Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen: 9.100
Datum: 24.10.2005

Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz;
Ihre Anfrage vom 14.092005

Sehr geehrte Frau Eymann,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 14.092005 teile ich Ihnen mit, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit bislang noch nicht mit der von Ihnen geschilderten Thematik befasst gewesen bin.
Aus den vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten in seinem an Sie gerichteten Schreiben vom 23.09.2005 genannten Gründen sehe auch ich mich gehindert, zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage Stellung zu nehmen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Der in dem Schreiben vom 23.09.2005 enthaltenen Empfehlung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten schließe ich mich an.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Michael Heusel-Weiss