnen mit, dass ich
im Rahmen meiner Tätigkeit bislang noch nicht mit der von Ihnen geschilderten
Thematik befasst gewesen bin.
Aus den vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten in seinem an Sie gerichteten
Schreiben vom 23.09.2005 genannten Gründen sehe auch ich mich gehindert,
zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage Stellung zu nehmen. Hierfür bitte
ich um Verständnis.
Der in dem Schreiben vom 23.09.2005 enthaltenen Empfehlung des Hamburgischen
Datenschutzbeauftragten schließe ich mich an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Heusel-Weiss