Offensichtlich ist die Erforschung und Verbreitung von Selbstheilung nicht erwünscht. Wir machen den Weg frei!
Offiziell gibt es keine
Selbstheilungsforschung
11 verschiedene Gerichte haben sich intensiv mit der Synergetik nach Bernd Joschko
beschäftigt - dies war wie ein existenieller Härtetest.
Doch die Synergetik hat alle Hürden genommen und verbreitet sich weiter.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte der letzten 8 Jahre.
Wir haben
den Weg freigemacht für die Selbstheilung von Krankheiten
Seit 1992 bildet das Synergetik Institut Synergetik Therapeut/innen
aus. Die Synergetik ist eine Anleitung zur Selbstheilung durch innere Selbsterfahrung.
1998 erzielte eine Brustkrebsklientin in 7 Sessions mit ihrer Therapeutin eine
Spontanheilung - ihr Prof. staunte, die OP wurde abgesagt. Ein Synergetik Therapeut
informierte 1999 sein Gesundheitsamt über die Eröffnung einer Synergetik
Praxis, der Amtsleiter hatte keine Bedenken, doch einige Wochen später
gab es eine Anzeige vom zuständigen Regierungspräsidium Tübingen:
Es sprach ein Verbot (Vergehen nach Heilpraktikergesetz) aus. Da eine Verwaltung
keine direkte Ermächtigung hat, wurde der Staatsanwalt eingeschaltet. Das
Landratsamt Reutlingen gab ein "Gutachten" hinzu und sprach von
einer "prinzipiell nicht gewollten Betätigungsöffnung für
jedermann".
Dann wurde "zugeschlagen" - Polizeiauto vor seiner
Haustür und die Praxisakten wurden beschlagnahmt. Die Klienten kamen
aus ganz Deutschland und wurden dementsprechend bei der ortsansäßigen
Polizei vorgeladen - alle sagten nur Positives über ihre Erfahungen mit
der Synergetik Therapie aus. Der zuständige Amtsrichter sprach den Synergetik
Therapeuten am 27. Dezember 2004 frei und bezog sich auf den Beschluss des OVG
Lüneburg zum vorläufigen Rechtsschutz, den Bernd Joschko, der Begründer
der Synergetik Therapie in der Zwischenzeit selbst zusammen mit der Berufsverbandsvorsitzenden
Sylke Urhahn erwirkt hatte. Ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz erteilte
das VG München am 08.09.2004, denn das Referat für Gesundheit und
Umwelt der Landeshauptstadt hatte einer Synergetik Therapeutin bei Androhung
von 15.000 Euro Strafe verboten, synergetische Innenweltreisen anzubieten.
Offentsichtlich hatten sich einige Gesundheitsämter abgesprochen, denn
im Jahre 2003 bekam ein Synergetik Therapeut in Goslar ein Berufsverbot. Da
der zuständige Amtsarzt Dr. Hepp nicht mit Bernd Joschko und dem Berufsverband
reden wollte, eröffneten die beiden kurzerhand in der Fuß-gängerzone
ein InfoCenter - Sylke Urhahn für den Synergetik Therapeuten - (150 Mitglieder)
und Bernd Joschko bot seine Dienste als Synergetik Profiler an, der im Jahre
2001 von ihm definierte wurde. Im Gegensatz zum Therapeuten kann der Profiler
ganz gezielt Hintergrundstrukturen von Krankheiten in der Innenwelt des Klienten
ersurfen und so gezielt Krankheitssymptome per Selbstheilung auflösen.
Die Technik stammt aus seinen Erfahrungen als Entwicklungsingenieur für
Observationstechnik im BKA, seiner eigenen Ingenieurarbeit (1975) und den mittlerweile
tausenden von Innenweltreisen. Die Eröffnung am 2. Jan. 04 direkt vor einer
Ärztepassage schockte Dr. Hepp wohl so sehr, daß er wiederum - ohne
mit Bernd Joschko zu reden - ein Akutverbot für beide aussprach. Das angerufene
Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte die Meinung von Dr. Hepp. Allerdings
hob das OVG Lüneburg dieses Urteil im Mai 04 auf und gab den oben genannten
vorläufigen Rechtschutz, der bis heute gilt. Auch wurde der Berufsstatus
nach Art.12 GG unwiderruflich zugestanden.
Offensichtlich wurde das Regierungspräsidium in Tübingen nach dem
Freispruch des Amtsrichters ebenso geschockt, sodaß sie dem Staatsanwalt
am 29. Dez. 2004 massiven Druck machte und ihm mitteilte: “Dieses Verfahren
wird vielmehr auch vom bad.-württ. Sozialministerium mit sehr viel Aufmerksamkeit
verfolgt”. Der Staatsanwalt erhob aufgrund dieser Anweisung “von
Oben” erneut Anklage, doch am 8. Juli 2006 wurde das Verfahren vor dem
Landgericht nach 7 Jahren endgültig eingestellt.
Der Bay. VGH definierte in der Zwischenzeit am 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie
als eine "Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf
beruhenden Selbstheilung..., die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen
oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich,
sondern nur graduell unterscheidet. ... als eine Art homöopathieähnliches
psychotherapeutisches Verfahren".
In Folge wurde vom Synergetik Institut die Anleitung zur Selbstheilung, wenn
sie denn gezielt bei kranken Menschen erfolgen soll, als “Bionisches Heilen”
definiert und am 11. Dez. 2005 der Berufsverband der Synergetik Profilerinnen
und Profiler gegründet, dem heute 60 Mitglieder angehören.
Die Regierung von Oberbayern ließ nicht locker und erließ am 7.
Januar 2005 gegenüber einer Synergetik Profilerin einen Bußgeldbescheid
über 500 Euro, weil sie ihren Internetauftritt mit der Domain des Synergetik
Institut Gesundheitsforschung.info verlinkt hatte (Heilmittelwerbegesetz). Unser
RA Prof. Rohlfing erhob im Okt. 05 beim Oberlandesgericht Bamberg Ein-spruch,
der Berufsverband ließ ein Gutachten von der Uni Erlangen-Nürnberg
anfertigen, in dem Prof. Herrmann zu unseren Gunsten bestätigt: "Die
Synergetik-Methode kommt als genehmigungsfreie Berufsausübung in Betracht."
Das Oberlandesgericht korrigiert die Regierung von Oberbayern und von 336 Kurzbeschreibungen
von Selbstheilungen dürfen 333 veröffentlicht werden - 3 Geschichten
sind weiterhin angeblich Werbung nach dem HWG. Das im Mai 2007 angerufene BVerfG
verweigert die Annahme - eine Geschichte von der Neuen Medizin nach Dr. Hamer
ist dabei! Vielleicht wollte das BVerfG genau dies nicht beurteilen??
Im Dezember 2006 bekommt das Synergetik Institut von Präsidentin Monika
Gerhardus, Union Deutscher Heilpraktiker, eine Abmahnung - das Land-gericht
Limburg stimmt zu, doch wir haben uns am 19. Juli 2007 vor dem OLG Frankfurt
erfolgreich durchgesetzt und dürfen weiterhin behaupten:
„Wir sind "Marktführer" bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen
und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten.“ und „Wir
bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten, anstatt die Symptome zu bekämpfen.
Unsere Devise ist. „Heile Dich selbst.. die anderen können es nicht
für dich tun.“ -und „Krankheit ist kein Schicksal, sondern
ein dringender Wegweise zu mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt
aufräumen und dadurch als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile
Ordnung erzeugen. Diese Seelsorge im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe
zur Selbsthilfe. Daher ist synergetische Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung
und positive Lebensbewältigung.” usw....
Das VG in Braunschweig stellte uns im Nov. 06 mit den Ärzten, Heilprak-tikern
und Psychotherapeuten ebenfalls auf eine Stufe. Prof. Rost sagte in seinem Gutachten:
”Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen
Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine Heilung körperlicher
und psychischer Krankheiten eintreten. Da diese Heilung nicht mit zielgerichteten
Mitteln erfolgt, sondern durch die Selbstorganisation hervorgerufen wird, spricht
man auch von Selbstheilung.” Dr. Andritzky gibt ebenfalls ein positives
Gutachten, so erwarten wir jetzt die Freigabe der beiden Berufe durch das OVG
Lüneburg.
Das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg schreibt im Mai 2005 auf
ihrer homepage: “Bisher gibt es trotz aller Forschung allerdings keine
Hinweise darauf, dass Krebspatienten aktiv etwas tun können, um eine Spontanheilung
zu erzielen. Therapieangebote, die etwas anderes versprechen, werden von Fachleuten
deshalb als unseriös bezeichnet."
Insgesamt haben sich bis heute 4 Oberverwaltungsgerichte, 2 Oberlandgerichte,
2 Landgerichte, 4 Verwaltungsgerichte, 2 Amtsgerichte und das BVerfG mit der
Synergetik beschäftigt und es ist nunmehr eine existentielle Tatsache,
das es zwei Berufe gibt, die professionell “Selbstheilung” auch
bei “unheilbaren Krankheiten” anbieten!
Sinnvolle Innovationen setzen sich immer durch: Wann wollen Sie es lernen?