Wie gehen manche Behörden mit ihren Kunden um - mit seinen Staatsbürgern, die arbeiten und Steuern zahlen wollen? Warum werden alternative Therapiemethoden staatlich behindert?

Die Anwendung der Synergetik Therapie ist nicht strafbar - Vorwürfe der Staatsanwaltschaft müssen sehr konkret und beweisbar sein: Hier die kritischen Fragen des RA Elbs aus Dresden an den Staatsanwalt und Richter am Landgericht Ravensburg - beide stellten daraufhin den Prozess gegen den Synergetik Therapeut sofort ein (7. Juli 2006)! Das Amtsgericht hatte zuvor einen Freispruch ausgesprochen (27. Dez. 2004).

 

Hier nun der Fall etwas ausführlicher

Ein Beispiel - FALL 1 - Ergebnis nach 4 Jahren: Der betroffene Synergetik Therapeut wurde in der Hauptverhandlung des Amtsgerichts am 28.10.2004 freigesprochen. ... doch der Staatsanwalt gibt nicht auf (es wird vom Regierungspräsidium Tübingen Druck ausgeübt! - Brief von H. Kress) und am 22. Juni 2006 (nach 7 Jahren!) gibt es eine erneute Verhandlung am Landgericht Ravensburg. Hier mehr !

Ein Synergetik Therapeut eröffnet eine Praxis für Synergetik Therapie und meldet diese seiner Gesundheitsbehörde. Er ist nicht dazu verpflichtet, doch sucht er die Zusammenarbeit. Er legt Infomaterial vor und ein Klienteninfo, das jeder Klient durchlesen und unterschreiben muß, damit er weiß, daß der Synergetik Therapeut nicht heilt, kein Arzt oder Heilpraktiker ist und auch keine Diagnosen stellt usw. - das Blatt ist sehr ausführlich..

Der Synergetik Therapeut ist sehr erfolgreich, hält Vorträge auf Gesundheits- und Esoterikmessen mit über 100 Zuhörern und er bekommt eine Anzeige. Nicht von einem unzufriedenen Kunden - Klienten - , sondern aus der "Neidecke".

Das Gesundheitsamt hatte damals im persönlichen Gespräch keine Bedenken, doch muß es jetzt reagieren und wendet sich mit einem Brief an das zuständige Landratsamt.

".übersende ich Ihnen noch weitere Unterlagen zur Synergetik Therapie, die mir der Betreffende in einem persönlichen Gespräch übergeben hat. Einerseits handelt es sich um einen Auszug aus dem ganz neuen Handbuch für ganzheitliche Therapie und Lebenshilfe...zweitens um Informationen zur synergetik therapie, die den betreffenden "Klienten" ausgehändigt werden.

In diesen Informationen zur Synergetik Therapie wird nach meiner Auffassung sehr geschickt aktuelle Rechtssprechung einbezogen. Im Gespräch mit dem betreffenden synergetik Therapeuten wurde ich auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es herrschende rechtsauffassung sei, daß Heilkunde nur dann ausgeübt werde, wenn auch ein Schaden dabei entstehen könne (s.a. Urteil des LG Verden vom 25.6.1997, 12-24/97). Dies sei bei der synergetik Therapie nicht der Fall. In bisher durchgeführten Therapien an anderen orten seien niemals Schäden aufgetreten. In 25 Praxen in Deutschland werde die Synergetik Therapie bereits ausgeübt. Der Vorwurf der unerlaubten Ausübung der Heilkunde sei bisher nicht erhoben worden". mfg Dr. B.K.

.....

 

Das Landratsamt fragt einen "Sachverständigen" Dr. Fillip vom Regierungspräsidium Tübingen:.... "Zum anderen führt der in diesem Fall beschrittene Weg mit Erteilung von Auflagen in Form schriftlicher Voraberklärungen und Klienten-Informationen neben der bereits erwähnten Duldung gleichermaßen zu einer prinzipiell nicht gewollten Betätigungsöffnung für jedermann". Bernd Joschko hält dagegen. "Genau dies ist meine Absicht: Einen neuen Beruf zu schaffen mit hochmotivierten Menschen und sehr hohem Sachverstand im Bereich der Anleitung zur Selbstheilung, anstatt Symptome nur zu bekämpfen und viele Menschen damit in den Tod zu treiben. Das Gebiet der Selbstheilung wurde bisher nicht erforscht".

Die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet weil, "Da das Heilpraktikergesetz die Verwaltung nicht dazu ermächtigt, Herrn R. die weitere Ausübung der Heilkunde zu unhtersagen (BVerwG Urt. v. 11.11.1993, NJW 94, 3024), sieht sich das Regierungspräsidium veranlasst, mittels

Anzeige

die strafrechtliche Ahndung der unerlaubten Heilkundeausübung in die Wege zu leiten. Polizei vor der Haustür, Synergetik Therapeut R. fühlt sich wie zu Hause in der DDR, wo er herkommt...

Untenstehend können Sie die Zeugenbefragungen lesen, fast alle sind begeistert, keine Schädigung, jeder weiß das Synergetik Therapie nicht auf der Ebene des Arztes arbeitet...

Fazit : Der Richter am Amtsgericht lehnt es vorerstab, ein Verfahren zu eröffnen...kaum zu glauben, es gibt noch vernünftige Richter...der ganze Papierkram füllt Ordner...wir wollen ihn nicht veröffetlichen...wäre peinlich für manchen Beamten....der Fall ist jetzt schon 4 Jahre her. Am 28.10.2004 wird der Synergetik Therapeut vor dem Amtsgericht Tettnang freigesprochen.

Doch hier die Antworten zum Fragenkatalog des Ermittlungsersuchen vom 26.03.2001 der Klienten (Polizeisprache: "Geschädigten")


1. Haben Sie den Beschuldigten xxx. in der von Ihm betriebenen Praxis in xxx im Zusammenhang mit der von ihm angewandten aufgesucht? Wenn ja, wann und wie oft?

Zeuge 1:
Ich habe die Synergetik Therapie vor ca. zwei Jahren bei Herrn xxx angefangen. Das letzte Mal war ich Anfang Februar 2001 bei ihm. In dieser Zeit war ich ungefähr 20-mal bei ihm in Behandlung.
Zeuge 2:
Ja, ca. 5- oder 6- mal vom Sommer 2000 bis Spätherbst 2000.
Zeuge 3:
Ja, ich habe Herrn xxx dort aufgesucht. Es war, soweit ich mich erinnere, im Frühjahr 2000. Ich habe ihn dort in einem Zeitraum von ca. 6 Wochen so ca. 3-mal aufgesucht.
Zeuge 4:
Ja, ich habe Herrn xxx in seiner Praxis in xxx aufgesucht. Wie oft dies der Fall war, kann ich auswendig nicht sagen, dies ist jedoch anhand der von Herrn xxx gestellten Rechnungen ersichtlich (lt. Rechnungen waren es 5-mal).
Zeuge 5:
Ja, ich habe ihn dort aufgesucht. Soweit ich mich erinnere, war dies 3- bis 4-mal der Fall.
Zeuge 6:
Ja, das ist richtig, ich habe diese Praxis aufgesucht. Das erste Mal besuchte ich die Praxis des Herrn xxx im Juni oder Juli 1999. Insgesamt besuchte ich die Praxis 4-mal. Eine Therapie ging immer eine ganze Woche lang. Letztmalig besuchte ich die Praxis im Februar 2001.


2. Wodurch kam der Kontakt mit dem Beschuldigten xxx zustande?
Zeuge 1:
Mein Ehemann, kannte Herrn xxx schon bevor er die Praxis aufgemacht hat. Mein Mann ist Bankkaufmann und Herr xxx war Kunde bei ihm. Über ihn habe ich dann erfahren, daß Herr xxx diese Praxis aufgemacht hat und diese Therapie angeboten hat.
Zeuge 2:
Herr xxx wurde mir von Bekannten empfohlen, ich weiß aber nicht mehr wer es war.
Zeuge 3:
Ich kannte Herrn xxx schon zuvor privat.
Zeuge 4:
Entweder 1999 oder schon 1998, genau weiß ich dies nicht, habe ich an einer Tagung der Naturheilkunde oder der Esoterik, die in xxx statt gefunden hat, teilgenommen. Dabei habe ich erfahren, dass die Möglichkeit der Synergetik Therapie nun auch in unserer Nähe durchgeführt wird. Die Vorstellung dieser Therapie erfolgte durch eine Therapeutin aus dem
Zentrum für Synergetik Therapie in Deutschland.
Zeuge 5:
Dieser Kontakt kam über meinem Lebensgefährten zustande. Dieser kannte den Herrn xxx aus einer sogenannten freien Vereinigung, heißt sich eine sogenannte Gesundheitssicherungsgemeinschaft namens ARTABANER.
Zeuge 6:
Dazu kann ich sagen, ich war zuvor in Hoyerswerda in Behandlung und wurde zu einer Therapie nach Pulsnitz überwiesen. Da sich aber mein Zustand verschlechterte, wurde ich aus dieser Therapie entlassen. Über meine Tante erfuhr ich von dem xxx und seiner Synergetik Therapie. Sie selbst hatte auch seelische Probleme, so dass sie Kontakt zu diesem Herrn über Bekannte bekam. Die Verbindung zu dem Herrn xxx nahm dann meine Tante auf und sie machte einen Termin über den Anrufbeantworter klar, so dass wir dann im Juni bzw. Juli 1999 nach xxx fuhren. Außerdem waren meine Eltern, sowie meine Tante und mein Onkel mit. Dieser Therapie unterzog sich auch meine Mutter sowie meine Tante.


3. Wie wurden Sie auf die Möglichkeit den Beschuldigten aufzusuchen, aufmerksam?
Zeuge1:
Über meine Ehemann.
Zeuge 2:
Ich rief Herrn xxx persönlich an, schilderte ihm mein Problem und bat um einen Termin.
Zeuge 3:
Da ich Herrn xxx ja wie gesagt schon privat kannte und mitbekam, was er so als Therapeut machte, wollte ich dies einfach mal für mich in Anspruch nehmen, bzw. die Erfahrung machen.
Zeuge 4:
Durch diese Therapeutin habe ich auch erfahren, dass es sich bei der Möglichkeit, an der Therapie teilzunehmen, um den Herrn xxx in xxx handelt.
Zeuge 5:
Ebenfalls durch meinen Lebensgefährten, da dieser selbst schon einmal bei Herrn xxx eine solche Therapie Sitzung mitgemacht hat.
Zeuge 6: Keine Aussage
2. Haben Sie den Beschuldigten xxx aufgrund einer zuvor medizinisch behandelten Symptomatik aufgesucht?
Zeuge 1:
Ja. Der Hauptgrund waren Depressionen, welche die anderen Sachen wie z.B. Müdigkeit hinterhergezogen haben. Da meine ursprüngliche Behandlung erfolglos war, war ich bereit für eine alternative Behandlung.
Zeuge 2:
Ich bin seit Jahren in ärztlicher Behandlung wegen meiner gesundheitlichen Problemen und kein Arzt konnte mir bislang helfen
Zeuge 3:
Nein!
Zeuge 4:
Es war mein eigener Entschluss, Herrn xxx aufzusuchen.
Zeuge 5:
Nein. Es ging ausschließlich um eine Selbsterfahrung, die ich dort machen wollte.
Zeuge 6:
Nein, so ist das nicht, ich war zuvor in medizinischer Behandlung. Wie ich bereits erwähnte, haben die Therapien alle nicht geholfen und es stand auf Messers Schneide, so dass ich nach jedem Strohhalm griff. Zuvor habe ich natürlich mit meinem Arzt über diese Synergetik Therapie gesprochen und er empfahl mir, diese Therapie wahrzunehmen, es könnte ja vielleicht helfen. Daraufhin nahm ich wie gesagt die Synergetik Therapie in Anspruch und mein Zustand hat sich auch so gebessert, dass ich letztendlich außer Lebensgefahr war. Das hat auch mein Arzt bestätigt.


4. Haben Sie während der Anwendung der „Synergetik Therapie“ weiterhin medizinische Hilfe in Anspruch genommen?
Zeuge 1:
Ja, in dem ersten halben Jahr war ich noch in Behandlung bei meiner Psychotherapeutin. Sie sagte aber dann auch daß bei mir eine Besserung eintritt, weshalb ich die „normale“ Behandlung abbrach und nur noch bei Herrn xxx in Behandlung war..
Zeuge 2:
Nein, während der Therapie nicht!
Zeuge 3:
Keine Aussage
Zeuge 4:
Während der Synergetik Therapie habe ich keine medizinische Hilfe in Anspruch genommen, ich habe auch vor der Teilnahme an der Synergetik Therapie keine medizinische Hilfe gehabt und war auch in keiner Behandlung.
Zeuge 5:
Nein, überhaupt nicht.
Zeuge 6:
Nein, während dieser Therapie war ich in keiner medizinischen Behandlung. Ich habe lediglich den Kontakt zu meinem Arzt aufrecht erhalten zwecks Krankschreiben und anderen organisatorischen Sachen. Erst nachdem die einwöchige Therapie beendet war, und ich wieder nach Hause gefahren bin, dann habe ich mich bei meinem Arzt gemeldet und er hat mich auf meinen Gesundheitszustand untersucht. Meinen Arzt werde ich nicht von der ärztlichen Schweigepflicht befreien.


5. Wurden Sie von dem Beschuldigten xxx darauf hingewiesen, dass die Anwendung der „Synergetik Therapie“ die Konsultation eines zugelassenen Arztes oder eines zugelassenen Psychotherapeuten nicht ersetzt?
Zeuge 1:
Nein, soweit ich noch weiß hat er mich nicht darauf hingewiesen.
Zeuge 2:
Weiß ich nicht mehr.
Zeuge 3:
Daran kann ich mich wirklich nicht mehr erinnern. Aber für mich war das eindeutig klar. Und zwar deshalb, weil ich genau wußte, wie Herr xxx seine Arbeit selbst einschätzt.
Zeuge 4:
Ich wurde von Herrn xxx nicht darauf hingewiesen, dass die Synergetik Therapie die Konsultation eines zugelassenen Arztes oder eines zugelassenen Psychotherapeuten nicht ersetzt. Ich gehe aber davon aus, dass Herr xxx aufgrund der Kenntnis, dass ich im medizinischen Bereich tätig bin, von mir gedacht hat, dass ich mich darin ganz gut auskenne.
Zeuge 5:
Ich meine, ich kann mich so dunkel daran erinnern, dass die während dieser Therapie von Herrn xxx in irgendeiner Weise angesprochen wurde. Aber wie gesagt, ich selber habe da auch gar keinen so großen Wert darauf gelegt, da ich ja diese Therapie eigentlich nur zur Selbsterfahrung machen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war ich in überhaupt keiner ärztlichen Behandlung, weshalb die für mich keine Bedeutung hatte.
Zeuge 6:
Ja, ich wurde von ihm darauf hingewiesen. Wie gesagt, habe ich ja auch nach der Therapie stets meinen Arzt aufgesucht und u.a. wurde ich auch an eine Psychologin überwiesen. Ich habe auch diesen Termin wahrgenommen, allerdings hatte die Frau mit der Anorexie, sprich Magersucht Therapie, noch keine große Erfahrung und die Zwischenräume zwischen den Therapien waren immer sehr lang, so dass ich schließlich diese Therapie abbrach.


6. Wann und warum haben Sie die „Beratungsgespräche“ beim Beschuldigten beendet?
Zeuge 1:
Im Februar 2001 war ich das letzte Mal in seiner Praxis. Da sich mein Zustand im Laufe der Behandlung besserte, ging ich immer in größeren Abständen in seine Praxis. In letzter Zeit ging es mir so gut, daß ich keine Behandlung mehr brauchte. Falls es mir aber wieder schlechter gehen sollte, würde ich auch wieder in seine Praxis gehen.
Zeuge 2:
Im Spätherbst 2000, weil wir der Meinung waren, daß die Sache bei mir jetzt in Ordnung ist.
Zeuge 3:
Wie bereits gesagt, war ich ja nur dreimal bei Herrn Rother. Da es sich bei diesen Besuchen um eine reine Selbsterfahrung handelte, war das dann auch soweit für mich genug, so dass ich dies von meiner Seite aus beendete.
Zeuge 4:
Den Zeitpunkt, wann ich die Beratungsgespräche beendet habe, kann ich hier nicht auswendig sagen, dieser ergibt sich aus der Rechnung. Der Grund für das Beendigen der Gespräche war der, dass ich mit der Therapie zufrieden war und keinen Grund zur Verlängerung der Therapie mehr sah.
Zeuge 5:
Wie ich ja bereits erwähnte, habe ich 3-4mal diese Therapie in Anspruch genommen und zwar in einem Zeitpunkt von ca. zwei Monaten. Ich habe dann gemerkt, dass diese Therapie für mich eigentlich nicht in Frage kommen würde, selbst wenn ich vom Gesundheitszustand Bedarf hätte, da ich für mich der Meinung bin, es wäre für mich nicht die passende Methode gewesen.
Zeuge 6:
An sich habe ich diese Beratungsgespräche noch gar nicht beendet. Es ist so, jedesmal, wenn eine Besserung meines Gesundheitszustandes eintrat, haben wir die Therapie vorerst beendet bzw. unterbrochen. Wie ich bereits erwähnte, war ich letztmalig im Februar 2001 in seiner Behandlung und habe eigentlich die Absicht, dieses Jahr im September 2001 noch mal seine Therapie zu besuchen. Ich möchte das eigentlich solange fortführen, bis sich mein Gesundheitszustand gefestigt hat.


7. In welcher Form und in welche Richtung ging die Beratung des beschuldigten xxx?
Zeuge 1:
Die Behandlung war so in etwa wie „autogenes Training“, wobei ich tiefe Entspannung erfuhr. Durch Gespräche wurden meine Probleme aufgearbeitet und dann langsam heruntergefahren, bis ich dann nur noch Positives sah. Das ist im Unterbewußtsein. Er führt mich quasi in eine Geschichte und die Probleme werden dann langsam aufgearbeitet.
Zeuge 2:
Ich erklärte Herrn xxx meine gesundheitlichen Probleme. Er stellte hierzu Fragen und es kamen kindheitliche Erinnerungen zu Tage, die durch seine Behandlung aufgelöst wurden.
Zeuge 3:
Ich möchte zunächst grundsätzlich sagen, dass ich eine Beratung in keiner Form erhalten habe. Ich kann dies so beschreiben, dass das, was ich dort erfahren habe bzw. gemacht habe, war eine reine sogenannte Innenweltreise, eine Begegnung mit eigenen Bildern.
Zeuge 4:
Die Beratung des Herrn xxx ging nur im Rahmen der Synergetik Therapie in die entsprechende Richtung und in der entsprechenden Form.
Zeuge 5:
Soweit ich mich erinnern kann, hat Herr xxx mich zunächst einmal darüber aufgeklärt, in welcher Art und Weise diese „Synergetik Therapie“ funktionieren soll. Die Richtung selbst, die diese Therapie vorgibt oder vorgab, war in rein psychischer Richtung. Es wurden von ihm keine Diagnosen gestellt, auch keine Prognosen. Gegenstand dieser Therapie waren innere Bilder und keinesfalls irgendwelche körperlichen Kontakte oder auch Untersuchungen.
Zeuge 6:
Die Therapie verlief stets in Einzeltherapie. Es begann damit, dass ich ihm aufzeigte, welche Probleme ich habe und er therapierte mich mittels Entspannungsmusik und trat in mein Unterbewusstsein. Ich möchte aber unterstreichen, dass es keine Hypnose war. Er fragte mich dann, welche Bilder ich sehe und gab mit lediglich Anregungen, damit ich meine Probleme letztendlich selber aufarbeiten kann. Herr xxx gab mir dahingehend Anregungen, dass er mir nicht helfen kann, wenn ich selbst nicht will und so führte er auch seine Therapie. Er stellte mir eigentlich nie Fragen.


8. Waren Gegenstand der Beratung auch Fragen der Ernährungsweise?
Zeuge 1:
Ein Problem von mir waren Gewichtsstörungen, da ich auch sehr gerne Süßigkeiten aß. In meinen Bildern kam quasi, daß ich keine Süßigkeiten mehr brauche. Eine Ernährungsberatung war das aber nicht.
Zeuge 2:
Das Thema ist in anderem Zusammenhang angeschnitten worden, war aber nicht Teil der Therapie.
Zeuge 3:
Überhaupt nicht.
Zeuge 4:
Nein, Fragen der Ernährungsweise waren nicht Gegenstand der Beratung.
Zeuge 5:
Keinesfalls. Es ging ausschließlich um die Erfassung und Identifizierung von inneren Bildern, welche man sich unter seiner Anleitung hatte vorstellen müssen.
Zeuge 6:
Nein, beim Dr. xxx wurden keine Fragen zur Ernährungsweise geklärt. Er gab mir aber den Hinweis, dass ich mit einer Ärztin , in der Nähe von xxx über diese Problematik sprechen könnte. Er selbst fuhr uns dorthin bzw. hat er uns noch den Termin festgesetzt und die Ärztin hat mir dann einen Ernährungsplan ausgearbeitet. Das kam allerdings, wie gesagt, auf Hinweis des Herrn xxx.

9. Wurde seitens des Beschuldigten xxx eine Diagnose im Hinblick auf die von ihnen geschilderten Beschwerden gestellt?
Zeuge 1:
Nein, es wurde keine Diagnose gestellt.
Zeuge 2:
Herr xxx sagte lediglich zu mir, daß meine Krankheit (Migräne) von Schockerlebnissen kommen könne. Eine klassische Diagnose hat Herr xxx nicht gemacht, er hat mich auch körperlich nicht untersucht. Ich kam zu ihm und erzählte ihm von meinem Leiden.
Zeuge 3:
Nein
Zeuge 4:
Nein, Herr xxx hat keine Diagnose im Hinblick auf die von mir geschilderten Beschwerden gestellt.
Zeuge 5:
Nein. Da ich wie bereits schon gesagt habe, dass ich ihn nicht mit irgendwelchen Beschwerden aufgesucht habe, sondern reine Selbsterfahrung machen wollte.
Zeuge 6:
Nein, dass wurde nicht gemacht.

 

Dankesschreiben an Synergetik Therapeut W. Rxxx


1. Ein Manager einer Kunststoffherstellungsfirma kommt wegen Esstörungen (Magenschmerzen, Mundgeruch und Unverträglichkeit von Speisen) zur Therapie. Seit 10 Jahren geht er mit immer gleichen Symptomen zum Arzt, aber die Beschwerden und der Mundgeruch gehen nicht weg. Laut Zahnarzt ist der Mundbereich in Ordnung. Der Psychologe sagt, dass es vom Stress kommt. Der Klient sieht in den inneren Bildern, dass die Schweden im 15. Jahrhundert in Deutschland einfallen. Er wird auf eine Bank gebunden, bekommt einen Trichter in den Mund und wird mit Fäkalien so lange abgefüllt bis er stirbt. Zur nächsten Therapie kommt der Klient lachend herein und sagt:“Ich brauche Sie nicht mehr! Mein Mundgeruch ist weg, ich vertrage wieder alle Speisen. Ich war letztens zum Fasching. Früher habe ich ein halbes Bier getrunken, weil es mir nicht schmeckte. Ich habe den Abend 10 Bier getrunken, Schnitzel mit Paprika gegessen. Alles habe ich vertragen. -das Leben ist wunderbar-„


2. xxx Du bist ein Held- und wirklich mit Bernd Joschko Deiner Zeit um 15 Jahre voraus. Mache weiter. Du bist ein echter, tatkräftiger Christ. Psychotherapeuten können von der Synergetik nur die ersten 50% erklären, weil es eine erfolgreiche und oft beweisbare Weiterentwicklung ist.


3. Magersucht (63Kg-35Kg)
Ich begleitete meine Enkelin zur Synergetik Therapie hierher in die Praxis.
Ich war sehr angenehm überrascht, wie herzlich wir aufgenommen wurden.
Mit Wohlwollen habe ich zugesehen wie sich meine Enkelin von Therapie zu
Therapie erholte. Herr xxx hat es geschafft, was der Schulmedizin versagt
blieb. Ich bedanke mich bei Herrn xxx und wünsche ihm mit seiner
Synergetik Therapie noch viele Erfolge in seiner Praxis.


4. Magersucht
Ausweglosigkeit beherrschte uns. Da erfuhren wir von Herrn xxx und seiner Synergetik Therapie. Mit Hoffnung im Herzen fuhren wir in die Praxis. Dank der Arbeit von Herrn xxx können wir zuversichtlich in die Zukunft blicken, denn die Synergetik Therapie rettete unsere Tochter das Leben. Dafür danken wir Herrn xxx von ganzem Herzen und wünschen ihm weiterhin viele Erfolge zum Wohle kranker Menschen.
5. Alles in Allem spüre ich meine Lebensenergie nun fließen, befreit und frei von Blockaden, ich fühle mich wie neu geboren! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer heilenden Synergetik Therapie Arbeit! Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung, Alles Liebe.


6. Für die erheblich verbesserte Lebensqualität, nach der Synergetik Therapie bei Ihnen, möchte ich mich hiermit persönlich bedanken! Mein Leben hat sich sehr zum Positiven gewandt, da ich durch Ihre Therapie die Möglichkeit hatte, altes Karma hochkommen zu lassen, anzuschauen, nochmals zu durchleben und mit Ihrer Unterstützung aufzuarbeiten und somit abzulegen (alte karmische Bilder und daraus resultierende Verhaltensmuster zu kippen). Jetzt lebe ich mein Leben befreiter und frei von seelischen Schmerzen und Lasten.


7. Seit 50 Jahren litt ich an der Sucht meine Fingernägel abzubeißen, mittlerweile bin ich 55 Jahre alt und von diesem Leiden erlöst. Ja, es war ein Leiden! Mich immer deswegen zu schämen und mich vor anderen Menschen zu verstecken mit den Händen. Vieles habe ich mir versagt z.B. Kurse wie Töpfern, Malen, Massage aus Angst, daß meine abgenagten Fingernägel augenfällig werden. Ich habe mich immer mal wieder getraut, mich zu offenbaren. Eine Hilfe habe ich von niemandem bekommen. Alles ist fehlgeschlagen. Diese Hilfe durfte ich bei Ihnen Erhalten. In Ihren Therapiestunden, bei denen wir fest zusammengearbeitet haben. Ich habe jetzt sehr schöne feste Fingernägel und bin überaus dankbar. Durch meine Offenheit habe ich verschiedene Kurse und Therapien gemacht, viel dabei gelernt und erfahren. Die Hilfe für mich kam bei Ihnen. Denn es sind nicht nur die Nägel! Ich habe eine Befreiung, ja- eine Erlösung für meine Persönlichkeit gewonnen. Ihre Methode ist großartig, ich denke mir, daß viele Menschen noch nicht erkennen, welch wundervollen Schlüssel Sie in Händen haben. Bleiben Sie dabei, Herr xxx, Sie sind vielleicht ein Vorkämpfer. Leider hatte ich bisher nie von der Synergetik Therapie gehört. Einige aus meinem Bekanntenkreis waren ebenfalls bei Ihnen, nachdem es sich herumgesprochen hatte. Auch diesen Menschen wurde geholfen. Sie sollen dies wissen, ich finde es wichtig, daß eine Rückkopplung da ist. Ich habe vor, noch einmal zur Therapie zu kommen, es gibt für mich noch etwas zu erlösen. Ich rufe Sie an. Vorläufig meinen herzlichsten Dank.

8. Widerspruch an Barmer Ersatzkasse
Mit bedauern habe ich Ihre Ablehnung zur Kostenübernahme der Synergetik Therapie erhalten. Durch Auflösung der Krankheitsursachen habe ich die Therapie inzwischen erfolgreich abgeschlossen und bitte Sie deshalb nochmals um Kostenübernahme.

Entgegen Ihrem Schreiben ist Herr xxx kein Heilpraktiker. Die Synergetik löst die Krankheitsursachen auf. Seit 12 Jahren beim Gesundheitsamt Wetzlar zugelassen und hat sich bei über 1000 Menschen bewährt. Die Therapieform ist in der Biozeitschrift Nr.3 Seite 42 und in der Zeitschrift „Gesundheitstrend“ Seite 56 dargestellt.
Bisher ist bei mir das Symptom Schmerz durch Medikamente oder Spritzen unterdrückt worden – ohne nachhaltige Besserung. Da die Nebenwirkungen der Medikamente meinen Körper, besonders meinen Magen belasteten und die Synergetik Therapie eindeutig geholfen hat, erwarte ich die Rückerstattung.


Briefe an xxx!



Lieber Herr xxx!
Hurra, mein Körper hat es geschafft, kein Heuschnupfen und keine Allergie mehr!!!!!
Kurz nachdem ich am 27.02.02 bei Ihnen war, merkte ich, daß ich wieder tief durch die Nase ein- und ausatmen kann, auch das Niesen war auf einmal weg. Jetzt kann ich wieder stundenlang radeln und Inline skaten, keine körperliche Schwäche mehr. Was habe ich vorher alles unternommen! 5x Akupunktur, es half nicht. 3 Jahre Desibilisierung, nur eine minimale Erleichterung. Ich ging 1999, 2000, 2001 immer Anfang des Jahres zu einer Kinesiologin zum ausbalancieren, dies half dann immer für die kommenden Monate. Aber jetzt habe ich Gewißheit, daß ich lebenslänglich „Heuschnupfen frei“ bin. Ein tolles Gefühl!! Auch meine Allergie auf Äpfel, Haselnüsse und Karotten ist weg. Ich ließ meinen Körper 2 Wochen Zeit sich umzustellen, dann aß ich jeden Tag einen Apfel, immer eine andere Sorte. Kein Zungen brennen und Augen jucken mehr. Dann biß ich genußvoll in eine Karotte – das gleiche- nichts passierte, keine Reaktion. Dann nahm ich meine Tüte Müsli, schüttete sie in eine Schüssel und aß alle Haselnüsse (9 Stück) auf. Früher hatte ich nach der 1. Nuß eine pelzige Zunge, jetzt nichts. Zu Ostern habe ich einen Nußzopf gebacken. Die Haselnußmischung konnte ich nie probieren, schon ein Erbsen großes Stück machte mir Probleme. Jetzt aß ich genüßlich 2 Eßlöffel davon. Ich ließ die Masse extra lange im Mund – es schmeckte köstlich und keine Reaktion. Ich bin einfach nur glücklich. Vielen Dank für Ihre Hilfe

 

.Ich hatte Brustkrebs!

Ich versuche kurz zu erklären, warum ich zur Synergetik-Therapie gegangen bin und was sie mir gebracht hat. Im Frühjahr 99 war ich 52 Jahre alt, als ich beim Duschen eine Verhärtung in der rechten Brust feststellte. Da ich noch nie krank war und auch bei meiner Verwandtschaft Krebs nicht vorkam, war ich nicht beunruhigt, ich ignorierte es einfach. Das ging so bis Juli. Inzwischen wurde es ein richtiger Knoten, der auch enorm gewachsen war. Dazu kam ein Walnuß- großer Lymphknoten unter dem rechten Arm. Jetzt war es nicht mehr zu übersehen und ich mußte handeln. Ich ging zum Arzt und der sagte mit ohne Umschweife und knallhart das ich Brustkrebs habe und mit Ultraschall stellte er nicht nur die Größe von 4,2 cm, sondern auch gleich noch die Bösartigkeit des Tumors fest. Der Schock war ungeheuer. Der Arzt diskutierte nicht mal mit mir, sondern rief im Krankenhaus an und vereinbarte für die nächsten Tage einen Operationstermin. Zum Glück ließ ich nicht so über mich verfügen. Aber es blieb mir keine Zeit mich anderweitig zu informieren. Die Ärzte hatten mich regelrecht in der Zange - physisch und psychisch. Die ganze Prozedur die dann los ging, mit allem drum und dran, mit Chemo und der damit verbundenen Nebenwirkungen (Haarausfall, Übelkeit, Gewichtsabnahme), die Operation, danach wieder Chemotherapie, anschließend 33 Bestrahlungen und dann noch mal Chemo, brauche ich wohl nicht näher zu beschreiben. Das schlimme an allem, das noch dazu kam, war die Hilflosigkeit mit der ich total allein gelassen wurde. Als ich mal, während der Behandlung zaghaft nach einer Psychologin fragte, erklärte man mir, daß ich zwar krank sei, aber nicht verrückt. Man kann mit so einer Situation nicht umgehen, deshalb war ich auch sehr dankbar als ich über eine gute Freundin auf die Synergetik-Therapie gestoßen bin. Denn inzwischen war mir eines klar, daß diese Ärzte, so gut sie auch waren, nur meinen Körper sahen und dessen Symptome, mir aber keine Antwort geben konnten. In dieser Zeit war ich in einem riesigen, schwarzen Loch, wußte aber auch gleichzeitig, daß ich schnellsten da raus mußte, wenn ich die ganze Sache überleben wollte. Die Frage war nur wie?? Ja und da stieß ich eben auf die Synergetik Therapie und hier wurde zum ersten Mal meine Seele mit einbezogen. Womit für mich alles endlich einen Sinn ergab und klar wurde. Denn in meinen inneren Bildern sah ich die Konflikte mit meinem Mann, die ich seit meinem 18. Lebensjahr hatte. Als ich dieses erkannt hatte, konnte ich es auch in mehreren Sitzungen auflösen. Dadurch wurde klar, daß der Konflikt mit meinem Mann die Ursache meiner Erkrankung war. Durch Auflösung dieses Krankheitsbildes, habe ich dafür jetzt einen glücklichen Mann und ein zufriedenes Intimleben, daß auch mir zugute kommt und ich auch somit zum Ausdruck bringe. Ich bin dadurch angstfrei geworden und habe ein neues Selbstwertgefühl, daß sogar meine Kinder bemerkt haben. Es ist schön in Sicherheit zu leben und zu wissen, daß ich jederzeit die Hilfe der Synergetik-Therapie in Anspruch nehmen kann, wann immer ich sie brauche. Dafür bin ich sehr dankbar.

 

Wann wird die neue Medizin nach Dr. Hamer bewertet, denn Klienten suchen immer mehr diese Hilfe zur Konfliktlösung bei Krebs, den die Schulmedizin verweigert. Was ist, wenn die Neue Medizin Recht hat und dies festgestellt wird...??? Was dann?
Übrigens, Dr. Fillip kommt vom Regierungspräsidium Tübingen, wo die UNI seit 22 Jahren die Untersuchung verweigert:

 

Das Verfahren wurde nicht eingestellt, sondern vor dem Amtsgericht Tettnang verhandelt. Der betroffene Synergetik Therapeut wurde in der Hauptverhandlung am 28.10.2004 freigesprochen. ... doch der Staatsanwalt gibt nicht auf. Hat er eine Weisung von oben? Ja! Direkt auf Wunsch des Regierungspräsidiums (Herr Kress) - Hier mehr !!


Damit wurde der betroffene Synergetik Therapeut ebenfalls ein Pionier für eine neue Sichtweise der Heilung durch Selbstheilung. Das Verfahren hatte - nach seinen Worten - "eindeutig gezeigt, dass kein Klient einen Schaden erlitten hat. Alle haben sich sehr positiv über mich geäußert und die Synergetik-Therapie wurde richtig angewandt."

Er beklagt allerdings weiterhin die "Nebenwirkungen seiner Pioniertätigkeit": "Verlust der Ehre - durch das Vorfahren der Polizei und Beschlagnahmung meiner Unterlagen, ist im kleinen Wohngebiet mein Ansehen beschädigt worden"

 

Und was sagt die Presse - der SÜDKURIER dazu? Klärt er ehrlich auf?

 

Lesen Sie selbst vom 8. Juli 2006: Hier klicken

Die Presse berichtet nicht kritisch über die Fehler des Staatsanwaltes und Richters - denn der Gerichtsreporter Walter Rundel will es sich nicht an seinem Dauer-Arbeitsplatz "verderben" - daher wird lieber "gedackelt" Er fördert lieber rnocheinmal das Vorurteil "Sektenartig" - obwohl die Enquete-Kommission des Bundesregierung davon abrät, Randgruppen mit dem Wort Sekte negativ zu belegen. Die Toleranz in der Mainstreampresse ist gering - war aber schon immer so.