Offensichtlich ist die Erforschung und Verbreitung von Selbstheilung nicht erwünscht. Wir machen den Weg frei!


Offiziell gibt es keine Selbstheilungsforschung

11 verschiedene Gerichte haben sich intensiv mit der Synergetik nach Bernd Joschko beschäftigt - dies war wie ein existenieller Härtetest.
Doch die Synergetik hat alle Hürden genommen und verbreitet sich weiter.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte der letzten 8 Jahre.

 

Wir haben den Weg freigemacht für die Selbstheilung von Krankheiten

Seit 1992 bildet das Synergetik Institut Synergetik Therapeut/innen aus. Die Synergetik ist eine Anleitung zur Selbstheilung durch innere Selbsterfahrung.

1998 erzielte eine Brustkrebsklientin in 7 Sessions mit ihrer Therapeutin eine Spontanheilung - ihr Prof. staunte, die OP wurde abgesagt. Ein Synergetik Therapeut informierte 1999 sein Gesundheitsamt über die Eröffnung einer Synergetik Praxis, der Amtsleiter hatte keine Bedenken, doch einige Wochen später gab es eine Anzeige vom zuständigen Regierungspräsidium Tübingen: Es sprach ein Verbot (Vergehen nach Heilpraktikergesetz) aus. Da eine Verwaltung keine direkte Ermächtigung hat, wurde der Staatsanwalt eingeschaltet. Das Landratsamt Reutlingen gab ein "Gutachten" hinzu und sprach von einer "prinzipiell nicht gewollten Betätigungsöffnung für jedermann".

Dann wurde "zugeschlagen" - Polizeiauto vor seiner Haustür und die Praxisakten wurden beschlagnahmt. Die Klienten kamen aus ganz Deutschland und wurden dementsprechend bei der ortsansäßigen Polizei vorgeladen - alle sagten nur Positives über ihre Erfahungen mit der Synergetik Therapie aus. Der zuständige Amtsrichter sprach den Synergetik Therapeuten am 27. Dezember 2004 frei und bezog sich auf den Beschluss des OVG Lüneburg zum vorläufigen Rechtsschutz, den Bernd Joschko, der Begründer der Synergetik Therapie in der Zwischenzeit selbst zusammen mit der Berufsverbandsvorsitzenden Sylke Urhahn erwirkt hatte. Ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz erteilte das VG München am 08.09.2004, denn das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt hatte einer Synergetik Therapeutin bei Androhung von 15.000 Euro Strafe verboten, synergetische Innenweltreisen anzubieten.

Offentsichtlich hatten sich einige Gesundheitsämter abgesprochen, denn im Jahre 2003 bekam ein Synergetik Therapeut in Goslar ein Berufsverbot. Da der zuständige Amtsarzt Dr. Hepp nicht mit Bernd Joschko und dem Berufsverband reden wollte, eröffneten die beiden kurzerhand in der Fuß-gängerzone ein InfoCenter - Sylke Urhahn für den Synergetik Therapeuten - (150 Mitglieder) und Bernd Joschko bot seine Dienste als Synergetik Profiler an, der im Jahre 2001 von ihm definierte wurde. Im Gegensatz zum Therapeuten kann der Profiler ganz gezielt Hintergrundstrukturen von Krankheiten in der Innenwelt des Klienten ersurfen und so gezielt Krankheitssymptome per Selbstheilung auflösen. Die Technik stammt aus seinen Erfahrungen als Entwicklungsingenieur für Observationstechnik im BKA, seiner eigenen Ingenieurarbeit (1975) und den mittlerweile tausenden von Innenweltreisen. Die Eröffnung am 2. Jan. 04 direkt vor einer Ärztepassage schockte Dr. Hepp wohl so sehr, daß er wiederum - ohne mit Bernd Joschko zu reden - ein Akutverbot für beide aussprach. Das angerufene Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte die Meinung von Dr. Hepp. Allerdings hob das OVG Lüneburg dieses Urteil im Mai 04 auf und gab den oben genannten vorläufigen Rechtschutz, der bis heute gilt. Auch wurde der Berufsstatus nach Art.12 GG unwiderruflich zugestanden.

Offensichtlich wurde das Regierungspräsidium in Tübingen nach dem Freispruch des Amtsrichters ebenso geschockt, sodaß sie dem Staatsanwalt am 29. Dez. 2004 massiven Druck machte und ihm mitteilte: “Dieses Verfahren wird vielmehr auch vom bad.-württ. Sozialministerium mit sehr viel Aufmerksamkeit verfolgt”. Der Staatsanwalt erhob aufgrund dieser Anweisung “von Oben” erneut Anklage, doch am 8. Juli 2006 wurde das Verfahren vor dem Landgericht nach 7 Jahren endgültig eingestellt.

Der Bay. VGH definierte in der Zwischenzeit am 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie als eine "Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung..., die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. ... als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren".
In Folge wurde vom Synergetik Institut die Anleitung zur Selbstheilung, wenn sie denn gezielt bei kranken Menschen erfolgen soll, als “Bionisches Heilen” definiert und am 11. Dez. 2005 der Berufsverband der Synergetik Profilerinnen und Profiler gegründet, dem heute 60 Mitglieder angehören.

Die Regierung von Oberbayern ließ nicht locker und erließ am 7. Januar 2005 gegenüber einer Synergetik Profilerin einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, weil sie ihren Internetauftritt mit der Domain des Synergetik Institut Gesundheitsforschung.info verlinkt hatte (Heilmittelwerbegesetz). Unser RA Prof. Rohlfing erhob im Okt. 05 beim Oberlandesgericht Bamberg Ein-spruch, der Berufsverband ließ ein Gutachten von der Uni Erlangen-Nürnberg anfertigen, in dem Prof. Herrmann zu unseren Gunsten bestätigt: "Die Synergetik-Methode kommt als genehmigungsfreie Berufsausübung in Betracht." Das Oberlandesgericht korrigiert die Regierung von Oberbayern und von 336 Kurzbeschreibungen von Selbstheilungen dürfen 333 veröffentlicht werden - 3 Geschichten sind weiterhin angeblich Werbung nach dem HWG. Das im Mai 2007 angerufene BVerfG verweigert die Annahme - eine Geschichte von der Neuen Medizin nach Dr. Hamer ist dabei! Vielleicht wollte das BVerfG genau dies nicht beurteilen??

Im Dezember 2006 bekommt das Synergetik Institut von Präsidentin Monika Gerhardus, Union Deutscher Heilpraktiker, eine Abmahnung - das Land-gericht Limburg stimmt zu, doch wir haben uns am 19. Juli 2007 vor dem OLG Frankfurt erfolgreich durchgesetzt und dürfen weiterhin behaupten:
„Wir sind "Marktführer" bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-hows bei unheilbaren Krankheiten.“ und „Wir bearbeiten die Hintergründe von Krankheiten, anstatt die Symptome zu bekämpfen. Unsere Devise ist. „Heile Dich selbst.. die anderen können es nicht für dich tun.“ -und „Krankheit ist kein Schicksal, sondern ein dringender Wegweise zu mehr Selbstbestimmung. Jeder kann in seiner Innenwelt aufräumen und dadurch als Eigenleistung Selbstheilung als neue stabile Ordnung erzeugen. Diese Seelsorge im ursprünglichen Sinne ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Daher ist synergetische Selbstheilung immer intelligente Krankheitsmeisterung und positive Lebensbewältigung.” usw....

Das VG in Braunschweig stellte uns im Nov. 06 mit den Ärzten, Heilprak-tikern und Psychotherapeuten ebenfalls auf eine Stufe. Prof. Rost sagte in seinem Gutachten: ”Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine Heilung körperlicher und psychischer Krankheiten eintreten. Da diese Heilung nicht mit zielgerichteten Mitteln erfolgt, sondern durch die Selbstorganisation hervorgerufen wird, spricht man auch von Selbstheilung.” Dr. Andritzky gibt ebenfalls ein positives Gutachten, so erwarten wir jetzt die Freigabe der beiden Berufe durch das OVG Lüneburg.

Das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg schreibt im Mai 2005 auf ihrer homepage: “Bisher gibt es trotz aller Forschung allerdings keine Hinweise darauf, dass Krebspatienten aktiv etwas tun können, um eine Spontanheilung zu erzielen. Therapieangebote, die etwas anderes versprechen, werden von Fachleuten deshalb als unseriös bezeichnet."

Insgesamt haben sich bis heute 4 Oberverwaltungsgerichte, 2 Oberlandgerichte, 2 Landgerichte, 4 Verwaltungsgerichte, 2 Amtsgerichte und das BVerfG mit der Synergetik beschäftigt und es ist nunmehr eine existentielle Tatsache, das es zwei Berufe gibt, die professionell “Selbstheilung” auch bei “unheilbaren Krankheiten” anbieten!

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